Hochwasserrisikomanagement in NRW

Freitag, 15. November 2019

Hochwasserrisikomanagement in NRW

EU-Richtlinie, Schutzgüter und Ziele

Hochwasser sind Naturphänomene, die aller Voraussicht nach zukünftig eher zu- als abnehmen werden. Damit müssen wir umgehen. Die Hochwasserereignisse der vergangenen Dekaden haben deutlich gemacht, dass trotz technischer Schutzmaßnahmen stets ein Restrisiko bleibt. Insbesondere bei Extremereignissen können die lokalen technischen Schutzmaßnahmen (u.a. Deiche, Schutzwände) keinen hundertprozentigen Schutz bieten.

Es ist daher umso mehr erforderlich, durch geeignete Strategien und Instrumente mit dem Hochwasserrisiko planvoll umzugehen. In diesem Kontext wurde der Gedanke und Begriff des "Hochwasserrisikomanagements" durch die Europäische Union geprägt und in Form der Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken („Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie“) verbindlich eingeführt.

Mit ihrer Umsetzung sind die hochwasserbedingten nachteiligen Folgen für die vier Schutzgüter:

  • die menschliche Gesundheit,
  • die Umwelt,
  • unser Kulturerbe und
  • die wirtschaftlichen Tätigkeiten

nachhaltig zu minimieren.

Die Ziele des Hochwasserrisikomanagements sind:

  • neue Risiken vermeiden, z. B. durch Erhalt von Auen und Retentionsräumen sowie Vermeidung der Entstehung neuer Schadenspotenziale in hochwassergefährdeten Bereichen;
  • bestehende Risiken verringern, z. B. durch Erweiterung von Retentionsräumen und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Gebäude und Einrichtungen;
  • nachteilige Folgen während eines Hochwasserereignisses verringern, z. B. durch entsprechende Vorbereitungen, die eine schnelle und angemessene Reaktion ermöglichen;
  • nachteilige Folgen nach einem Hochwasserereignis verringern, z. B. durch entsprechende Vorbereitungen und Vorsorge, die eine zügige Beseitigung der Schäden ermöglichen und finanzielle Verluste begrenzen.

Die Ziele der Richtlinie wurden 2010 von der Bundesregierung in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) übernommen. Folgende Schritte sind vorgesehen, um die Ziele zu erreichen:

  1. Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete)
  2. Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten für diese Gebiete
  3. Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gebiete.

Die Schritte wiederholen sich zyklisch in einem 6-jährlichen Turnus mit klaren Fristen. Mit den am 22.12.2015 erstmals veröffentlichten Hochwasserrisikomanagementplänen wurde der 1. Zyklus abgeschlossen. Für den 2. Zyklus gelten für den 3-stufigen Fortschreibungsprozess folgende Fristen:

  • Bis 22. Dezember 2018: Fortschreibung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos
  • Bis 22. Dezember 2019: Fortschreibung der Hochwassergefahren- und -risikokarten
  • Bis 22. Dezember 2021: Fortschreibung der Managementpläne

Schritt 1: Vorläufige Bewertung

In der vorläufigen Bewertung werden die Gewässer herausgefiltert, bei denen möglicherweise ein „signifikantes Hochwasserrisiko“ besteht (sprich die Risikogewässer). Diese definieren die Gebiete, die im weiteren Verlauf des Hochwasserrisikomanagementprozesses näher betrachtet werden. Die Risikogewässer werden turnusgemäß überprüft und aktualisiert. Derzeit gibt es in NRW 438 Gewässer mit potenziellem signifikanten Hochwasserrisiko (insgesamt 5.894 Kilometer Gewässerlänge).

Hier finden Sie weitere Informationen zum Schritt Vorläufige Bewertung:

Schritt 2: Hochwassergefahrenkarten, Hochwasserrisikokarten

Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen die überfluteten Flächen und Wassertiefen für drei Hochwasserszenarien dar:

  • HQhäufig: Das Hochwasser tritt im Mittel alle 10 bis 20 Jahre auf, also relativ häufig.
  • HQ100: Das Hochwasser tritt im Mittel alle 100 Jahre auf.
  • HQextrem: Das Extremhochwasser tritt im Mittel deutlich seltener als alle 100 Jahre auf.

Die Hochwasserrisikokarten (HWRK) zeigen für jedes der drei Hochwasserszenarien auf, wo Einwohner oder Schutzgebiete betroffen sind, wo Kulturobjekte potenziell gefährdet sind und von welchen Industrieanlagen Gefährdungen ausgehen können. Die Karten wurden 2012/2013 für alle Risikogewässer des 1. Zyklus erarbeitet und veröffentlicht. Alle sechs Jahre erfolgt eine Überprüfung und, soweit erforderlich, Aktualisierung. Dies geschieht für jene Gebiete, bei denen sich im Rahmen der Überprüfung und Aktualisierung der Risikogewässer oder aus anderen Erkenntnissen eine maßgebliche Veränderung der Risikosituation ergeben hat.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Schritt "Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten":

Schritt 3: Hochwasserrisikomanagementpläne

Die Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten die Ziele und Maßnahmen, mit denen alle Akteure versuchen, zukünftig die Hochwasserschäden zu verringern. Dabei liegt der Schwerpunkt der Pläne auf Maßnahmen zur Vermeidung, zum Schutz und zur Vorsorge vor Hochwasserereignissen. Ebenfalls werden Maßnahmen zur Hochwasserbewältigung und zur Regeneration im Nachgang eines Ereignisses sowie Maßnahmen der Hochwasservorhersage und Frühwarnung berücksichtigt.

Mit den am 22.12.2015 erstmals veröffentlichten Hochwasserrisikomanagementplänen wurden für die nordrhein-westfälischen Teile der Flussgebiete Rhein, Maas, Ems und Weser jeweils zusammengefasst und dokumentiert, was die vielen beteiligten Akteure zur Verringerung von Risiken aus Hochwasserereignissen beitragen und zukünftig beitragen wollen. Damit wurden die seit vielen Jahren auf allen Ebenen des Landes bestehenden Aktivitäten zum Hochwasserschutz und zur Hochwasservorsorge fortgeführt und im Sinne eines umfassenden Managements zum Umgang mit den Risiken erweitert.

Entsprechend den Vorgaben der EU-HWRM-RL und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird alle sechs Jahre überprüft und festgehalten, wie weit die Umsetzung der Maßnahmen vorangeschritten ist und welche weiteren/neuen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele erforderlich sind. Diese Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementpläne wird 2021 nach Beschluss aller Bundesländer für die deutschen Teile der länderübergreifenden Flussgebiete (Rhein, Ems, Weser) in jeweils gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplänen vorgenommen. Für die Maas wird nach wie vor ein NRW-Plan als Beitrag zum internationalen Hochwasserrisikomanagementplan erstellt.

Obgleich die Hochwasserrisikomanagementpläne länderübergreifend erstellt werden, ändert dies nichts daran, dass der Kern des Hochwasserrisikomanagements die Maßnahmen der Akteure vor Ort sind. Diese werden für die übergeordneten Pläne lediglich zusammengefasst. Die Planung und die Umsetzung selbst geschehen regional und lokal. Detaillierte Informationen zu den geplanten, in Umsetzung befindlichen oder bereits umgesetzten Maßnahmen sind den zusätzlich zu den Hochwasserrisikomanagementplänen erstellten Kommunensteckbriefen je Kommune zu entnehmen. In den Kommunensteckbriefen sind alle für das Gebiet der Kommune relevanten Maßnahmen enthalten. Aufgeführt sind nicht nur Maßnahmen der Kommune selbst, sondern auch die des Landes (z. B. Erstellung von Broschüren) und Maßnahmen anderer Akteure (Wasserverbände, Unternehmen etc.).

Hier finden Sie weitere Informationen zum Schritt "Hochwasserrisikomanagementpläne"

 

Teaser-Bild NRW infoblatt HWRM-2021-11

Teaser-Bild NRW infoblatt HWRM-2021-11

06.12.2021
HWRM

    

Infoblätter des Ministeriums zur Umsetzung der HWRM-RL