Bezirksregierung Münster: Informationen zum 3. Bewirtschaftungsplan

Donnerstag, 18. März 2021

Bezirksregierung Münster: Informationen zum 3. Bewirtschaftungsplan

Die Wasserrahmenrichtlinie wird im Regierungsbezirk umgesetzt

Die Umsetzung der WRRL im Regierungsbezirk Münster ist im vollen Gange. Damit leistet die Bezirksregierung Münster ihren Anteil zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung in den Teileinzugsgebieten
-    Ems NRW,
-    Emscher,
-    Deltarhein NRW,
-    Lippe und
-    Rheingraben Nord.
Zudem ist die Bezirksregierung federführend zuständig für das Teileinzugsgebiet der Schifffahrtskanäle in NRW. Der 3. Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2027 – die zentralen Elemente zur Umsetzung der WRRL – liegen im Entwurf vor.

Teileinzugsgebiete im Bereich der Bezirksregierung Münster

Teileinzugsgebiete im Bereich der Bezirksregierung Münster

12.03.2021
Teileinzugsgebiete im Bereich der Bezirksregierung Münster. Quelle: MULNV NRW

Allgemeine Informationen zur Maßnahmenplanung

Zur aktuellen Maßnahmenplanung in den oben genannten Teileinzugsgebieten, die anteilig im Regierungsbezirk Münster liegen, hat die Bezirksregierung zahlreiche Informationen zusammen getragen. Die Bezirksregierung Münster stellt zur besseren Nachvollziehbarkeit der Maßnahmensetzung im Maßnahmenprogramm erläuternde vertonte Präsentationen zu einzelnen Themenbereichen zur Verfügung, die Sie unter dem folgenden Link finden: Kurzvorträge

Maßnahmenübersichten 

Wesentliche Grundlage für den Entwurf des Maßnahmenprogramms bei den hydromorphologischen Maßnahmen sind die von den Pflichtigen aufgestellten Maßnahmenübersichten nach § 74 LWG. Die Maßnahmenübersichten für die Gewässer im Regierungsbezirk Münster finden sie unter folgendem Link: Maßnahmenübersichten BR Münster

3. Bewirtschaftungsplan – Entwurf

Der Entwurf für den dritten Bewirtschaftungsplan NRW 2022-2027 liegt mittlerweile vor und kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: 3. Bewirtschaftungsplan – Entwurf

Beteiligen Sie sich!

Die Bezirksregierungen möchten Ihre Anregungen und Vorschläge für diesen Bearbeitungszyklus nach wie vor aufnehmen. Wir laden Sie ein, mit uns ins Gespräch zu kommen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie rechts in der Seitenleiste.
Zudem können Sie bis zum 22.6.2021 Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans abgeben, nutzen Sie dafür unser Online Portal „Beteiligung-online“.