Die Wasserrahmenrichtlinie folgt einem einfachen Prinzip, das auch in vielen anderen Bereichen erfolgreich praktiziert wird. Auf eine allgemeine Zielfestlegung folgt ein kontinuierlicher Prozess, in dem sich Bestandsaufnahmen, Planung und Umsetzung von Maßnahmen abwechseln.
Das Ziel ist der gute Zustand bzw. das gute Potenzial für alle Gewässer.
Im Rahmen der Gewässerüberwachung (Monitoring) werden eine Vielzahl biologischer und chemischer Parameter erhobenen. Das Grundwasser wird chemisch und mengenmäßig untersucht, die Oberflächengewässer chemisch und biologisch.
In der Bestandsaufnahme werden die Ergebnisse des Monitorings ausgewertet und die wichtigsten Grundlagen für jeden Wasserkörper eines Einzugsgebiets zusammengestellt. Die Monitoringdaten dienen der Identifizierung der Oberflächen- und Grundwasserkörper, die das Ziel derzeit nicht erreichen. Im Zusammenspiel mit den Ergebnissen der Strukturkartierung stellen sie außerdem die Basis für die Maßnahmenplanung dar.
Für alle Gewässer, für die der gute Zustand bzw. das gute Potenzial noch nicht erreicht wurde, werden dann im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung geeignete Maßnahmen geplant und umgesetzt.
Aus dem Zeitplan der Wasserrahmenrichtlinie ergeben sich drei Zyklen, die jeweils in den Jahren 2015, 2021 und 2027 enden.
- Zeitplan der Wasserrahmenrichtlinie
