flussgebiete.nrw

Alphabetischer Index

A

  • Aufgrund des Rückgangs der Aalbestände ist am 18.09.2007 die EU-Aalverordnung in Kraft getreten. (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals). Auf dieser Grundlage wurde ein deutscher Aalbewirtschaftungsplan für das Rheineinzugsgebiet erstellt und von der Komission der EU genehmigt. Über die Umsetzung des Aalbewirtschaftungsplans muß der EU-Komission regelmäßig Bericht erstattet werden. Dies erfolgte erstmalig im Jahr 2012. Die Aalbewirtschaftungspläne sollen mit den Bewirtschaftungsplänen nach WRRL verknüpft werden.

  • Der Teil des gefallenen Niederschlags, der in Bächen und Flüssen abfließt. Er wird gemessen als Wassermenge pro Zeiteinheit und wird in Kubikmeter pro Sekunde (m³/s) angegeben.

  • Oberirdische Ablagerung von Gesteinsmaterial, das bei bergbaulichen Tätigkeiten anfällt und in der Regel als künstlicher Berg deutlich über die natürliche Geländeoberfläche hinausragt.

  • Anzahl von Organismen (einer Art) pro Flächen- oder Volumeneinheit (z. B. Anzahl pro m²)

  • Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der notwendigen Maßnahmen. Pflichtaufgabe der Kommunen und Wasserverbände gem. § 53 bzw. 54 Landeswassergesetz.

  • erwachsen, geschlechtsreif

  • Oberirdisches Einzugsgebiet

  • Regeln, die wissenschaftlich begründet sind bzw. die dem neuesten Erkenntnisstand der Praxis entsprechen und sich bewährt haben. Sie sind den in den jeweiligen Fachrichtungen agierenden Personen durch einschlägige Literatur bekannt.

  • Parameter zur unterstützenden Bewertung des ökologischen Zustands (Temperatur, Sauerstoff, organischer Kohlenstoff, biologischer Sauerstoffbedarf, Chlorid, pH-Wert, Phosphor gesamt, Orthophosphat-Phosphor, Ammonium).

  • Ehemalige Flussschleife, die zumindest zeitweise noch mit dem Hauptgewässer in Verbindung steht.

  • Wenn ein Wasserkörper an einer Stelle angelegt wurde, an der vorher kein Gewässer war, bzw. wenn ein Wasserkörper von Menschenhand hydromorphologisch so erheblich verändert wurde, dass er den guten Zustand nicht mehr erreichen kann, kann der Wasserkörper als AWB oder HMWB eingestuft werden. Für AWB und HMWB ist anstelle des „guten Zustands“ das „gute ökologische Potenzial“ zu erreichen. Das "gute ökologische Potenzial" ist relativ zum grundlegenden Bewirtschaftungsziel (guter Zustand) ein "alternatives Bewirtschaftungsziel".

  • Wanderungen von Fischen, bei denen, unabhängig von der Länge des Wanderwegs, die Fortpflanzung im Süßwasser, die Aufwuchsphase jedoch im Meer stattfindet. Fischarten: Finte, Flussneunauge, Lachs, Maifisch, Meerforelle, Meerneunauge, Schnäpel, Stint, Stör

  • Angereichertes Grundwasser besteht überwiegend aus planmäßig versickertem Oberflächenwasser, echtem Grundwasser und gegebenenfalls Uferfiltrat. Einer Gewinnungsanlage die angereichertes Grundwasser fördert, wird die gesamte gewonnene Menge dieser Wasserart zugerechnet (DeStatis 2013).

  • Vom Menschen verursacht: z. B. erhöhte Nährstoffgehalte im Gewässer, aber auch Veränderungen der Gewässerstruktur

  • Areas with potential significant flood risk / Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko

  • Gesamtheit aller Arten, die ein Biotop besiedeln.

  • Als „künstlicher Wasserkörper“ (artificial Water Body) wird ein Wasserkörper dann eingestuft, wenn er sich an einer Stelle befindet, an der zuvor kein Wasser war. Typische Vertreter sind Kanäle oder Häfen.

  • Software zur Makrozoobenthos basierten Fließgewässerbewertung gemäß EG-WRRL

  • Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem

  • Auen sind die von Überflutungen und wechselnden Wasserständen geprägten Talböden und Niederungen an Bächen und Flüssen. Die Primäraue ist eine Aue in natürlicher Höhenlage. Der Begriff wird bei der Maßnahmenentwicklung zur Differenzierung von der --> Sekundäraue verwendet.

  • Bundesanlagenverordnung: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (in früheren Entwürfen auch als VAUwS oder VUmwS abgekürzt)

  • B

  • Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung

  • Prognose, wie sich die Wasserkörper ohne das Durchführen von Maßnahmen entwickeln würden

  • Baugesetzbuch

  • Die Flussgebietseinheiten wurden zur Bewirtschaftungsplanung in Bearbeitungsgebiete aufgeteilt. In NRW sind dies die Bearbeitungsgebiete Maas NRW, Deltarhein NRW, Niederrhein, kleine Anteile des Bearbeitungsgebiets Mittelrhein, sowie die Bearbeitungsgebiete Obere Ems und Weser NRW

  • Der Zustand eines Wasserkörpers kann durch verschiedene Belastungen beeinträchtigt sein. Hierzu zählen stoffliche Belastungen aus Punktquellen und diffusen Quellen sowie Belastungen durch Veränderung der Gewässerstruktur oder der Wassermenge. In der Belastungs- und Auswirkungsanalyse (Artikel 5 EG-WRRL) werden die wesentlichen Belastungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers durch den Menschen erfasst. Die Analyse schätzt ab, ob ein Wasserkörper die Umweltqualitätsziele erreicht.

  • Belastungen im Bereich Hydromorphologie treten häufig in ähnlichen Kombinationen auf. Diese Tatsache nutzt man, um jedem Wasserkörper eine von 20 möglichen Belastungsfallgruppen zuzuordnen. Ein Beispiel ist das „teilausgebaute gehölzreiche Gewässer mit Rückstau in Siedlungslage“.

  • Die Wasserrahmenrichtlinie erfordert umfangreiche Datenübermittlung und Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten bzw. die internationalen Flussgebietskommissionen an die Europäische Kommission. Zu diesem Zweck wird das integrierte Datenmanagementsystem WISE (Water Information System for Europe) genutzt. In sogenannten Reporting-Sheets werden detaillierte Informationen über Art und Umfang der zu leistenden Datenübermittlung spezifiziert.

  • Die Bestandsaufnahme enthält die Beschreibung des Ist-Zustandes des Grundwassers und der Oberflächengewässer, die Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf ihren Zustand, das Verzeichnis der Schutzgebiete sowie die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung.

  • Verfahren zur Einstufung des ökologischen und chemischen Zustands. Die Methode ist abhängig von der zu bewertenden Komponente (biologisch: z. B. Makrozoobenthos, Pflanzen oder chemische Stoffe).

  • Der Bewirtschaftungsplan ist zentrales Element zur Umsetzung der EG-WRRL. Er enthält die fortgeschriebene Bestandsaufnahme, behördenverbindliche Maßnahmenprogramme und eine Liste der Bewirtschaftungsziele inkl. Begründungen zu Fristverlängerungen, alternativen oder weniger strengen Bewirtschaftungszielen sowie eine wirtschaftliche Analyse. Seit 2009 ist für jedes Flussgebiet alle sechs Jahre ein Bewirtschaftungsplan zu erstellen.

  • Bewirtschaftungsziel für die Oberflächengewässer ist das Erreichen des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potenzials und des guten chemischen Zustands. Grundlegende Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser sind das Erreichen des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands und der Trendumkehr. Diese Ziele sind jeweils bis zum Jahr 2015 umzusetzen. Abweichend hiervon können entweder Fristverlängerungen bzw. weniger strenge Bewirtschaftungsziele festgelegt werden.

  • Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie teilt sich auf drei Bewirtschaftungszyklen auf. Nach Art. 13 Abs. 6 der EG-WRRL werden die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Einzugsgebiete spätestens neun Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie (23. Oktober 2000) veröffentlicht, der erste also 2009. Zu diesem Zeitpunkt begann auch der erste Bewirtschaftungszyklus. Der zweite Bewirtschaftungszyklus umfasst den Zeitraum 2016 bis 2021 und der dritte Bewirtschaftungszyklus den Zeitraum von 2022 bis 2027.

  • Die Bezirksregierungen sind in Nordrhein-Westfalen Obere Wasserbehörde. Sie erarbeiten Vorschläge für die Bewirtschaftungsplanung und Maßnahmenprogramme. Dabei werden die Arbeiten über die Grenzen der Bezirksregierungen hinweg in Teileinzugsgebieten von Geschäftsstellen koordiniert. Die Bezirksregierungen sind in ihrem Zuständigkeitszeitrahmen vollzugsverantwortlich.

  • Makrozoobenthos, Makrophyten und Phytobenthos, Phytoplankton sowie Fische

  • Biotisch sind alle Umweltfaktoren, an denen Lebewesen erkennbar beteiligt sind. Sie ergeben sich aus den Wechselwirkungen zwischen einzelnen Arten innerhalb eines Ökosystems. Im Gegensatz dazu sind abiotische Umweltfaktoren unbelebte chemische, physikalische oder hydromorphologische Faktoren.

  • Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten von Pflanzen, Tieren, Pilzen und Mikroorganismen in einem abgrenzbaren Lebensraum.

  • Bundesländer

  • Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen; Ausbau und Unterhaltung

    Die Blaue Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2010 beschreibt, wie naturnahe Fließgewässer geschützt und strukturell beeinträchtigte Fließgewässer möglichst naturnah weiterentwickelt werden können, ohne dabei Aspekte wie den ordnungsgemäßen Abfluss, den Hochwasserschutz sowie die angrenzenden Flächennutzungen zu vernachlässigen.

    Die Richtlinie wendet sich vor allem an die Unterhaltungs- und Maßnahmenträger, Verbände, Behörden und Planungsbüros, die sich mit Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau befassen.

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

  • Bezirksregierung

  • Die LAWA ist ein Zusammenschluss des Bundes und der für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen Ministerien der Bundesländer. Die LAWA befasst sich in verschiedenen Ausschüssen mit den Themen Grundwasser und Wasserversorgung, Wasserrecht, oberirdische Gewässer und Küstengewässer sowie Hochwasserschutz und Hydrologie mit dem Ziel, länderübergreifende und gemeinschaftliche wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Fragestellungen zu erörtern, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten und Empfehlungen zur Umsetzung zu initiieren.

  • Baden-Württemberg

  • C

  • Für Grundwasser und Oberflächengewässer ist der chemische Zustand Teil der gesamten Bewertung eines Wasserkörpers. Ein guter chemischer Zustand liegt vor, wenn kein Schadstoff in einer höheren Konzentration vorkommt als in den Umweltqualitätsnormen festgelegt. Der chemische Grundwasserzustand berücksichtigt zusätzlich den Zustrom von Salzwasser sowie den Zustand angebundener Oberflächengewässer und Landökosysteme. Eine Einstufung bei Oberflächenwasserkörpern erfolgt in „gut“ oder „nicht gut“ und bei Grundwasserkörpern in „gut“ und „schlecht“.

  • Eine gemeinsame Strategieempfehlungen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

  • Familie der karpfenartigen Fische wie Karpfen, Schlei und Barbe

  • D

  • Abweichungen von den konkreten, komponentenspezifischen Zielwerten für den „guten Zustand“ bzw. nicht ausgeschöpfte machbare Maßnahmen zum Erreichen des guten ökologischen Potenzials.

  • Unter Denitrifikation versteht man die Umwandlung des im Nitrat (NO3) gebundenen Stickstoffs zu molekularem Stickstoff (N2) durch Bakterien.

  • Oberbegriff für alle Wanderungen von Fischen, die einen Wechsel von Meer- und Süßwasser einschließen.

  • Kieselalge, Teilmodul der Qualitätskomponente „Gewässerflora“

  • Stoffeintrag in Gewässer, der nicht an einer lokalisierbaren Stelle, sondern über größere Flächen erfolgt.

  • Direkteinleiter sind alle kommunalen und industriellen/gewerblichen Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen), die das gereinigte Abwasser direkt in ein Gewässer einleiten.

  • Methode zur Analyse der Belastungen und ihrer Auswirkungen. D: Driver - Umweltrelevante Aktivität; P: Pressure - Belastung, d. h. der direkte Effekt der umweltrelevanten Aktivität; S: State - Beschaffenheit des Wasserkörpers als Ergebnis menschlicher und natürlicher Einflüsse; I: Impact - Auswirkung der Belastung auf die Umwelt; R: Response - zu ergreifende Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands des Wasserkörpers.

  • Hier verwendet im Sinne von Längsdurchgängigkeit: Bezeichnet in einem Fließgewässer die auf- und abwärts gerichtete Wanderungsmöglichkeit für die Fischfauna, das Makrozoobenthos und das Sediment. Querbauwerke (z. B. Stauwehre) bzw. lange Verrohrungen können die zur Vernetzung ökologischer Lebensräume notwendige Durchgängigkeit unterbrechen.

  • E

  • Europäische Gemeinschaft

  • Natürliche Flussbettverformungen, entstanden durch die Schubkräfte des Wassers, abhängig von Einzugsgebiet, Niederschlags- und Geschiebemengen und Morphologie des Talbodens (Abflussdynamik, Geschiebedynamik, Auendynamik).

  • Rechengröße für die Abwasserreinigung. Ein Maß für die Belastung von gewerblichem und industriellem Abwasser mit organisch abbaubaren Stoffen. Ein Einwohnerwert entspricht der täglich von einer Einwohnerin bzw. einem Einwohner in das Abwasser abgegebenen Menge an organischen Verbindungen.

  • Die Grenzen eines Einzugsgebiets eines Oberflächengewässers bzw. eines Grundwasserkörpers werden durch hydrologische Wasserscheiden definiert. Innerhalb eines Einzugsgebiets fließen sämtliche Wasser einem Punkt zu. Die Abgrenzungen der Einzugsgebiete von Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern stimmen aufgrund geologischer Verhältnisse nicht immer überein.

  • ELWAS-WEB: Kartenservice im Internet

    Das elektronische wasserwirtschaftliche Verbundsystem (ELWAS) verwaltet Informationen und Überwachungsdaten zur Abwasserbeseitigung in industriellen und kommunalen Abwasseranlagen. Darüber hinaus sind auch Daten zum Gewässernetz, über  Veränderungen des Gewässerzustands und über Grundlagen und Ergebnissen der Gewässerüberwachung  abrufbar. Das System enthält außerdem Informationen über Bauwerke und Stauanlagen in und an Fließgewässern sowie zum Grundwasserbereich.

    Für Bürgerinnen und Bürger, für die Wasserwirtschaft und andere Fachleute außerhalb der Verwaltung steht im Internet ELWAS-WEB zur Verfügung. Das kartenbasierte Auskunftssystem ist die zentrale Informationskomponente von ELWAS. Im Vergleich zur Behördenversion im Landesverwaltungsnetz wurden datenschutzrelevante Informationen herausgenommen.

    ELWAS-WEB enthält einen Kartenteil zur räumlichen Darstellung und Analyse der wasserwirtschaftlichen Daten. Zusätzlich können interessierte Fachanwender mit der Datenanwendung alle im ELWAS Verbund vorhandenen Daten nach spezifischen Kriterien suchen und anzeigen lassen.  

    Vorrangig wurde ELWAS für die Erledigung von Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung von Nordrhein-Westfalen entwickelt. Hier werden in großem Umfang Daten bei der Erteilung von Genehmigungen, in der Überwachung, im wasserrechtlichen Vollzug sowie für die Maßnahmenplanung erhoben und im elektronischen wasserwirtschaftlichen Verbundsystem ELWAS verwaltet. Derzeit umfasst der ELWAS-Verbund etwa 20 verschiedene Fachverfahren aus den Themenbereichen Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser und Wasserrahmenrichtlinie.

    Hier geht es zu ELWAS-WEB: https://www.elwasweb.nrw.de/

  • Bedeutung: "aufgetaucht". Wasserpflanzen, die ganz oder teilweise über die Wasseroberfläche hinauswachsen.

  • Ausstoß fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe, welche den Menschen, Tiere und Pflanzen sowie Luft, Wasser oder weitere Lebewesen und Umweltbereiche beeinträchtigen

  • Fläche für die eigendynamische Verlagerung eines Gewässers. Für jeden Gewässertyp werden spezifische naturnahe Entwicklungskorridore abgeleitet, die die natürliche Laufentwicklung berücksichtigen. Restriktionen, wie z. B. Siedlungsbereiche, grenzen den naturnahen Entwicklungskorridor auf den tatsächlich vorhandenen und für Gewässerentwicklungsmaßnahmen überplanbaren Entwicklungskorridor ein.

  • Ergänzende Maßnahmen sind Maßnahmen, die gemäß Art. 11 Abs. 2 EG-WRRL zusätzlich in das Maßnahmenprogramm aufgenommen werden müssen, wenn die grundlegenden Maßnahmen nicht ausreichen, um die festgelegten Umweltziele gemäß Art. 4 EG-WRRL zu erreichen. Sie sind wasserkörperbezogen im Maßnahmenprogramm aufgelistet. Ergänzende Maßnahmen können z. B. Förderprogramme sein.

  • Ein heavily modified Water Body (erheblich veränderter Wasserkörper) ist ein durch den Menschen in seinem Wesen hydromorphologisch erheblich verändertes Oberflächengewässer, das nur bei signifikant negativen Auswirkungen auf bestehende Nutzungen in den ansonsten im natürlichen Wasserkörper erreichbaren Zustand gebracht werden kann. Stoffliche Belastungen von Gewässern begründen nicht die Einstufung eines Gewässers als HMWB. HMWB-Gewässer müssen das gute ökologische Potenzial erreichen. Die Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern erfolgte anhand einer Vorschrift, die von einer CIS-Arbeitsgruppe erarbeitet und von der LAWA konkretisiert wurde.

  • Gemäß „Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums NRW“ ein Gewässerrandstreifen, der angelegt wird, um den Eintrag von Feinmaterial angrenzender Flächen durch Erosion (in erster Linie Abschwemmung) in das Gewässer zu reduzieren; wird als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme anerkannt und gefördert.

  • Europäische Union

  • Seit Dezember 2000 gültige Richtlinie zum Schutz der Gewässer in Europa. Ziel der EG-WRRL ist es, die Einzugsgebiete von Flüssen und Seen sowie Übergangsgewässer, Küstengewässer und Grundwasservorkommen so zu bewirtschaften, dass ein sehr guter oder guter ökologischer Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial bei künstlichen und erheblich veränderten Oberflächenwasserkörpern sowie der gute chemische Zustand für alle Oberflächenwasserkörper erhalten bzw. erreicht wird. Eine Verschlechterung des Zustands der Wasserkörper ist zu vermeiden.


  • nährstoffreich

  • Unter dem Prozess der Eutrophierung wird das beschleunigte Wachstum von Algen und Höheren Pflanzen in einem Gewässer verstanden, das zumeist durch erhöhten Eintrag von Nährstoffen verursacht ist. Durch Eutrophierung verursachte Sekundäreffekte (Algenblüte, Sauerstoffmangel, Verlust von Unterwasservegetation durch Verringerung der Lichtdurchlässigkeit) haben Einfluss auf das ökologische Gleichgewicht und den Gewässerzustand.

  • Zur Beurteilung der tatsächlich in das Grundwasser eingetragenen Stickstoffmengen bzw. der Höhe der Denitrifikation bietet sich die N2/Ar-Methode an. Dabei werden ergänzend zu den klassischen Grundwasserparametern die im Grundwasser gelösten Gase Argon und N2 gemessen und in Relation gesetzt. In dem Maße, wie der N2-Gehalt von dem üblichen N2/Argon-Verhältnis abweicht, kann dieser „Exzess-N2“ als Abbauprodukt des in das Grundwasser eingetragenen Nitrats abgeschätzt werden.

  • F

  • Gebiete, die gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sind und besondere Schutzerfordernisse aus naturschutzfachlicher Sicht erfüllen müssen. Die Planungen der EG-WRRL sind mit den Zielen der FFH-Richtlinie abzustimmen.

  • Flussgebietseinheit

  • Flussgebietsgemeinschaft Rhein

  • „fischbasiertes Bewertungssystem für Fließgewässer“, Bewertungsverfahren gemäß EG-WRRL für die Qualitätskomponente Fischfauna

    Umfassende Hinweise zur Bewertung der Fischfauna finden Sie auf der Internetseite www.gewaesser-bewertung.de

  • Fische sind mobiler und haben andere Lebensraumansprüche als das Makrozoobenthos. Entsprechend den natürlichen Lebensräumen von Fischartengemeinschaften wurden Fischgewässertypen abgeleitet. Die Fischgewässertypen und die den Typen zugeordneten Referenzen gehen in die Beurteilung des Ist-Zustands der Fischfauna ein.

  • Wanderhilfe für Fische und andere Gewässerorganismen, die das Überwinden von Querbauwerken (z. B. Wehre, Abstürze) ermöglicht und damit die (biologische) Durchgängigkeit des Fließgewässers an dieser Stelle herstellt. Ausführung reicht je nach Situation vom technischen Bauwerk (z. B. Schlitzpass) bis hin zum naturnahen Umgehungsbach.

  • Zusammenfassung von Fließgewässern nach definierten gemeinsamen (z. B. biozönotischen, morphologischen, physikalischen, chemischen, hydrologischen) Merkmalen. Für die natürlicherweise vorkommenden Gewässertypen werden Leitbilder (Referenzzönosen) beschrieben, die als Maßstab zur Bewertung der Gewässerqualität dienen. Wichtigste Kriterien für die Abgrenzung von Fließgewässertypen sind die Ökoregionen (Alpen und Alpenvorland, Mittelgebirge), die Geologie (silikatisch, karbonatisch), der Gewässerlängsverlauf (Oberlauf, Mittellauf, Unterlauf, Strom) sowie die dominierenden Sohlsubstrate (grob- bzw. feinmaterialreich).

  • Europäische Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

  • Zusammenhängende dem Meer zufließende Flussgebiete, die aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten sowie den zugeordneten Grund- und Küstengewässern bestehen. Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten. NRW hat Anteile an den Flussgebieten von Rhein, Weser, Ems und Maas.

  • Kann der gute Zustand bzw. das gute Potenzial generell, aber nicht bis zum Jahre 2015 erreicht werden, ist eine Fristverlängerung möglich. Dies kann aus sozio-ökonomischen Gründen oder Gründen der Kosteneffizienz oder Machbarkeit geschehen. Notwendig ist eine Einschätzung des bis zur Zielerreichung notwendigen Zeitraums, der geplanten notwendigen Maßnahmen sowie der vermutlich benötigten Kosten.

  • Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW

  • Element aus dem Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept. Man unterscheidet die Funktionselemente Strahlursprung, Strahlweg und Trittstein.

  • G

  • Seit 2004 richten die Geschäftsstellen der nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebiete Gebietsforen aus. Sie finden in der Regel jährlich statt. Der Arbeitsprozess und -fortschritt wird vorgestellt und mit den Beteiligten (Vertreterinnen und Vertretern der Behörden und der regionalen Akteure) diskutiert, die Ergebnisse werden in den weiteren Entscheidungsprozess einbezogen. Die Gebietsforen stellen ein wichtiges Instrument zur Beteiligung dar.

  • Abschätzung im Rahmen der Belastungs- und Auswirkungsanalyse, ob ein Wasserkörper die Ziele der EG-WRRL erreicht.
  • Bedeutung: „von der Erde selbst herrührend“ (griech.). Steht im Gegensatz zu anthropogen. Erhöhte Gehalte von Kalk, Sulfat, Natriumchlorid, Eisen, Mangan, Arsen, Blei u. a. können z. B. sowohl anthropogen als auch geogen bedingt sein.

  • Die Teileinzugsgebiete in NRW gehen in der Regel über Verwaltungsgrenzen hinaus. Um den Prozess der Bewirtschaftungsplanung effizient zu gestalten, wurde für jedes Teileinzugsgebiet eine Geschäftsstelle festgelegt. Die Geschäftsstellen sind jeweils der Bezirksregierung zugeordnet, die im Teileinzugsgebiet den größten Anteil hat. Die Geschäftsstellen tragen die Verantwortung für den Planungs- und Beteiligungsprozess auf Ebene des Teileinzugsgebiets.

  • Der Bereich des Gewässers, der die Gewässersohle und das Ufer bis zur Böschungsoberkante umfasst.

  • Aufgabe der Gewässerentwicklung ist, ausgebaute Gewässer vorzugsweise durch Förderung der Eigenentwicklung wieder in einen möglichst naturnahen Zustand zu versetzen. Dazu wird in NRW das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept angewendet.

  • Die im Wasser lebenden Algen und Höheren Pflanzen.
  • Anhand der Gewässergüteklassen wird die Belastung von Bächen und Flüssen mit organisch abbaubarem Material beschrieben. Die Gewässergüte wird als Modul „Saprobie“ der Zustandsbeurteilung der Gewässer fortgeführt. Siehe auch Saprobie.

  • Die EG-WRRL unterscheidet vier Gewässerkategorien: Fließgewässer, Seen, Übergangsgewässer und Küstengewässer.
  • Der an die Uferlinie bzw. die Böschungsoberkante von Gewässern angrenzende Streifen gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 90(a) Landeswassergesetz NRW.

  • Aus dem Katalog der Programmmaßnahmen: Streifen entlang eines Gewässers, der der Reduzierung von stofflichen Einträgen aus angrenzenden Flächen dient.

  • Die Gewässerstruktur (auch: Gewässermorphologie oder Hydromorphologie) umfasst die vom Fließprozess erzeugte Formenvielfalt eines Gewässers. Dazu zählen z. B. der Verlauf des Gewässers (mäandrierend, gestreckt), das Sohlsubstrat (Kies, Sand), die Fließgeschwindigkeit, die Uferbeschaffenheit etc. Strukturvielfalt bedeutet auch Artenvielfalt, da unterschiedliche Lebensraumansprüche von Gewässerorganismen erfüllt werden können.

  • Kennzeichnung der ökologischen Qualität der Gewässerstruktur im Vergleich zum potenziellen natürlichen Zustand. Die Gewässerstrukturgüte zeigt an, inwieweit ein Gewässer in der Lage ist, in dynamischen Prozessen sein Bett zu verändern und als Lebensraum für aquatische und amphibische Organismen zu dienen.

  • Gewässer von vergleichbarer Größe, Höhenlage, Morphologie und Physikochemie in derselben Region zeichnen sich durch ähnliche aquatische Lebensgemeinschaften aus. Dies ermöglicht die Gruppierung von individuellen Gewässern zu Gewässertypen. Der Referenzzustand, welcher Bezugspunkt für die biologische Bewertung ist, wird durch die biologischen, chemischen und hydromorphologischen Eigenschaften eines Gewässertyps beschrieben.

  • In der GÜS-DB werden die Programme zur Überwachung der Oberflächengewässer sowie die Überwachungsergebnisse und die Beurteilung des Gewässerzustands gespeichert. Die GÜS-DB wird gespeist durch Daten aus anderen Landesdatenbanken (LINOS, LAFKAT), durch unmittelbare Dateneingabe (biologische Untersuchungen) und durch Daten Dritter.

  • Lebensgemeinschaft in einem Gewässer (siehe auch Biozönose)
  • Geographisches Informationssystem
  • Greening beschreibt zusätzliche ökologische Anforderungen, die ein landwirtschaftlicher Betrieb erfüllen muss, um Direktzahlungen im Rahmen von Stützungsregelungen der gemeinsamen Agrarpolitik zu erhalten. Die Anforderungen sind ab 2015 zu erfüllen. Rechtsgrundlage für die Direktzahlungen (und damit auch für das Greening) ist EU-Verordnung 1307/2013.
  • Grundlegende Maßnahmen beinhalten die Mindestanforderungen an den Gewässerschutz und die Gewässerentwicklung. Grundlegende Maßnahmen sind in erster Linie „Regelungen“, die gesetzlich durch Europa-, Bundes- oder Landesrecht umgesetzt sind.
  • Unterirdisch fließendes Wasser, das in den Sanden, Kiesen oder Festgesteinen die Hohlräume zusammenhängend ausfüllt.
  • Ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter.
  • Lockeres (z. B. Kies, Sand) oder festes Gestein (z. B. Kalk, Sandstein), dessen zusammenhängende Hohlräume (Poren, Klüfte) groß genug sind, sodass Wasser leicht hindurchströmen kann.
  • Durch Versickerung von Niederschlägen neu entstehendes Grundwasser.
  • EU-Tochterrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung.
  • Die Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV), setzte die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und der Tochterrichtlinie Grundwasser in deutsches Recht um. Sie trat im Jahr 2010 in Kraft und wurde zuletzt im Mai 2017 aktualisiert. 

    Die aktuelle Fassung der Grundwasserverordnung können Sie hier einsehen und herunterladen: www.gesetze-im-internet.de/grwv_2010

  • Normative Begriffsbestimmung zur Einstufung des grundsätzlich zu erreichenden ökologischen und chemischen Zustandes (Oberflächengewässer) bzw. chemischen und mengenmäßigen Zustandes (Grundwasser) über Qualitätskomponenten. Der Zustand wird über Bewertungsmethoden bestimmt. Der gute Zustand weicht nur geringfügig von natürlichen Verhältnissen ab.
  • Zustand eines erheblich veränderten Oberflächenwasserkörpers, der erreicht werden kann, ohne die Nutzung zu stark zu beeinträchtigen. Er wird wie der gute ökologische Zustand anhand der biologischen Qualitätskomponenten gemessen, der Bewertung des ökologischen Potenzials liegt aber ein spezielles Verfahren zugrunde.
  • Indikatorarten für naturnahe Habitatverhältnisse.
  • H

  • Aufenthaltsbereich von Pflanzen und Tieren innerhalb eines Biotops.

  • Hessen
  • Ein heavily modified Water Body (erheblich veränderter Wasserkörper) ist ein durch den Menschen in seinem Wesen hydromorphologisch erheblich verändertes Oberflächengewässer, das nur bei signifikant negativen Auswirkungen auf bestehende Nutzungen in den ansonsten im natürlichen Wasserkörper erreichbaren Zustand gebracht werden kann. Stoffliche Belastungen von Gewässern begründen nicht die Einstufung eines Gewässers als HMWB. HMWB-Gewässer müssen das gute ökologische Potenzial erreichen. Die Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern erfolgte anhand einer Vorschrift, die von einer CIS-Arbeitsgruppe erarbeitet und von der LAWA konkretisiert wurde.
  • Die Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird die Überflutung für unterschiedliche Häufigkeiten dargestellt.
  • Die Hochwasserrisikokarten zeigen für drei Hochwasserszenarien auf, wo Einwohnerinnen und Einwohner oder Schutzgebiete betroffen wären, wo Kulturobjekte gefährdet sind und wo Gefahrenquellen wie z. B. Industrieanlagen vorliegen. Das zu erwartende Schadensausmaß bei Hochwasser hängt dabei im Wesentlichen vom Schadenspotenzial in den überfluteten Gebieten und der Eintrittswahrscheinlichkeit des Hochwasserereignisses ab.
  • Mit dem „Hochwasserrisikomanagement“ hat die Europäische Union einen neuen Begriff verbindlich eingeführt. Ziel ist, die Risiken für die vier Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten nachhaltig zu minimieren. Dafür sollen auf regionaler Ebene verschiedene Disziplinen wie Wasserwirtschaft, Raumplanung, Bauleitplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz, Katastrophenschutz und Wirtschaft in einem kontinuierlichen, zyklischen Prozess gemeinsam ein Maßnahmenpaket schnüren – den sogenannten Hochwasserrisikomanagementplan.
  • Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken vom 23. Oktober 2007
  • Hochwasserrisikomanagementpläne werden aufgestellt, um die nachteiligen Auswirkungen des Hochwassers in dem betroffenen Gebiet zu vermeiden bzw. zu verringern.
  • In der HWRM-RL sind drei Szenarien festgelegt, für welche Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt werden. Für diese drei Szenarien gibt es in Nordrhein-Westfalen eine verbindliche Festlegung. HQhäufig: Hochwasser, das im statistischen Mittel einmal in 10 Jahren (HQ10) oder einmal in 20 Jahren (HQ20) auftritt. HQ100: Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit, das im statistischen Mittel alle 100 Jahre einmal auftritt. HQextrem: Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit, das sehr selten auftritt. Dieses Szenario ist dasjenige mit den größten Abflüssen und den potenziell größten Überflutungsflächen.
  • Seltenes Hochwasserereignis, tritt statistisch seltener als alle 100 Jahre auf.
  • Häufiges Hochwasserereignis, tritt statistisch einmal in 5 - 20 Jahren auf.
  • Abfluss, der an einem Standort im langjährigen Mittel innerhalb eines Jahres (bzw. alle 5 Jahre) erreicht oder überschritten wird. Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb des angegebenen Zeitraums auch mehrfach auftreten. Dieser Abfluss wird statistisch berechnet.
  • Mittleres Hochwasserereignis, tritt statistisch einmal in 100 Jahren auf.
  • Hochwasseraktionsplan
  • Teil der Hydromechanik, der sich mit dem Fließen von Wasser (oder anderen Flüssigkeiten) in Leitungen und offenen Gerinnen befasst.
  • Negative Effekte auf das Gewässer, die durch unnatürlich hohe oder niedrige Wassermengen oder durch überhöhte Fließgeschwindigkeiten ausgelöst werden.
  • Wissenschaft vom Wasser, seiner räumlichen und zeitlichen Verteilung in der Erdatmosphäre sowie auf und unter der Erdoberfläche.
  • Hydrologisches Winterhalbjahr: November bis April Hydrologisches Sommerhalbjahr: Mai bis Oktober
  • Zeitraum 1.11. bis 31.10., auch Abflussjahr oder Wasserwirtschaftsjahr. Diese Einteilung wählt man, um in der Jahresbilanz die Niederschläge erfassen zu können, die bereits im Spätherbst und Frühwinter gefallen sind und im Grundwasserkörper oder als Schnee oder Eis im Einzugsgebiet gespeichert wurden. Diese Niederschläge werden aber erst im folgenden Kalenderjahr abflusswirksam.
  • Gestalt des Gewässerbettes eines Oberflächengewässers, die sich unter dem Einfluss der Wasserführung, der Fließgeschwindigkeit, der Strömung oder menschlicher Eingriffe ausbildet.
  • I

  • Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
  • Internationale Kommission zum Schutz des Rheins
  • Erwachsenes und geschlechtsreifes Insekt
  • Im Sinne eines Bioindikators: Tier- oder Pflanzenart, die bestimmte Zustände anzeigt
  • Die Interkalibrierung soll sicherstellen, dass die Ergebnisse der Gewässerbewertung zwischen verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU vergleichbar sind. Ziel der Interkalibrierung ist die europaweit einheitliche Definition des "guten ökologischen Zustands" gemäß Annex V EG-WRRL für die einzelnen Gewässerkategorien (Flüsse, Seen, Küsten- und Übergangsgewässer) und die biologischen Qualitätskomponenten.
  • wassergefüllter Lebensraum und Rückzugsgebiet für zahlreiche Gewässerorganismen unterhalb der Gewässersohle (Sand- und Kieslückensystem eines Gewässers).
  • Integriertes Rheinprogramm
  • EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.
  • K

  • Diadrome Wanderungen, bei denen die Fortpflanzung im Meer, die Aufwuchsphase jedoch im Süßwasser stattfindet. Fischarten: Aal, Flunder
  • Kernarbeitskreise sind auf Ebene der Teileinzugsgebiete eingerichtet und werden von den Geschäftsstellen geleitet. In den Kernarbeitskreisen sind alle Interessengruppen, die Unteren Wasserbehörden und Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen beteiligt. Die Kernarbeitskreise dienen der Informationsvermittlung, der Vereinbarung von Arbeitsprozessen und der Diskussion von Arbeitsergebnissen.

  • Ablagerungsort für Materialien. Im Kontext Braunkohletagebau die Bereiche, in denen Braunkohle bereits abschließend gefördert wurde und die anschließend mit Abraum gefüllt werden.
  • Wasser, das eine Kippe durchfließt und von ihr wegströmt. Kann durch ausgewaschene Materialien der Kippe belastet sein

  • Vertiefung in der Gewässersohle
  • Die Verstopfung der Poren bzw. des Lückensystems der Gewässersohle, oft verbunden mit einer Verfestigung der Sohlsubstrate.
  • verunreinigen
  • Diese Konzepte wurden bereits vor dem Vorliegen des ersten Bewirtschaftungsplans nach EG-WRRL als Grundlage für genehmigungsfähige Gewässerrenaturierungsmaßnahmen erstellt. Sie können als Hilfestellung für die Bewirtschaftungsplanung und Maßnahmenumsetzung genutzt werden.
  • Studien, Umsetzungsfahrpläne, Abwasserbeseitigungskonzepte zur Vorbereitung und Unterstützung konkreter Maßnahmen
  • Vergleich der erreichbaren Wirkung durch Maßnahmen mit zu erwartenden Kosten für diese Maßnahmen. Je höher die Wirkung und je niedriger die hierfür erwarteten Kosten, desto kosteneffizienter ist die Maßnahme
  • (zeitweiser) Aufstau von Fließgewässern zur Anhebung des Grundwasserspiegels bzw. zu Bewässerungszwecken für die Landwirtschaft
  • Als „künstlicher Wasserkörper“ (artificial Water Body) wird ein Wasserkörper dann eingestuft, wenn er sich an einer Stelle befindet, an der zuvor kein Wasser war. Typische Vertreter sind Kanäle oder Häfen.
  • L

  • Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW führt das Monitoring der Oberflächengewässer und des Grundwassers durch. Die Monitoringergebnisse werden den Bezirksregierungen übermittelt und gemeinsam mit diesen beurteilt. Das LANUV unterstützt außerdem als Fachbehörde die Erarbeitung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen durch DV-technische Entwicklungsarbeiten bzw. deren Begleitung, durch fachgutachterliche Konzepte, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen etc.

    Hier geht es zu den Internetseiten des LANUV: https://www.lanuv.nrw.de

  • Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser
  • Programm des Landes NRW, mit dem die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Durchgängigkeit umgesetzt werden.

  • Fischart, die in der Referenzzönose (Leitbild-Lebensgemeinschaft) mit einem prozentualen Anteil von mind. 5 % der Gesamtindividuenzahl vorkommt.
  • Die zu statistischen Zwecken erhobenen Daten sind im Allgemeinen auf das Gesamtgebiet einer Verwaltungseinheit (z. B. Gemeinde oder Kreis) bezogen. Für die Zuordnung dieser Daten zu einer Flussgebietseinheit bzw. eines hydrologischen Einzugsgebiets wurden sogenannte "qualifizierte Leitbänder" erstellt, die durch Verschneiden der administrativen Einheiten mit den hydrologischen Einzugsgebieten erzeugt werden. Aus den ermittelten Teilflächen wird ein Quotient ermittelt, der den Anteil des hydrologischen Teilgebiets an dem gesamten administrativen Teilgebiet angibt. Die Bezugsgröße ist dabei die Gesamtfläche einer Gemeinde.
  • Die Lenkungsgruppe ist das oberste Koordinationsgremium auf Ebene des Landes. Unter Leitung des Staatssekretärs im MKULNV haben die landesweit organisierten Interessenvertreterinnen und -vertreter die Möglichkeit, sich in den Planungs- und Entscheidungsprozess auf Landesebene einzubringen.

  • Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW vom 25.06.2013
  • Landesforstgesetz NRW
  • Landeswassergesetz NRW
  • M

  • Wasserpflanzen, die mit dem bloßen Auge erkennbar sind.
  • Unter Makrozoobenthos werden alle tierischen Organismen zusammengefasst, die auf dem Gewässerboden oder im Sohlsubstrat leben und zumindest in einem Lebensstadium mit dem bloßen Auge noch erkennbar sind (größer als 0,5 mm). Sie sind wichtige Indikatoren für Gewässerlebensräume und werden zur Bewertung des ökologischen Zustands herangezogen.
  • Bündel von Maßnahmen im Bereich der Hydromorphologie, welches erforderlich ist, um einen Wasserkörper in einen bestimmten Zielzustand zu entwickeln.
  • Eine Kombination von Maßnahmen, die erforderlich ist, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen.
  • Teil des Bewirtschaftungsplans, der die Maßnahmen umfasst, die zum Erreichen des guten Zustands/Potenzials nötig sind
  • Managementeinheit
  • Die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)  dient dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung der Meeresumwelt und hat das Ziel, bis 2020 einen „guten Zustand der Meeresumwelt“ in allen europäischen Meeren zu erlangen. Sie kann hier heruntergeladen werden (PDF-Datei): http://eur-lex.europa.eu.

    Weitergehende Informationen zur Umsetzung der MSRL finden Sie auf dieser Website der Bundesumweltministeriums: http://www.meeresschutz.info.

  • Beschreibung des Ausmaßes, in dem ein Grundwasserkörper durch direkte und indirekte Wasserentnahmen beeinträchtigt wird.
  • örtlich festgelegte Stelle an der, nach den jeweiligen Erfordernissen der Methoden, Proben aus Fließgewässern, Seen oder dem Grundwasser entnommen werden.
  • biozönotische Kenngrößen, die zur Bewertung von Lebensgemeinschaften herangezogen (berechnet) werden.
  • Mit dem Modell mGROWA kann u. a. die Grundwasserneubildung räumlich und zeitlich hoch aufgelöst mit sich veränderndem Klima simuliert werden.
  • Dieser Wert beschreibt das arithmetische Mittel des Abflusses aller Tage des Betrachtungszeitraums.
  • Dieser Wert ist das arithmetische Mittel aus den jährlich höchsten Abflüssen (HQ) für die Jahre des Betrachtungszeitraums.
  • Dieser Wert ist das arithmetische Mittel aus den jährlich niedrigsten Abflüssen (NQ) für die Jahre des Betrachtungszeitraums.
  • Gewässerüberwachung nach Art. 8 der EG-WRRL. Das Monitoring dient dazu, den Zustand von Gewässern zu ermitteln und die Wirkung von Maßnahmen zu überprüfen. Untersucht werden neben verschiedenen chemischen Parametern vor allem die vier biologischen Qualitätskomponenten (Makrozoobenthos, Gewässerflora, Phytoplankton und die Fischfauna). Das Monitoring nach Wasserrahmenrichtlinie gliedert sich in eine Überblicksüberwachung zur Ermittlung großräumiger Trends, die operative Überwachung zur Überprüfung des Zustands eines Wasserkörpers und eine Überwachung zu Ermittlungszwecken zum Aufdecken konkreter Belastungsursachen.
  • Sterblichkeit
  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Ministerium für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

  • N

  • Nachhaltigkeit ist ein Handlungsprinzip bei der Nutzung von Ressourcen.

  • Pflanzenverfügbare Nährstoffe (insbesondere Phosphor und Stickstoff) können den Gewässerzustand beeinflussen. Phosphor ist dabei ein wesentlicher Faktor für Eutrophierungsprozesse in den Binnengewässern, Stickstoff steuert die Eutrophierung in den Meeren. Im Trinkwasser dürfen sie nur streng begrenzt vorkommen.
  • Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz europäischer Schutzgebiete zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa. Es setzt sich aus den Schutzgebieten der EU-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie zusammen.
  • "Konzentration eines Stoffes in einem Oberflächenwasserkörper, die nicht oder nur sehr gering durch menschliche Tätigkeiten beeinflusst ist." (OgewV § 2)
  • Oberflächenwasserkörper, der nicht gemäß § 3 des Wasserhaushaltsgesetzes als erheblich veränderter oder künstlicher Wasserkörper ausgewiesen ist (natural Water Body).
  • Niedersachsen
  • Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzepts, der den Umgang mit Niederschlagswasser konkretisiert
  • Dieser Nährstoff gehört zu den Hauptnährstoffen im Boden und wird besonders durch Düngen eingebracht. Erhöhte Nitratgehalte wirken eutrophierend und beeinträchtigen die natürlichen Lebensgemeinschaften im Gewässer und die Qualität des Grundwassers.
  • Nordrhein-Westfalen
  • Der Begriff ist im Prozess der Bewirtschaftungsplanung doppelt belegt. Zum einen sind „Gewässernutzungen" gemeint. Gewässernutzungen sind Wasserdienstleistungen und jede andere Handlung, die signifikante Auswirkungen auf den Wasserzustand haben. Als relevante Gewässernutzungen werden entsprechend der Definition der LAWA die öffentliche Wasserversorgung und kommunale Abwasserentsorgung, die industrielle Eigenförderung und Direkteinleitung, die landwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie die Gewässernutzung zugunsten der Energiegewinnung, Schifffahrt und Freizeit/Erholung betrachtet. Zum anderen müssen bei der Bewirtschaftungsplanung Nutzungen betrachtet werden, die durch Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands beeinträchtigt werden können. Dies ist zum Beispiel die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, die durch hydromorphologische Verbesserungsmaßnahmen vernässen könnten, oder Gewerbeansiedlungen, Verkehrsflächen etc.
  • O

  • Der Oberflächenabfluss ist der Anteil des Niederschlagswassers, der über die Fläche abfließt. Mit dem Oberflächenabfluss werden die bereits im Niederschlag gelösten Stoffe und durch Abschwemmung gelöste Stoffe von unbefestigten Flächen in die Oberflächengewässer eingetragen. Zusätzlich kann Oberflächenabfluss zur Erosion von Partikeln und den daran gebundenen Stoffen führen Im Modell MONERIS wird zwischen den Eintragspfaden Erosion (partikulär gebundene Stoffeinträge) und Oberflächenabfluss (gelöste Stoffeinträge) unterschieden.
  • Binnengewässer mit Ausnahme des Grundwassers sowie die Übergangsgewässer und Küstengewässer
  • Einheitlicher und bedeutender Teil bzw. Abschnitt eines Oberflächengewässers oder Küstengewässers (z. B. ein See, ein Strom, Fluss oder Kanal, ein Teil eines Stroms, Flusses oder Kanals), aufgeteilt in 4 Kategorien: Fließgewässer, Seen, Übergangsgewässer, Küstengewässer.
  • Die EG-WRRL fordert explizit die Beteiligung der Öffentlichkeit, d. h. das Einräumen der Möglichkeit für die Bevölkerung, auf die Ergebnisse von Planungen und Arbeitsprozessen Einfluss zu nehmen. Dabei gibt es unterschiedliche Ebenen der Einflussnahme mit unterschiedlichem Maß an Einbeziehung.
  • Qualitätszustand von Fließgewässern und Seen; beschrieben anhand verschiedener Qualitätskomponenten (biologische, strukturelle und chemische). Unterteilung in fünf Klassen: "sehr gut", "gut", "mäßig", "unbefriedigend" und "schlecht"
  • Das gute ökologische Potenzial bezeichnet den ökologischen Zustand eines erheblich veränderten oder künstlichen Wasserkörpers, der erreichbar ist, wenn alle Maßnahmen durchgeführt wurden, die möglich sind, ohne die aufrecht zu erhaltenden Nutzungen erheblich zu beeinträchtigen. Das ökologische Potenzial wird in die Klassen höchstes, gutes, mäßiges, unbefriedigendes oder schlechtes Potenzial eingestuft.
  • In der operativen Überwachung werden primär Gewässer untersucht, die wegen verschiedener Beeinträchtigungen den guten Zustand verfehlen werden. Ziel der Überwachung ist es Quellen und Ursachen von Belastungen aufzuspüren und die Wirkung von Maßnahmen zu dokumentieren. Die Untersuchung wird so lange fortgesetzt, bis auch an diesen Gewässern ein guter Zustand erreicht ist.
  • Schwellenwerte für den Übergang vom "guten“ zum "mäßigen“ Zustand/Potenzial gemäß EG-WRRL. sind Orientierungswerte Richtwerte, die im Falle ihrer Überschreitung bei unklaren oder fehlenden biologischen Befunden Auskunft darüber geben, dass es wahrscheinlich ist, dass ein chemisch-physikalischer Parameter eine Verfehlung des Zielzustandes bewirkt. In diesem Fall ist eine Überprüfung der entsprechenden biologischen Qualitätskomponenten erforderlich. Zeigen die Ergebnisse des biologischen Monitorings trotz der festgestellten Überschreitung eines Orientierungswertes die Erreichung des Zielzustandes an, so bleibt die Überschreitung des ACP-Parameters, die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter, ohne Konsequenzen für die Bewertung des Wasserkörpers.
  • P

  • Nationales Bewertungsverfahren gemäß EG-WRRL für die Qualitätskomponente Makrozoobenthos.
  • Nationales Bewertungsverfahren gemäß EG-WRRL für die Qualitätskomponenten Makrophyten und Phytobenthos.
  • Als Phytobenthos werden die auf dem Gewässerboden lebenden niederen Pflanzen bezeichnet, die mit dem bloßen Auge kaum wahrnehmbar sind und oft nur mikroskopisch erfasst werden können. Überwiegend besteht es aus Algen, aber auch aus anderen Pflanzen.
  • Im Freiwasser lebende, mit der Wasserbewegung treibende bzw. schwebende pflanzliche Organismen.
  • Die Teileinzugsgebiete wurden für die Maßnahmenplanung unter Beteiligung der Öffentlichkeit an den Runden Tischen in kleinere, regionale und somit besser handhabbare Planungseinheiten unterteilt.
  • Die Ergebnisse der zweiten Bestandsaufnahme sind für jede Planungseinheit detailliert in den Planungseinheiten-Steckbriefen dargestellt. Diese waren die Grundlage für die Maßnahmenplanung an den Runden Tischen und sind Bestandteil des Bewirtschaftungsplans.
  • Wanderungen von Fischen, die sich unabhängig von der Länge der Wanderwege auf das Süßwasser beschränken. Fischarten sind z. B. Äsche, Bachforelle, Bachneunauge, Barbe
  • Biologisches Bewertungsverfahren zur ökologischen Bewertung von Bundeswasserstraßen .
  • Abfolge von im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung unter den Aspekten Effizienz, technische Machbarkeit, Zumutbarkeit und Finanzierbarkeit beschlossener Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der EG-WRRL.
  • Schadstoffe, die nach EG-WRRL für die Bestimmung des guten chemischen Zustandes der Oberflächengewässer relevant sind. Ihr Eintrag ist schrittweise zu reduzieren, damit der gute chemische Zustand erreicht wird. Der Eintrag von Stoffen, die als prioritäre gefährliche Stoffe eingestuft sind, ist bis 2020 gänzlich einzustellen. Nähere Regelungen sind in der Richtlinie über "Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik" enthalten.
  • Regelungen oder ein Bündel von Handlungen, welche zum Ziel haben, ein Qualitätsdefizit im Gewässer auf absehbare Zeit zu beheben. Die Maßnahmen sind in der Regel zielorientiert und auf Verursacherbereiche bzw. typische Belastungsfallgruppen bezogen beschrieben, d. h. es gibt zum Beispiel die Maßnahmen „Reduzierung der Stickstofffracht aus kommunalen Kläranlagen" und „Reduzierung der Stickstofffracht aus landwirtschaftlicher Nutzung". Zielrichtung der Maßnahme ist somit nicht die einzelne Kläranlage oder das einzelne Wehr. Vielmehr soll mit dieser Definition der großmaßstäbliche Ansatz der Maßnahmenplanung verdeutlicht werden, welcher ebenfalls auf Ebene der Berichterstattung an die EU-Kommission vorgesehen ist. Den Programmmaßnahmen sind sogenannte Vollzugsmaßnahmen hinterlegt, welche eine Konkretisierung erlauben.
  • Maßnahme aus dem „Greening“ (siehe Greening): 1 bis 20 m breiter Streifen entlang des Ufers, der aus der ackerbaulichen Nutzung genommen wird und für den weitere Auflagen bzgl. Düngung und Pflege bestehen.
  • Stoffeintrag an einer genau lokalisierbaren Stelle, z. B. am Ablauf einer Kläranlage (Punktquelle)
  • Der in den Braunkohlennebengesteinen enthaltene Pyrit (Eisendisulfid) wird beim Abbau dem Luftsauerstoff ausgesetzt und oxidiert. Dabei können ohne Gegenmaßnahmen erhebliche Mengen an Säure, Eisen und Sulfat freigesetzt werden.
  • Q

  • Nach EG-WRRL werden physikochemische, hydromorphologische und biologische Qualitätskomponenten unterschieden, die als Grundlage für die Zustandsbewertung der Gewässer dienen. Zu den biologischen Qualitätskomponenten der Seen und Fließgewässer zählen Makrozoobenthos, Gewässerflora, Phytoplankton und die Fischfauna. Zudem werden als unterstützende Qualitätskomponenten die Gewässerstruktur und physikalisch-chemische und chemische Komponenten zur Bewertung des ökologischen Zustands herangezogen.
  • R

  • Alle Faktoren, die den Zustand der Gewässer direkt oder indirekt beeinflussen oder verändern können. Hierzu zählen Maßnahmen, Belastungen, Nutzungsansprüche, Restriktionen und Potenziale, die jeweils positive oder negative Wirkungen auf den Zustand des Oberflächengewässers oder des Grundwassers haben können.
  • Chemische Randbedingungen, aufgrund derer Stoffe eher chemisch oxidiert oder reduziert werden.
  • Unter Referenzzustand ist der von menschlicher Störung unbeeinträchtigte Gewässerzustand (Leitbild, heutiger potenziell natürlicher Gewässerzustand) zu verstehen. Die Klassengrenzen des guten ökologischen Zustandes werden als relative Abweichung von dieser Referenz angegeben. Referenzbedingungen beschreiben Kriterien zur Bestimmung des Referenzzustands.
  • Die Planungseinheiten sind in regionale Kooperationen unterteilt. Sie bestehen aus Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Wasser- und Landschaftsbehörden, der Gewässeranlieger und der betroffenen Interessen-gruppen. Die regionalen Kooperationen erstellten in einem partizipatorischen Prozess die Umsetzungsfahrpläne für Maßnahmen zur Strukturverbesserung.
  • Rückführung eines durch menschliche Einwirkung naturfernen Gewässers oder Teil eines Gewässers in einen naturnahen Zustand. Vor allem durch Wiederherstellung bzw. wesentlicher Verbesserung der Gewässerstruktur oder Umgestaltung eines früher technisch ausgebauten Gewässers.
  • Formulare für die Berichterstattung an die Europäische Kommission zur Umsetzung der WRRL über das elektronische Informationssystem WISE („Water Information System for Europe").

  • Restriktionen leiten sich aus den Rahmenbedingungen ab und wirken einschränkend auf die Maßnahmenmöglichkeiten bezüglich einer Verbesserung des Gewässerzustandes.
  • Strömungsliebende Art, die bevorzugt in schnell fließenden Gewässern vorkommt.
  • Raumordnungsgesetz
  • Rheinland-Pfalz
  • Veranstaltungen im Rahmen der Aufstellung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für das Land NRW. Auf Ebene der Planungseinheiten diskutieren lokale Akteure und Fachleute gemeinsam den Zustand der Gewässer und legen Maßnahmen für das Maßnahmenprogramm fest.
  • S

  • Familie der forellenartigen Fische, z. B. Lachs, Forelle, Äsche, Renke
  • Grad der organischen Belastung, siehe auch Gewässergüte
  • Liste europaweit vergleichbarer Maßnahmentypen (Key-Type-Measures), die von der EU im Rahmen der Berichterstattung für den Zwischenbericht 2012 eingeführt wurde
  • Schwebstoffe oder suspendierte Stoffe sind in Wasser enthaltene mineralische oder organische Feststoffe, die nicht in Lösung gehen.
  • Ablagerung von transportierten Teilchen in Fließgewässern und Seen
  • Stehendes Binnenoberflächengewässer
  • An ein (renaturiertes) Fließgewässer angrenzende Fläche, die zwar unterhalb der eigentlichen Geländeoberfläche liegt, aber dem Gewässer in intensiv genutzten Bereichen Raum für eine eigendynamische Entwicklung bietet. Wird dann hergestellt, wenn das Gewässerbett nicht angehoben werden kann, ohne die angrenzenden Nutzungen stark zu beeinträchtigen. Die Sekundäraue ist ein wieder hergestellter Überschwemmungsraum, der die wesentlichen hydromorphologischen Funktionen einer Aue übernehmen kann und so die Grundlage für eine typspezifische Besiedlung durch Pflanzen und Tiere bietet. Eine Sekundäraue ermöglicht eine naturnahe Gewässerentwicklung auch in Bereichen, in denen beispielsweise ein Erhalt der Vorflutsituation oder des Hochwasserschutzes notwendig ist.

  • Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen.
  • Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates.
  • Nutzungen, die durch Veränderungen an erheblich veränderten oder künstlichen Wasserkörpern nicht signifikant eingeschränkt werden sollen (siehe § 28 Wasserhaushaltsgesetz).
  • Ein naturnaher Gewässerabschnitt, der sich durch eine dem Gewässertyp entsprechende stabile, arten- und individuenreiche Biozönose auszeichnet, kann auf benachbarte Gewässerabschnitte eine positive Strahlwirkung haben. Beim Strahlursprung handelt es sich grundsätzlich um Fließgewässerstrecken, die sich in sehr gutem oder gutem Zustand befinden und eine vom Gewässertyp abhängige Mindestgröße aufweisen. Der Strahlursprung kann im Hauptlauf des Fließgewässers lokalisiert sein oder in einmündenden Nebengewässern, Altwässern oder anderen Gewässerbereichen (z. B. Buhnenfelder).

  • Als Strahlweg wird die Gewässerstrecke bezeichnet, auf der sich Gewässerorganismen ausgehend von einem ökologisch gut entwickelten Strahlursprung aktiv oder passiv fortbewegen. Auch wenn der Strahlweg aufgrund von Strukturdefiziten eine dem Gewässertyp entsprechende Besiedlung kaum ermöglicht, kann bei bestehender Strahlwirkung für den Strahlweg ein guter ökologischer Zustand indiziert sein. Dazu ist es notwendig, dass die Strahlwege nicht zu lang sind und durch Trittsteine ökologisch aufgewertet werden.
  • Positive Wirkung von ökologisch gut entwickelten Gewässerbereichen (Strahlursprünge) auf angrenzende Gewässerbereiche. Die von Strahlursprüngen ausgehende ökologische Wirkung kann durch Trittsteine ausgedehnt werden, d. h. Trittsteine können den Strahlweg verlängern.
  • Methode zur Schaffung der morphologischen Voraussetzungen zur Entwicklung von Wasserkörpern zum guten ökologischen Zustand unter Verwendung von Strahlursprüngen, Strahlwegen und Trittsteinen.
  • Die Strategische Umweltprüfung ist ein durch eine EG-Richtlinie (2001/42/EG) vorgesehenes systematisches Prüfverfahren, mit dem die Umweltaspekte bei strategischen Planungen und dem Entwurf von Programmen untersucht werden. Rechtliche Grundlage in Deutschland ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), siehe http://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/ . Die Maßnahmenprogramme nach EG-WRRL und auch die Programme zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie müssen einer strategische Umweltprüfung unterzogen werden..

  • Bedeutung "untergetaucht", d. h. Wasserpflanzen, die ganz unter der Wasseroberfläche wachsen
  • Material, auf oder in dem Organismen leben und sich entwickeln. Typische Substrate der Gewässer sind Steine, Schlamm, Pflanzen, herabgefallenes Laub oder Totholz.
  • Entfernung/Abpumpen von Wasser im Bergbau. Wird sowohl für das Pumpen von Grubenwasser aus unterirdischen Bergwerken als auch für die flächige Grundwasserabsenkung im Umfeld von Tagebauen verwendet.
  • Durch Sümpfungsmaßnahmen gefördertes Wasser
  • T

  • Teileinzugsgebiet im Kontext HWRM-RL
  • Nach hydrologischen Kriterien abgegrenzte Teile eines Einzugsgebietes. In diesen Teilgebieten gelangt der gesamte Oberflächenabfluss an einem bestimmten Punkt in einen Wasserlauf (See/Zusammenfluss von Flüssen). Im Kontext der EG-WRRL sind die Teileinzugsgebiete (TEZG) des Rheins z. B. Emscher, Wupper, Ruhr.
  • Abgestorbenes organisches Material aus Holz, z. B. Äste oder Bäume

  • TRAS 310 „Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser“

  • Gemäß § 33a WHG ist das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen aufgrund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden.
  • Kleine, strukturreiche Gewässerabschnitte mit guten Habitateigenschaften können zumindest zeitweise besiedelt werden. Sie bieten damit der Gewässerökologie "Trittsteine" zwischen zwei Strahlursprüngen. Die Trittsteine können die positive Strahlwirkung, die von einem Strahlursprung ausgeht, verbessern, d. h. sie können den Strahlweg verlängern.
  • Merkmal eines Fließgewässers (Abfluss, Gewässerstruktur, Biozönose etc.), das für den Fließgewässertyp des jeweiligen Gewässerabschnittes charakteristisch ist bzw. natürlicherweise dort vorkommen würde.
  • U

  • Fallbezogenes Monitoring in Wasserkörpern, in denen die Belastungsursachen unklar sind.

  • Überall vorkommend
  • Uferfiltrat ist Wasser, das den Wassergewinnungsanlagen durch das Ufer eines Flusses oder Sees im Untergrund nach Bodenpassage zusickert und sich mit dem anstehenden Grundwasser vermischt; es wird in seiner Beschaffenheit wesentlich von der des Oberflächenwassers bestimmt. Die Statistischen Landesämter ordnen das Wasser, welches zugesickertes Oberflächenwasser enthält, dem Uferfiltrat zu (einer Wasserart). Diese Gesamtmenge ist bei einer Gewinnungsanlage eingetragen. Laut Definition wird eine Gewinnung auch bei einem geringen Anteil an Uferfiltrat nur der einen Wasserart, nämlich dem Uferfiltrat, zugeordnet. Das Mischverhältnis spielt dabei keine Rolle. Es gibt jedoch auch Statistischen Landesämter, die, sofern bekannt oder abschätzbar, die Gewinnung unter Art des gewonnen Wassers anteilig nach Grundwasser und Uferfiltrat erfassen, d. h. sie teilen die Gewinnung mehreren Wasserarten zu. Auch diese Datenerhebung ist im statistischen Sinne korrekt, mit dem Unterschied, dass einer Gewinnungsanlage mehrere Wasserarten zugeordnet werden (DeStatis 2013).
  • Gemäß „Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums NRW“ die Anlage von begrünten, bis zu 30 m breite an die Gewässer angrenzende Bereiche landwirtschaftlicher Flächen, auf denen keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel aufgebracht werden und auf denen Pflegemaßnahmen erst spät im Jahr durchgeführt werden. Die Anlage von Uferrandstreifen ist eine Agrar-umweltmaßnahme und wird vom Land NRW gefördert.
  • In den Umsetzungsfahrplänen werden die Programmmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur konkretisiert. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Programms "Lebendige Gewässer" des Landes NRW.
  • Festgelegter, nicht zu überschreitender Grenzwert für die jeweiligen prioritären Stoffe sowie weitere Schadstoffe, der „in Wasser, Sedimenten oder Biota aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht überschritten werden darf" (EG-WRRL Art. 2). Die Einhaltung der UQN der in Anlage 5 der OGewV gelisteten flussgebietsspezifischen Schadstoffe ist maßgebend für die Einstufung des ökologischen Zustands und Potenzials. In Anlage 7 der OGewV sind die UQN zur Beurteilung des chemischen Zustands aufgeführt.
  • Die in Art. 4 der EG-WRRL festgelegten Ziele.
  • Hier: Im Stoffeintrags-Modell MONERIS fasst der Eintragspfad „Urbane Systeme“ die Einträge aus Mischwasserüberläufen, Regenwasserkanälen sowie von nicht an die Kanalisation bzw. zentrale Kläranlagen angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie versiegelten Flächen zusammen. Es handelt sich um punktuelle und diffuse Eintragspfade.
  • Hier im Kontext der Ausweisung erheblich veränderter Wasserkörper: Einflüsse aus der Siedlungsentwicklung, z. B. (dichte) Bebauung, Verkehrsinfrastruktur.
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • V

  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe NRW.
  • Die OGewV ist am 26.07.2011 bundesweit in Kraft getreten und dient „dem Schutz der Oberflächengewässer und der wirtschaftlichen Analyse der Nutzungen ihres Wassers“. Die OGewV setzt die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie an die Bestandsaufnahme, das Monitoring und die Zustandsbewertung der Oberflächengewässer in deutsches Recht um. Im Jahr 2016 wurde die OGewV umfassend überarbeitet und bildet nunmehr die Basis für die Bewirtschaftungsplanung.

    Sie können die aktuelle Version hier einsehen: http://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/

  • Von Gewässerversauerung spricht man, wenn von außen mehr Protonen eingetragen werden, als das Gewässer neutralisieren kann. Die Folge ist das Absinken des pH-Wertes. Versauerung tritt in Folge von Säureeintrag aus der Atmosphäre (saurer Regen) auf. Kalkarme Gesteine begünstigen die Versauerung.
  • Die EG-WRRL enthält grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot, d. h. unabhängig von der Erreichung des Bewirtschaftungsziel (guter Zustand/gutes Potenzial) darf sich der Zustand des Wasserkörpers, der in der ersten Bestandsaufnahme 2008 ermittelt wurde, nicht verschlechtern.
  • Gemäß EG-WRRL sind für Oberflächengewässer Daten über Art und Ausmaß der signifikanten anthropogenen Belastungen zu erheben. Diese werden verschiedenen Verursacherbereichen zugeordnet, z. B. Landwirtschaft, Siedlung/Verkehr, Industrie.
  • Den Maßnahmen sind sogenannte Vollzugsmaßnahmen hinterlegt. Diese werden so bezeichnet, da es sich um im Vollzug umzusetzende Einzelmaßnahmen handelt, wie zum Beispiel Erweiterung einer Nitrifikationsstufe einer Kläranlage, Rückbau von Wehren, Einbau von Totholz, Bau eines Regenrückhaltebeckens etc.
  • W

  • Fische, die im Laufe ihres Lebens verschiedene Gewässer oder Gewässerregionen als Lebensraum nutzen und beim Wechsel zwischen den Lebensräumen größere Strecken zurücklegen.
  • In WISE werden wichtige Berichtspflichten der Mitgliedstaaten gegenüber der EU-Kommission im Bereich der Wasserpolitik erfasst werden. Über standardisierte Reporting-Sheets wird erreicht, dass Berichte systematisch und europaweit vergleichbar erfasst werden.
  • Seit dem 01.02.2004 erhebt das Land Nordrhein-Westfalen ein Wasserentnahmeentgelt für das Entnehmen von Wasser aus Gewässern. Die gesetzliche Grundlage ist das „Gesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern.“ Das Entgelt bemisst sich nach der entnommenen Wassermenge und ist von den Entnehmenden (Entgeltpflichtige) zu entrichten. Das Wasserentnahmeentgelt beträgt 5 Cent pro m³. Das Aufkommen aus dem Wasserentnahmeentgelt wird für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie verwendet.
  • kleinste nach EG-WRRL zu bewirtschaftende Einheit; Nachweisraum für die Umweltziele der EG-WRRL. Es werden Oberflächenwasserkörper (natürliche Wasserkörper, AWB und HWMB) und Grundwasserkörper unterschieden.
  • Die Wasserkörpersteckbriefe-Datenbank ist eine landesinterne Datenbank, in der Informationen zum Gewässerzustand und den Maßnahmen zur Umsetzung der EG-WRRL hinterlegt werden.
  • „Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG)"
  • Die wetterlagen-basierte Regionalisierungsmethode ist ein statistisches Verfahren zur Berechnung von Klimavariablen, wobei zwischen globalen und lokalen Klimavariablen Zusammenhänge hergestellt werden.
  • Mit Hilfe eines sogenannten „Wettergenerators“ wird bei WETTREG eine Vielzahl möglicher Realisierungen, d. h. fiktiver Reihen erzeugt. Hierzu werden entsprechend der Häufigkeitsverteilung des Auftretens atmosphärischer Muster im Globalmodelllauf, einzelne, zu den jeweiligen Wetterlagen passende Witterungsabschnitte nach dem Zufallsprinzip zu Zukunftszeitreihen aneinandergefügt. Alle Realisierungen sind gleich wahrscheinlich und stellen Regionalisierungsoptionen eines einzigen Globalmodelllaufes dar. An den Standorten der verwendeten Klimastationen werden so lokale synthetische Klimazeitreihen auf Tageswertbasis erzeugt.
  • Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)
  • Die wirtschaftliche Analyse ist integraler Bestandteil der EG-WRRL. Sie umfasst die wirtschaftliche Beurteilung der Wassernutzungen, der potenziellen Maßnahmen zur Erreichung eines guten ökologischen Gewässerzustands sowie die Analyse der Deckung der Kosten von Wasserdienstleistungen.
  • Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Europäische Wasserrahmenrichtlinie)
  • Z

  • Gewässer, in denen ein reproduzierender Bestand (anadrom: Lachs) bzw. eine Population (katadrom: Aal) Ziel von Erhaltungs- bzw. Bewirtschaftungsmaßnahmen sind. Dort sind spezielle Maßnahmen vorgesehen.
  • Die Bewirtschaftungsziele sind zu erreichen. Dies bedeutet neben einer Entwicklung defizitärer Wasserkörper in Richtung des Bewirtschaftungsziels auch, dass im wasserwirtschaftlichen Vollzug grundsätzlich keine Maßnahmen oder Tätigkeiten zugelassen werden sollen, die die Zielerreichung infrage stellen.
  • Die Qualität eines Wasserkörpers wird durch die Zustandsklasse (Qualitätsklasse) ausgedrückt. Der ökologische Zustand von Oberflächengewässern wird über biologische Qualitätskomponenten bewertet. Er kann in fünf Klassen beschrieben werden (sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend, schlecht). Chemischer und mengenmäßiger Zustand (nur Grundwasser) werden in nur zwei Zustandsklassen ausgedrückt (gut oder schlecht). Die Gesamt-Zustandsklasse eines Wasserkörpers ermittelt sich aus der schlechtesten Klasse des ökologischen und chemischen Zustands (Oberflächengewässer) bzw. chemischen und mengenmäßigen Zustands (Grundwasser).
  • Erfassung des Umsetzungsstands aller Programmmaßnahmen drei Jahre nach Inkrafttreten des Bewirtschaftungsplans bzw. seiner Aktualisierung. Der erste Zwischenbericht wurde zum 31.12.2012 erstellt. Die Meldung erfolgt als reiner Datenbericht (Berichtsformulare) an die EU-Kommission.
  • Eine Feldfrucht, die zwischen anderen zur Hauptnutzung dienenden Feldfrüchten zur Bodenverbesserung (Gründüngung) und/oder zur Nutzung als Tierfutter angebaut wird.