Am 22.12.2000 trat die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Kraft. Mit dieser Richtlinie soll erreicht werden, dass die Bäche, Flüsse und Seen sowie die Grundwasservorkommen in allen Staaten der EU langfristig geschützt und falls notwendig verbessert werden. Sie legt konkrete Anforderungen und Ziele fest, die in einem vorgegebenen Zeitplan erreicht werden sollen. Außerdem beschreibt sie, wie die Mitgliedsstaaten dabei vorzugehen haben. So ist z. B. die Erarbeitung verschiedener Pläne und Berichte EU-weit einheitlich vorgegeben. Die EG-WRRL bildet damit die Grundlage für das deutsche Wasserhaushaltsgesetz, die Landeswassergesetze und viele weitere Rechtsbereiche, die im Zusammenhang mit dem Zustand der Gewässer stehen.