Die EG-WRRL kennt drei Arten von Oberflächenwasserkörpern:
- natürliche Oberflächenwasserkörper,
- künstliche Oberflächenwasserkörper und
- erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper.
Künstliche Oberflächenwasserkörper sind Wasserkörper, die sich auf künstliche Gewässer beziehen. Künstliche Gewässer sind stets von Menschenhand geschaffen, dort wo vorher kein Gewässer vorhanden war.
In Nordrhein-Westfalen gehören vor allem die Schifffahrtskanäle und die meisten Seen zu den künstlichen Wasserkörpern sowie einige weitere Gewässer, wie die Fossa Eugeniana. Es ist zu beachten, dass Gewässer, deren Lauf großräumig verlegt wurde, nicht als künstlich gelten. Die weit verbreitete englische Fachbezeichnung für künstliche Wasserkörper ist „artificial water body“, abgekürzt AWB.
Alle nicht vom Menschen geschaffenen Oberflächenwasserkörper gelten grundsätzlich als natürlich (englisch "natural water body", NWB). Für sie gilt das Bewirtschaftungsziel "guter ökologischer Zustand", es sei denn, sie sind als "erheblich verändert" eingestuft.
Was sind erheblich veränderte Wasserkörper?
Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land mit intensiver Flächennutzung. Um die Landnutzung zu ermöglichen, wurden in der Vergangenheit umfangreiche Eingriffe in die Fließgewässer vorgenommen. Dazu gehören Laufverlegungen, Begradigungen und Befestigungen der Ufer, aber auch Bauwerke für Wasserstandsregulierung oder Wasserkraftnutzung. Dadurch wurde die natürliche Gestalt der Gewässer an vielen Stellen erheblich verändert. Dies hatte und hat auch heute noch Auswirkungen auf die Wasserlebewesen und damit auf den ökologischen Zustand. Viele dieser Veränderungen können nicht oder nur teilweise zurückgenommen werden, da sie für die Aufrechterhaltung der Nutzungen auch heute noch notwendig sind. An solchen Gewässern kann somit das grundsätzliche Bewirtschaftungsziel, der gute ökologische Zustand, nicht erreicht werden, ohne dass es zu nachteiligen Folgen für die bestehenden Nutzungen kommt.
Die EG-WRRL berücksichtigt diese Einschränkung, indem sie es ermöglicht, betroffene Oberflächenwasserkörper als „erheblich verändert“ auszuweisen. Die englische Fachbezeichnung dafür ist „heavily modified water body“, abgekürzt HMWB. Für sie gilt ein abweichendes Bewirtschaftungsziel, das "gute ökologische Potenzial". Wie für den ökologischen Zustand wird auch hier die Tier- und Pflanzenwelt des Gewässers untersucht und bewertet. Es gelten aber andere, gegenüber dem ökologischen Zustand abgeschwächte Anforderungen, die den Auswirkungen der faktisch irreversiblen Gewässerveränderung Rechnung tragen.
In jedem Bewirtschaftungszyklus muss bei der Bestandsaufnahme überprüft werden, ob die Ausweisung von Oberflächenwasserkörpern als „erheblich verändert“ noch Gültigkeit hat. Es muss also überprüft werden, ob die Gewässernutzung, die im vorherigen Zyklus begründet hatte, noch fortbesteht und ob sie weiterhin einer Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands entgegensteht. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, muss die Ausweisung aufgehoben werden.
Für die Vorgehensweise zur Ausweisung von HMWB und AWB hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine bundesweite Handlungsanleitung entwickelt, die auch in Nordrhein-Westfalen angewandt wurde. Verantwortlich für die Überprüfung ist das LANUV in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksregierungen.
Für die Bewertung der erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörper liegt das Handbuch zur Bewertung und planerischen Bearbeitung von erheblich veränderten (HMWB) und künstlichen Wasserkörpern (AWB) vor.
Wie werden künstliche Wasserkörper bewertet?
Für die ökologische Bewertung der künstlichen Wasserkörper gelten die gleichen Vorgaben, wie sie für die erheblich veränderten Wasserkörper (HMWB) beschrieben wurden. Im Unterschied zu den HMWB muss bei ihnen allerdings natürlich nicht überprüft werden, ob sie noch "künstlich" sind.
Eine umfassende Handlungsanleitung, die als Muster für die Vorgehensweise zur Bewertung des ökologischen Potenzials für alle 80 künstlichen Wasserkörper in NRW angesehen werden kann, ist in folgendem Gutachten beschrieben: Gutachten zur ökologischen Entwicklung des Nordkanals und anderer künstlicher Wasserkörper in NRW