Der zweite Bewirtschaftungsplan

Freitag, 28. April 2017

Der zweite Bewirtschaftungsplan

Die Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans für Nordrhein-Westfalen begann Ende 2012. Im Jahr 2014 wurde der Entwurf der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Juni 2015 endete die Öffentlichkeitsbeteiligung. Anhand von ca. 330 Stellungnahmen wurden die Dokumente überarbeitet. Am 18.11.2015 hat der Umweltauschuss des nordrhein-westfälischen Landtags sein Einvernehmen erklärt. Am 22.12.2015 ist der Bewirtschaftungsplan 2016-2021 in Kraft getreten.

Dies ist der zweite Bewirtschaftungsplan für die Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas in NRW

Der Umweltausschuss des Landtags NRW hat auf seiner Sitzung am 18.11.2015 sein Einvernehmen mit der hier vorliegenden Fassung erklärt. Die Veröffentlichung der nun gültigen Dokumente erfolgte am 22.12.2015.

Titelseite BWP 2016-2021

Titelseite BWP 2016-2021

20.07.2017

Der Bewirt­schaftungs­plan fasst die Grund­lagen für die Bewirt­schaftungs­planung der Ober­flächen­gewässer und Grund­wasser­vorräte in NRW zusammen. Er enthält die Ergebnisse der Bestands­aufnahme 2013, die aktuellen Bewirt­schaftungs­ziele und eine Zusammen­fassung der Maßnahmen­programme auf Landes­ebene. Ergänzt werden die Inhalte des Bewirtschaftungsplans durch einen umfangreichen Anhang, der neben verschiedenen Tabellen vor allem Karten enthält, die einen Überblick über den Zustand der Gewässer und verschiedene Belastungsparameter geben. Einen ersten Überblick über die Inhalte bietet auch die Kurzfassung des Bewirtschaftungsplans, die wir Ihnen ebenfalls zum Download anbieten.

 

Bei der Vorbereitung des Bewirtschaftungsplans 2016-2021 wurden in den Jahren 2012 und 2013 vorbereitende Dokumente erarbeitet und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgestellt. Wir stellen sie Ihnen unter der Rubrik Ergänzende Unterlagen zum Bewirtschaftungsplan 2016-2021 zum Download bereit.

  • Bereits Ende 2012 wurden die Informationen zu Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im zweiten Bewirtschaftungszyklus auf dieser Website veröffentlicht und zur Beteiligung freigegeben.
  • Mit den Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen wurde die zweite Bewirtschaftungsphase im Jahr 2013 eingeleitet. Ausgangspunkt für das Dokument sind die Ergebnisse der Gewässerüberwachung und die allgemeine Entwicklung der Wassernutzungen im laufenden Bewirtschaftungszyklus. Bei der Betrachtung zeigt sich, dass weiterhin die Themen des ersten Bewirtschaftungszyklus im Mittelpunkt des wasserwirtschaftlichen Handelns stehen.

Als weitere Grundlagen für die Bewirtschaftungsplanung wurden außerdem "Hintergrundpapiere" erstellt, die hier ebenfalls (unter der Rubrik Ergänzende Unterlagen zum Bewirtschaftungsplan 2016-2021 ) zum Download bereitstehen:

  • Begründung für die Inanspruchnahme von Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen aufgrund des Braunkohletagebaus
  • Ausweisung von Zielartengewässern von Lachs und Aal

Das Maßnahmenprogramm 2016-2021

Das Maßnahmenprogramm stellt die Herangehensweise in Nordrhein-Westfalen an die verschiedenen Wasserbewirtschaftungsfragen dar. Es stellt die grundlegenden Maßnahmen vor und beschreibt die zusätzlichen Aktivitäten, die notwendig sind, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen.

Die nachfolgenden Planungseinheitensteckbriefe bieten eine Übersicht über die Maßnahmen, die für einen einzelnen Wasserkörper festgelegt wurden, sowie eine kurze Beschreibung der jeweils geplanten Inhalte.

Das gesamte Maßnahmenprogramm in Nordrhein-Westfalen basiert auf den programmatischen Maßnahmen, die im bundesweiten Maßnahmenkatalog der LAWA festgelegt wurden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort Programmmaßnahmen.

Die Strategische Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm

Der Entwurf des WRRL-Maßnahmenprogramms muss entsprechend § 14 UVPG einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden. Das Land NRW hat dafür einen Umweltbericht erarbeitet. Der Umweltbericht wurde in der ersten Jahreshälfte 2015 für die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung gestellt. Aus den Rückmeldungen hat sich nur geringfügiger Änderungsbedarf ergeben, der in die hier abgelegte Fassung eingearbeitet wurde.

Weitere Bewirtschaftungpläne

Internationale Pläne

Mit dem Rhein, der Ems und der Maas besitzt NRW Anteile an drei internationalen Flussgebieten.

Für das Einzugsgebiet des Rheins erarbeitet die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) einen internationalen Plan, der die Bewirtschaftungsfragen im gesamten Einzugsgebiet betrachtet. Sie finden ihn über die Internetadresse www.iksr.org.

Für das Einzugsgebiet der Ems hat die Flussgebietsgemeinschaft Ems einen mit allen betroffenen Bundesländern sowie den Niederlanden abgestimmten Bewirtschaftungsplan erarbeitet. Er kann von der Internetseite www.ems-eems.de abgerufen werden.

Für das Einzugsgebiet der Maas erstellt die Internationale Maaskommission (IMK) den übergeordneten Teil des Bewirtschaftungsplans für die Maas. Er ist über die Internetseite www.meuse-maas.be einsehbar.

Flussgebietsgemeinschaften

Innerhalb Deutschlands werden die Bewirtschaftungsaktivitäten der einzelnen Bundesländer durch Flussgebietsgemeinschaften koordiniert. Diese erarbeiten flussgebietsweite Anhörungsdokumente zur Bewirtschaftungsplanung, die Sie hier einsehen können:

Die Flussgebietsgemeinschaft Rhein hat einen länderübergreifenden Chapeau-Bericht erarbeitet, der in die Bewirtschaftungspläne der Länder integriert wurde. In NRW wird er in den Anhang zum Bewirtschaftungsplan aufgenommen.

Die Flussgebietsgemeinschaft Weser hat einen Bewirtschaftungsplan für das Weser-Einzugsgebiet erstellt. Sie können die zugehörigen Dokumente von Seiten der FGG Weser unter www.fgg-weser.de abrufen.

Die Flussgebietsgemeinschaft Ems hat einen mit den Niederlanden abgestimmten Plan erarbeitet. Die Zugriffsmöglichkeiten finden Sie im Abschnitt Internationale Pläne.