Interkalibrierung des NRW-Verfahrens Makrophyten

Dienstag, 27. Juni 2017

Interkalibrierung des NRW-Verfahrens Makrophyten

Interkalibrierung des NRW-Verfahrens zur Bewertung von Fließgewässern mit Makrophyten

In NRW wurde ein neues Verfahren zur Bewertung der biologischen Qualitätskomponente Makrophyten entwickelt. Es wird in verschiedenen Bundesländern angewendet. Das Verfahren ist noch nicht interkalibriert. Im Vergleich zum interkalibrierten PHYLIB-Verfahren liefert es v.a. bei der Bewertung von Tieflandgewässern plausiblere Ergebnisse, weshalb die Interkalibrierung des Verfahrens angestrebt wurde. 

Projektdaten

TitelInterkalibrierung des NRW-Verfahrens zur Bewertung von Fließgewässern mit Makrophyten
AbkürzungInterkalibrierung NRW-Verfahren Makrophyten
Durchführende InstitutionenUniversität Duisburg-Essen, Büro lanaplan
ProjektleitungLANUV NRW, FB 55
Statusabgeschlossen 2015

Anlass

Das NRW-Verfahren ist ein neues, d. h. zuvor nicht interkalibriertes Verfahren, welches in Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde und in weiteren Bundesländern Anwendung findet (Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt). Im Vergleich zum bereits 2011 interkalibrierten PHYLIB-Verfahren liefert das NRW-Verfahren v.a. bei der Bewertung von potamalen Tieflandgewässern plausiblere Ergebnisse, weshalb für die Bewertung nach EG-WRRL die Interkalibrierung des Verfahrens angestrebt wurde. 

Ziel

  • Um das Verfahren im Rahmen des Monitorings zur EG-WRRL anwenden zu können, ist eine Interkalibrierung erforderlich.
  • Es ist zu zeigen, dass das NRW-Verfahren dieselben Gewässertypen und Belastungsformen berücksichtigt wie die Verfahren der abgeschlossenen Interkalibrierung.
  • Konzeptionell dürfen keine Unterschiede zwischen den Bewertungsverfahren bestehen.

Ergebnisse

  • Die Interkalibrierungsanalysen wurden auf Grundlage der Daten von 162 Gewässermessstellen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchgeführt.
  • Das PHYLIB-Verfahren wurde als die „am besten korrelierte und bereits interkalibrierte nationale Klassifizierung“ (sog. BRINC sensu Willby et al. 2014) für die Interkalibrierungstypen R-C1 und R-C3 identifiziert. Dadurch konnte die Bezugspunkt-Standardisierung für die Analysen entfallen.
  • Der Vergleich der Klassengrenzen des guten ökologischen Zustands für das NRW-Verfahren mit den Ergebnissen der abgeschlossenen Interkalibrierung ergab folgende Ergebnisse für beide Interkalibrierungstypen:
  • Die Klassengrenze gut-mäßig stimmt mit den Vorgaben der Interkalibrierung überein, d. h. eine Anpassung ist nicht notwendig.
  • Die Klassengrenze sehr gut-gut liegt unterhalb der internationalen Vorgaben und bedarf einer Anpassung. Diese Anpassung erfolgte durch die Anhebung der Klassengrenze, so dass nur noch Bewertungsergebnisse mit EQR=1.0 zum sehr guten ökologischen Zustand gerechnet werden. 
  • Das NRW- Verfahren erfüllt alle Kriterien und bestätigt dadurch, dass die Interkalibrierung generell durchführbar ist.
  • Die Berücksichtigung von Wuchsformentypen ist ein Alleinstellungsmerkmal des NRW-Verfahrens, welches sich jedoch nicht auf die numerische Vergleichbarkeit mit den anderen Bewertungsverfahren auswirkt.
  • Im Abschlussbericht wird die WRRL-Konformität des NRW-Verfahrens dargestellt und die Einhaltung aller Konformitätskriterien bestätigt.