Verbesserung der Gewässerstruktur, der Durchgängigkeit und der Wasserführung
Die Umsetzungsfahrpläne
Das zentrale Instrument zur Konkretisierung der Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen, der Durchgängigkeit und der Verbesserung der Wasserführung sind in NRW die "Umsetzungsfahrpläne" (UFP), die spezifische Einzelmaßnahmen mit einer Verortung und einer zeitlichen Perspektive enthalten. Sie wurden bereits im ersten Bewirtschaftungszyklus nach einheitlichen Vorgaben des Landes erarbeitet. Dazu haben sich die jeweils betroffenen Städte und Gemeinden sowie ggf. weitere Maßnahmenträger wie z. B. Wasserverbände zu "Kooperationen" zusammengeschlossen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Kooperationen.
Die in den UFP enthaltenen konkreten Maßnahmen wurden von den jeweiligen Maßnahmenträgern (Städte, Gemeinden, Wasserverbände) in enger Abstimmung mit den zuständigen Wasserbehörden festgelegt. Die politischen Gremien (Räte, Kreistage, Verbandsversammlungen) wurden über die jeweiligen Umsetzungsfahrpläne informiert.
Auch im Bewirtschaftungszyklus 2016-2021 bleiben die UFP weiterhin gültig, da auch die meisten der zugrunde liegenden Programmmaßnahmen erhalten bleiben. Änderungen die sich aus der Überarbeitung der Maßnahmenprogramme ergeben, werden in einer zukünftigen Überarbeitung der UFP berücksichtigt.
Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen der UFP kann der gesamte Bewirtschaftungszeitraum entsprechend der jeweiligen planerischen, personellen und finanziellen Möglichkeiten genutzt werden.
Das Strahlwirkungskonzept
In den UFP sollen möglichst kosteneffektive Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, der Durchgängigkeit und der Wasserführung geplant werden. Eine zentrale Grundlage dafür ist das in NRW entwickelte "Strahlwirkungskonzept". In mehreren vom Land finanzierten Forschungsvorhaben konnte nämlich gezeigt werden, dass es für die Erreichung der gewünschten ökologischen Gewässerqualität (guter ökologischer Zustand oder gutes ökologisches Potenzial) nicht unbedingt erforderlich ist, Gewässer auf ihrer vollen Länge zu renaturieren.
Entwickelt man stattdessen eine Abfolge aus sehr hochwertigen Gewässerstrecken, die mit Gewässerabschnitten verbunden werden, die mit geringerem Aufwand die notwendige Vernetzung garantieren, kann das Bewirtschaftungsziel ebenfalls erreicht weden – mit deutlich geringerem Aufwand.
Außerdem gibt es auch zahlreiche Gewässerabschnitte, in denen eine vollständige Entwicklung zum naturnahen Referenzzustand überhaupt nicht möglich ist. Dies betrifft beispielsweise innerörtliche Gewässerabschnitte oder Gewässer, in denen die bestehenden Nutzungen nur geringfügige Verbesserungen der Gewässerstruktur zulassen.
Ausführliche Informationen zum Strahlwirkungskonzept finden Sie hier.
In den letzten Jahren sind bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur umgesetzt worden, an kleinen, aber auch an größeren Gewässern. Gute Beispiele finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Flussgebietseinheiten.
Wie werden die Maßnahmen finanziert?
Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung bilden einen Schwerpunkt des Maßnahmenprogramms. Die dabei entstehenden Kosten sind im Grundsatz von den Gewässerunterhaltungspflichtigen zu tragen. Das Land unterstützt sie durch Fördermittel von bis zu 80 %. Der Finanzbedarf für diese Maßnahmen wird aktuell auf etwa 2,7 Mrd. Euro geschätzt – verteilt auf einen Zeitraum von 17 Jahren (2010-2027). Er wird fast vollständig aus den Einnahmen des Wasserentnahmeentgelds (WasEG) gedeckt. Außerdem werden wenn möglich EU- und Bundesmittel herangezogen. Aus Landesmitteln werden pro Jahr etwa 80 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung der Eigenanteile können Beiträge aus naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eingesetzt werden. Außerdem ist eine Umlage des verbliebenen Eigenanteils über Gebühren grundsätzlich möglich.