Bestandsaufnahme
Mit der Bestandsaufnahme werden die wichtigsten Grundlageninformationen über die Wasserkörper in einem Einzugsgebiet zusammengestellt. Der genaue Umfang der zu erhebenden Daten ist im Artikel 5 und Anhang II der EG-WRRL zusammengestellt. Bei der Bestandsaufnahme werden die berichtspflichtigen Oberflächengewässer und alle Grundwasserkörper berücksichtigt. Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme werden die wichtigen Bewirtschaftungsfragen sowie Entscheidungen über die zu treffenden Maßnahmen des Bewirtschaftungsplans abgeleitet.
Die erste Bestandsaufnahme wurde nach Inkrafttreten der EG-WRRL durchgeführt und im Jahr 2004 veröffentlicht. Die erste Überprüfung erfolgte im Jahr 2013. Zukünftige Bestandsaufnahmen werden alle 6 Jahre durchgeführt.