Die EG-Wasserrahmenrichtlinie

Donnerstag, 11. Mai 2017

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie

Der Schutz der Gewässer als Trinkwasserreservoir und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere gewinnt auf europäischer Ebene immer mehr an Bedeutung. Deswegen hat die Europäische Gemeinschaft ihre Gewässerschutzpolitik neu ausgerichtet und die EG-WRRL verabschiedet. Sie gilt für alle Gewässer Europas, das heißt für Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer und für das Grundwasser.

Am 22.12.2000 trat die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Kraft. Mit dieser Richtlinie soll erreicht werden, dass die Bäche, Flüsse und Seen sowie die Grundwasservorkommen in allen Staaten der EU langfristig geschützt und falls notwendig verbessert werden. Sie legt konkrete Anforderungen und Ziele fest, die in einem vorgegebenen Zeitplan erreicht werden sollen. Außerdem beschreibt sie, wie die Mitgliedsstaaten dabei vorzugehen haben. So ist z. B. die Erarbeitung verschiedener Pläne und Berichte EU-weit einheitlich vorgegeben. Die EG-WRRL bildet damit die Grundlage für das deutsche Wasserhaushaltsgesetz, die Landeswassergesetze und viele weitere Rechtsbereiche, die im Zusammenhang mit dem Zustand der Gewässer stehen.