Mit der Anhörung des für Umwelt zuständigen Ausschusses des Landtags NRW wurde am 1. Dezember 2021 die Erarbeitung des dritten Bewirtschaftungsplans für den Zeitraum 2022 bis 2027 abgeschlossen. Alle zugehörigen Dokumente stellen wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung.
Bei der Erarbeitung der finalen Fassung wurden die Stellungnahmen zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans berücksichtigt. Eine kurze Zusammenfassung der Stellungnahmen kann dem Kapitel 9 des Bewirtschaftungsplans entnommen werden. Die schriftlichen Antworten wurden bis zum 6. Mai per Mail oder Post versandt. Sollten Sie keine Mitteilung bekommen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Folgend finden Sie alle zum Bewirtschaftungsplan (BWP) gehörigen Dokumente.
Alles in Kürze: Mit Hilfe der Kurzfassung des BWP können Sie sich einen schnellen Überblick verschaffen.
Direkt mehr wissen? Hier finden Sie den kompletten Bewirtschaftungsplan
Oder in der Übersicht als einzelne Kapitel
Das Maßnahmenprogramm
Das Maßnahmenprogramm gilt für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebiete Rhein, Weser, Ems und Maas.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung über die Annahme des jeweiligen Maßnahmenprogramms kann eine nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannte Vereinigung innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung des Maßnahmenprogramms Klage beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster erheben.
Der Umweltbericht
Planungseinheitensteckbriefe – mehr zu einzelnen Gewässern und Teileinzugsgebieten
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