Hochwasserrisikomanagementpläne

Donnerstag, 5. Dezember 2019

Hochwasserrisikomanagementpläne

In Hochwasserrisikomanagementplänen sind Karten und Maßnahmen für die Flussgebiete zusammengestellt. Sie dienen vorrangig der Berichterstattung an die EU.

Grundlage für die Hochwasserrisikomanagementpläne sind entsprechend der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie die vorläufige Risikobewertung, die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten.

Sie enthalten

  • angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement und
  • Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen.

Die Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgt in Nordrhein-Westfalen (NRW) für die jeweiligen Anteile an den Flussgebietseinheiten in der Zuständigkeit der Bezirksregierungen. Sie haben mit den zuständigen Akteuren (Kommunen, Kreise, Wasser- und Deichverbände) und anderen interessierten Stellen (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Umweltverbände, Wirtschafts- und Kulturinstitutionen und Bürgerinitiativen) einen gemeinsamen Plan zur Minimierung der Hochwasserrisiken in der jeweiligen Region erarbeitet.

Die enthaltenen Maßnahmen werden mit Prioritäten, Zuständigkeiten und Umsetzungszeiträumen konkretisiert. Die Pläne gelten jeweils für sechs Jahre und werden turnusmäßig aktualisiert:

  • Zeitraum für den ersten Plan (1. Zyklus): 2010-2015
  • Zeitraum für den zweiten Plan (2. Zyklus): 2016 - 2021
  • Zeitraum für den dritten Plan (3. Zyklus): 2022 – 2027

Die Hochwasserrisikomanagementpläne in Nordrhein-Westfalen decken Teile der internationalen Flussgebietseinheiten Rhein, Ems, Maas und Weser ab. Das Einzugsgebiet des Rheins ist aufgrund seiner Ausdehnung in Teileinzugsgebiete eingeteilt:

  • Rhein NRW
    • Teileinzugsgebiet Deltarhein
    • Teileinzugsgebiet Emscher
    • Teileinzugsgebiet Erft
    • Teileinzugsgebiet Lippe
    • Teileinzugsgebiet Rheingraben-Nord
    • Teileinzugsgebiet Ruhr
    • Teileinzugsgebiet Sieg
    • Teileinzugsgebiet Wupper
  • Ems NRW
  • Maas NRW
  • Weser NRW
Flussgebietseinheiten und Teileinzugsgebiete NRW

Flussgebietseinheiten und Teileinzugsgebiete NRW

25.07.2017

Für die Hochwasserrisikomanagementpläne wurde entsprechend des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Im Rahmen der SUP wurden für die Hochwasserrisikomanagementpläne Umweltberichte erstellt.

Im Menü "Ergebnisse und Dokumentation" finden Sie die einzelnen Hochwasserrisikomanagementpläne in NRW. Sie finden auf dieser Seite auch die weiteren genannten Dokumente bzw. Verweise zu diesen Dokumenten.

Für wen sind die Hochwasserrisikomanagementpläne wichtig?

Die Pläne sind wichtig für alle, die in den relevanten Handlungsbereichen aktiv oder betroffen sind:

  • Personen und Institutionen, die möglicherweise von Hochwasser betroffen sind und Vorsorge treffen wollen (Privatpersonen, Unternehmen, Kulturinstitutionen)
  • Personen und Institutionen, deren Grundstücke aufgrund des Hochwasserrisikos möglicherweise in ihrer Nutzung eingeschränkt sind oder die zur Hochwasservorsorge umgenutzt werden sollten (Kommunen, Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz)
  • Mitarbeiter von Wasserwirtschaftsbehörden, Planungsbehörden und Wasser- und Deichverbänden
  • Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz