Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie fordert von den Mitgliedsstaaten die Berichterstattung und Veröffentlichung bestimmter Informationen und Dokumente.
In Nordrhein-Westfalen erarbeiten die Bezirksregierungen die Dokumente für die Umsetzungszyklen auf und veröffentlichen sie per Bekanntmachung. Der erste Zyklus dauerte von 2010 bis 2015. Der 2. Zyklus begann 2016 und endet 2021.
Zeitplan
Dokumente zur HWRM-RL | Erstmalige Erstellung | Überprüfung und Aktualisierung |
Vorläufige Risikobewertung | 11. Dezember 2011 | bis 22. Dezember 2018, anschl. alle 6 Jahre |
Hochwassergefahren - und Hochwasserrisikokarten | 22. Dezember 2013 | bis 22. Dezember 2019, anschl. alle 6 Jahre |
Hochwasserrisikomanagementpläne |
22. Dezember 2015 | bis 22. Dezember 2021 anschl. alle 6 Jahre |
Alle Berichte und Karten sind auf diesen Seiten im Internet dokumentiert.
Einige Inhalte aus den Hochwasserrisikomanagementplänen sind zusätzlich veröffentlicht im
- Umweltinformationssystem des Landes „Umweltdaten vor Ort“, tttps://ww.uvo.nrw.de/
- auf den interaktiven Internetseiten des Umweltministeriums ELWAS-WEB; https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/
Auf diesen Internetangeboten können Sie unterschiedliche Themen nicht nur aus dem Hochwasserbereich auswählen und über Adressen-Eingabe (Ort, Straße, Hausnummer) navigieren.