Alle relevanten Informationen bezüglich des Oberflächengewässermonitorings sind im Monitoring-Leitfaden zusammengestellt.
Die Einstufung des chemischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers in „gut“ oder „nicht gut“ ergibt sich aus den in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) festgelegten Umweltqualitätsnormen. Sie wurden EU-weit nach ökotoxikologischen Kriterien festgelegt. Die bewertungsrelevanten Stoffe des chemischen Zustands sind in Anlage 8 derOGewV aufgeführt. Die Gesamtbewertung des chemischen Zustands richtet sich nach der schlechtesten Einzelwertung (worst case-Prinzip).
Grundlage für die chemische Zustandsbewertung der Wasserkörper sind umfangreiche behördliche Überwachungsprogramme. Die Messung erfolgt dabei in der Regel anhand von Wasserproben. In Einzelfällen werden auch Schwebstoffe oder Sediment sowie Schadstoffgehalte in Biota, also in den Gewässerlebewesen (z. B. Fische), betrachtet.
Manche Schadstoffe sind so weit verbreitet, dass man sie als "ubiquitär", also "überall vorkommend" bezeichnet. Dies hat zur Folge, dass Wasserkörper von diesen Schadstoffen belastet sein können, ohne dass es eine konkrete Einleitung gibt. Hier müssten notwendige Maßnahmen u.U. an ganz anderer Stelle ansetzen und die Wasserbehörde ist möglicherweise gar nicht zuständig. Aus diesem Grund unterscheidet man zwei Bewertungen – mit und ohne ubiquitäre Stoffe.
Die Bewertung des chemischen Zustands der Oberflächenwasserkörper finden Sie im Kartendienst des ELWAS-WEB:
- Bewertung ohne ubiquitäre Stoffe (www.elwasweb.nrw.de)
- Bewertung gesamt (www.elwasweb.nrw.de)