LAWA-Programmmaßnahme 079

LAWA-Programmmaßnahme 079

Maßnahmen zur Anpassung/ Optimierung der Gewässerunterhaltung

Programmmaßnahme - 079

Maßnahmen zur Anpassung/ Optimierung der Gewässerunterhaltung

Anpassung/Optimierung/Umstellung der Gewässerunterhaltung (gemäß § 39 WHG) mit dem Ziel einer auf ökologische und naturschutzfachliche Anforderungen abgestimmten Unterhaltung und Entwicklung standortgerechter Ufervegetation

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Morphologie
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M2
EU-Schlüsselmaßnahme 6
Bisherige Bezeichnung (NRW) HY_OW_U12_Morphologie
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelmaßnahme [Anzahl]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen
Belastung/Ursache Morphologie
Vollzugsmaßnahme s. Blaue Richtline, insbesondere extensive Gewässerunterhaltung und Entwicklung standortgerechter Ufervegetation ( Initialmaßnahmen nach Flächenbereitstellung; z. B. die Schaffung von Rohbodenflächen oder das Aufbringen von Gehölzsamen) oder durch Pflanzungen etc.
Wirkung Schaffung von (typspezifischen) Lebensräumen, vor allem im Uferbereich.
Nebenwirkungen  
Rechtliche Grundlagen
  • §§ 27 ff. WHG, (Bewirtschaftungsziele, Bewirtschaftungsanforderungen)
  • §§ 66, 71 LWG, (Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung, Gewässerausbau)
  • §§ 38 ff. WHG, §§ 31, 61 LWG (Gewässerunterhaltung, Gewässerrandstreifen)
  • Berücksichtigung und Anwendung der Blauen Richtlinie in jeweils aktueller Fassung.
Potenzieller Maßnahmenträger -
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen Von einer signifikanten Nutzungseinschränkung ist grundsätzlich auszugehen,
*wenn durch die Maßnahme die landwirtschaftliche Drainagefunktion des Gewässers beeinträchtigt wird, *wenn der Hochwasserschutz eingeschränkt wird, *wenn der ordnungsgemäße Abfluss nicht sichergestellt ist.
Hinweise zur Kostenermittlung

Standardkostenansätze (für die jährlichen Unterhaltungskosten):

  • unterer Ansatz: 0,75 €/(m*Jahr)
  • mittlerer Ansatz: 1,0 €/(m*Jahr)
  • oberer Ansatz: 1,5 €/(m*Jahr)

Von den Geschäftstellen sind pro Wasserkörpergruppe die erforderlichen Gewässerlängen mit dem am besten passenden Ansatz (unterer/mittlerer/oberer) zu multiplizieren um die Investitionen zu erhalten.

Folgende Hinweise können bei der Auswahl hilfreich sein: In der Summe ist nicht notwendigerweise mit erhöhten Kosten gegenüber "konventioneller" Unterhaltung zu rechnen. Die Kosten fallen u. U. ganz fort, z. B. im Falle einer Sukzession.

Kostenschätzung für extensive Gewässerunterhaltung:

  • an kleinen Fließgewässern (< 5m Spiegelbreite) 0 - 750€/km*Jahr;
  • an mittleren Fließgewässern (< 10m Spiegelbreite) 0 - 1000€/km*Jahr;
  • an großen Fließgewässern (> 10m Spiegelbreite) 0 - 1500€/km*Jahr

Kostenschätzung für standortgerechte Ufervegetation und Pflanzungen:

  • Initialmaßnahmen 5000 - 15.000€/km;
  • Pflanzungen 8000 - 20.000€/km;

Neuanpflanzung Ufergehölze:

  • ca. 6 €/m² (Mittelwert aus Baum- und Strauchpflanzung);
  • bei Initialpflanzung nur ca. 15 % der Kosten

Gehölzentfernung:

  • Große Bäume (Durchmesser > 100 cm): ca. 600 €/Baum;
  • Mittlere Bäume (Durchmesser 50 – 100 cm): ca. 350 €/Baum;
  • Kleinere Bäume/Gehölze (Durchmesser 30 – 50 cm): 150 €/Baum;
  • Kleine Bäume/Gehölze (Durchmesser < 30 cm): 15 €/Baum
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen -
Bemerkung In NRW ist die Blaue Richtlinie als Zielvorgabe bei einer Optimierung der Gewässerunterhaltung heranzuziehen
Hinweise zum Umsetzungsstatus -
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn -


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