Bezirksregierung Köln: Informationen zum 3. Bewirtschaftungsplan

Dienstag, 9. März 2021

Bezirksregierung Köln: Informationen zum 3. Bewirtschaftungsplan

Die Wasserrahmenrichtlinie wird im Regierungsbezirk umgesetzt

Die Umsetzung der WRRL im Regierungsbezirk Köln ist im vollen Gange. Damit leistet die Bezirksregierung Köln ihren Anteil zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung in den Teileinzugsgebieten
-    Erft NRW,
-    Maas Nord NRW,
-    Maas Süd NRW,
-    Rheingraben Nord,
-    Sieg NRW
-    Wupper und
-    Mittelrhein und Mosel NRW.

Teileinzugsgebiete im Bereich der Bezirksregierung Köln

Teileinzugsgebiete im Bereich der Bezirksregierung Köln

12.03.2021
Teileinzugsgebiete im Bereich der Bezirksregierung Köln. Quelle: MULNV NRW

Allgemeine Informationen zur Maßnahmenplanung

Zur aktuellen Maßnahmenplanung in den oben genannten Teileinzugsgebieten, die anteilig im Regierungsbezirk Köln liegen, hat die Bezirksregierung zahlreiche Informationen zusammen getragen, die Sie unter dem folgenden Link finden: Bezirksregierung Köln

Maßnahmenübersichten 

Die Maßnahmenübersichten für die Gewässer im Regierungsbezirk Köln finden sie unter folgendem Link: Maßnahmenübersichten BR Köln

3. Bewirtschaftungsplan – Entwurf

Der Entwurf für den dritten Bewirtschaftungsplan NRW 2022-2027 liegt mittlerweile vor und kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: 3. Bewirtschaftungsplan – Entwurf

Beteiligen Sie sich!

Die Bezirksregierungen möchten Ihre Anregungen und Vorschläge für diesen Bearbeitungszyklus nach wie vor aufnehmen. Wir laden Sie ein, mit uns ins Gespräch zu kommen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie rechts in der Seitenleiste.
Zudem können Sie bis zum 22.6.2021 Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans abgeben, nutzen Sie dafür unser Online Portal „Beteiligung-online“.