Die Umsetzung der WRRL im Regierungsbezirk Münster ist im vollen Gange. Damit leistet die Bezirksregierung Münster ihren Anteil zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung in den Teileinzugsgebieten
- Ems NRW,
- Emscher,
- Deltarhein NRW,
- Lippe und
- Rheingraben Nord.
Zudem ist die Bezirksregierung federführend zuständig für das Teileinzugsgebiet der Schifffahrtskanäle in NRW. Der 3. Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2027 – die zentralen Elemente zur Umsetzung der WRRL – liegen im Entwurf vor.
Allgemeine Informationen zur Maßnahmenplanung
Zur aktuellen Maßnahmenplanung in den oben genannten Teileinzugsgebieten, die anteilig im Regierungsbezirk Münster liegen, hat die Bezirksregierung zahlreiche Informationen zusammen getragen. Die Bezirksregierung Münster stellt zur besseren Nachvollziehbarkeit der Maßnahmensetzung im Maßnahmenprogramm erläuternde vertonte Präsentationen zu einzelnen Themenbereichen zur Verfügung, die Sie unter dem folgenden Link finden: Kurzvorträge
Maßnahmenübersichten
Wesentliche Grundlage für den Entwurf des Maßnahmenprogramms bei den hydromorphologischen Maßnahmen sind die von den Pflichtigen aufgestellten Maßnahmenübersichten nach § 74 LWG. Die Maßnahmenübersichten für die Gewässer im Regierungsbezirk Münster finden sie unter folgendem Link: Maßnahmenübersichten BR Münster
3. Bewirtschaftungsplan – Entwurf
Der Entwurf für den dritten Bewirtschaftungsplan NRW 2022-2027 liegt mittlerweile vor und kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: 3. Bewirtschaftungsplan – Entwurf
Beteiligen Sie sich!
Die Bezirksregierungen möchten Ihre Anregungen und Vorschläge für diesen Bearbeitungszyklus nach wie vor aufnehmen. Wir laden Sie ein, mit uns ins Gespräch zu kommen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie rechts in der Seitenleiste.
Zudem können Sie bis zum 22.6.2021 Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans abgeben, nutzen Sie dafür unser Online Portal „Beteiligung-online“.