Landesweite Strategie

Freitag, 15. November 2019

Landesweite Strategie

Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den negativen Folgen von Hochwasser zu schützen. Mit der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) in deutsches Recht wurde die Landesstrategie zur Reduzierung hochwasserbedingter Risiken mit den Vorgaben der Richtlinie synchronisiert.
Das Hochwasserrisikomanagement bietet einen Leitfaden zum gemeinsamen planvollen Umgang mit dem Hochwasserrisiko. Mittels der Identifizierung von Risikogewässern und der Kenntlichmachung der jeweiligen Gefahren und Risiken werden das Land, die Kommunen und viele weitere Akteure befähigt, die Risiken durch Hochwasser zu erkennen und zu reduzieren.

Risikobewertung

Die Bezirksregierungen legen mit der Erstellung der Hochwassergefahren- und -risikokarten zunächst die Grundlage für die individuelle Analyse und Bewertung der Hochwasserrisiken für die Akteure. Die Karten beantworten dabei die Frage, in welchen Bereichen und in welchem Ausmaß das Wasser zur Gefahr werden kann. Diese Informationen zur Betroffenheit befähigt die Akteure, die individuelle Gefahrenlage zu bewerten und die Maßnahmenplanung vor, während und nach Hochwasserereignissen zu steuern.

Maßnahmenplanung

Die Auswahl, Planung und Umsetzung von Maßnahmen der Akteure ist das Kernstück der Hochwasserrisikomanagementplanung. Mit der Kenntnis der Gefahren- und Risikolage aus den Karten ergeben sich für die Akteure zahlreiche Maßnahmenoptionen, um potenzielle Hochwasserrisiken zu reduzieren oder sogar zu vermeiden. Für die Auswahl der Maßnahmen stellt das Land NRW einen landesweiten Maßnahmentypenkatalog zur Verfügung. Dieser umfasst alle Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements und benennt die Zuständigkeiten bzw. Maßnahmenträger, die diese planen und umsetzen können.

Die Kommunen und Planungsbehörden sind beispielsweise für Maßnahmen der Bauleitplanung verantwortlich, die Feuerwehren für die Erarbeitung von Evakuierungsplänen und die Landwirte für Nutzungsanpassungen ihrer Flächen. Die Maßnahmen sollen dabei ineinandergreifen und sich ergänzen sowie nicht zulasten von Ober- oder Unterliegern gehen. Denn bei der Maßnahmenplanung gilt das Solidaritätsprinzip: Oberlieger sollen beispielsweise keine Hochwasserschutzanlagen bauen, die ihr Hochwasserproblem zwar lösen, aber das der Unterlieger verschärfen.

Eine Übersicht über die Handlungsbereiche, in denen die Maßnahmenträger tätig werden können, bietet die Rubrik Hochwasserthemen – Vor- und Nachsorge.

Die Umsetzung der Maßnahmen der Akteure wird in den Hochwasserrisikomanagementplänen dokumentiert. In ihnen ist festgelegt, welche Maßnahmen im jeweiligen Planungszeitraum ergriffen werden sollen, um die Hochwasserrisiken zu verringern.

Wie werden Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt?

Hochwasserrisikomanagementpläne werden auf der Ebene der Flussgebietseinheiten (FGE) länderübergreifend erstellt. NRW hat Anteile an den FGE Rhein, Ems, Weser und Maas, wodurch sich die nordrhein-westfälischen Planungen zum Hochwasserrisikomanagement in drei gemeinsamen länderübergreifenden Plänen und dem HWRM-Plan Maas (NRW ist als einziges deutsches Bundesland betroffen) widerspiegeln.

Die HWRM-Pläne werden durch die Flussgebietsgemeinschaften (FGGen) aufgestellt, die Beiträge aus NRW werden durch die jeweils zuständigen Bezirksregierungen in die Pläne eingebracht. Das MULNV koordiniert die Arbeiten in NRW.

Die FGGen sind federführend für die Planaufstellung zuständig und setzen sich aus Vertretern der Wasserbehörden der Länder zusammen, die Anteile an den großen FGE in Deutschland haben.
NRW ist Mitglied in

  • der Flussgebietsgemeinschaft Ems (FGG Ems),
  • der Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein) und
  • der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser).

Da der deutsche Teil der Flussgebietseinheit Maas ausschließlich in NRW liegt, wird der Hochwasserrisikomanagementplan für die Maas direkt durch die zuständige Bezirksregierung Köln erstellt.

Die für die Planaufstellung benötigten Beiträge aus NRW enthalten die zusammengefassten Informationen und Schlussfolgerungen aus den drei Arbeitsschritten des Hochwasserrisikomanagements. Das sind die aktualisierte Risikogewässerkulisse, die Ergebnisse der Aktualisierungen der Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie die bei den Akteuren abgefragte und aktualisierte Maßnahmenplanung.

Jeder der vier Hochwasserrisikomanagementpläne benennt die Risiken für die Schutzgüter innerhalb der jeweiligen FGE, die Ziele und die Maßnahmen, die zur Reduzierung der Hochwasserrisiken geplant bzw. umgesetzt wurden. Die deutschen Anteile an den FGEen, insbesondere der FGE Rhein, erstrecken sich über weite Flächen der Bundesrepublik. Alleine acht Bundesländer haben Anteile am Rheineinzugsgebiet, das mehr als die Hälfte der Fläche des Landes NRW überspannt. Daher sind alle Beschreibungen und Erläuterungen in den Hochwasserrisikomanagementplänen stark aggregiert.

Für die Hochwasserrisikomanagementpläne werden entsprechend des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Strategische Umweltprüfungen (SUP) durchgeführt. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) werden für die Hochwasserrisikomanagementpläne Umweltberichte erstellt.

Die Hochwasserrisikomanagementpläne der FGGen für den 3. Zyklus finden Sie ab dem 22. Dezember 2021 in der Rubrik "Ergebnisse und Dokumentation" unter Hochwasserrisikomanagementpläne.