Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden in Nordrhein-Westfalen (NRW) für die jeweiligen Anteile an den Flussgebietseinheiten (FGE) Rhein, Maas, Ems und Weser unter der Federführung der Bezirksregierungen erarbeitet.
Die Pläne gelten jeweils für sechs Jahre (Zeitraum für den ersten Plan: 2016-2021) und werden turnusmäßig aktualisiert.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Hochwasserrisikomanagementpläne aus NRW sowie die Berichte aus den Teileinzugsgebieten des Rheins zum Download zur Verfügung.
Informationen zu den Inhalten und zur Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne in NRW finden Sie im Menü "Hochwasserthemen" unter