Bestandsaufnahme 2019

Bestandsaufnahme 2019
Montag, 2. Dezember 2019

Bestandsaufnahme 2019

Die dritte Bestandsaufnahme für die Gewässer und Grundwasserkörper in NRW wurde 2019 abgeschlossen. Die Zustandsbewertung der Gewässer und Grundwasserkörper kann den Planungseinheitensteckbriefen entnommen werden. Alle Daten sind über das System ELWAS-Web verfügbar.

Wo finde ich die Ergebnisse der Bestandsaufnahme? 

Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme erfolgt über das Portal ELWAS-WEB sowie über die Planungseinheitensteckbriefe. Die Kapitel 1-4 des Bewirtschaftungsplans enthalten die Ergebnisse in zusammengefasster Form.

Mit der Bestandsaufnahme werden die Grundlagen für die Bewirtschaftungsplanung zusammengetragen, die in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV, §§ 3 und 4) und der Grundwasserverordnung (§§ 2 und 3) festgelegt sind. Die dritte Bestandsaufnahme für die Gewässer und Grundwasserkörper in NRW wurde Ende 2019 fristgerecht abgeschlossen. 

Die wichtigsten Ergebnisse und Bewertungen aus Gewässerüberwachung und Bestandsaufnahme werden in Planungseinheiten-Steckbriefen zusammengefasst und übersichtlich für den Bewirtschaftungsprozess und die Öffentlichkeit dargestellt.

Alle Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2019 können auch über das Informationssystem ELWAS-Web abgerufen werden. Dort finden Sie auch detaillierte Untersuchungsergebnisse zu einzelnen Messstellen.

Hintergrunddokumente zur Bestandsaufnahme

Es muss sichergestellt sein, dass die Bestandsaufnahme in den Bundesländern nach bundesweit einheitlichen Kriterien und Verfahren durchgeführt wird. Deshalb hat die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu speziellen Fragen Hintergrundpapiere und Empfehlungen entwickelt. Eine Auswahl dieser Dokumente bieten wir Ihnen auf dieser Seite zum Download an. 

Weitere Informationen und LAWA-Papiere finden Sie auf den Internetseiten der Bund-Länder-Kommunikationsplattform  www.wasserblick.net.

Überprüfung der erheblich veränderten Wasserkörper

Alle 6 Jahre muss eine Überprüfung der Einstufung der Wasserkörper als erheblich verändert (heavily modified) erfolgen. Dabei ist besonders darauf zu achten, ob die Gründe, die zur Einstufung als "erheblich verändert" geführt haben noch vorhanden sind und ob sich ggf. trotzdem bereits ein guter ökologischer Zustand nachweisbar ist.

Die Überprüfung in Nordrhein-Westfalen richtet sich im Grundsatz nach dem LAWA-Dokument "Hintergrundpapier zur Ausweisung HMWB/AWB im zweiten Bewirtschaftungsplan in Deutschland".  Weitere für NRW spezifische Regelungen können dem "Begleitdokument HMWB-Ausweisung" entnommen werden, das unverändert aus dem Jahr 2014 übernommen wurde.