Programmmaßnahme - 079 Maßnahmen zur Anpassung/ Optimierung der Gewässerunterhaltung Anpassung/Optimierung/Umstellung der Gewässerunterhaltung (gemäß § 39 WHG) mit dem Ziel einer auf ökologische und naturschutzfachliche Anforderungen abgestimmten Unterhaltung und Entwicklung standortgerechter Ufervegetation |
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Belastungstyp nach WRRL, Anhang II EU-Art nach HWRM-RL |
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Morphologie |
Zuordnung Richtlinie | WRRL/OW |
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL | M2 |
EU-Schlüsselmaßnahme | 6 |
Bisherige Bezeichnung (NRW) | HY_OW_U12_Morphologie |
Bereich OW/GW | OW |
Art der Erfassung/Zählweise | Einzelmaßnahme [Anzahl] |
Signifikante Belastung (nach WRRL, Anhang II) |
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen |
Belastung/Ursache | Morphologie |
Vollzugsmaßnahme | s. Blaue Richtline, insbesondere extensive Gewässerunterhaltung und Entwicklung standortgerechter Ufervegetation ( Initialmaßnahmen nach Flächenbereitstellung; z. B. die Schaffung von Rohbodenflächen oder das Aufbringen von Gehölzsamen) oder durch Pflanzungen etc. |
Wirkung | Schaffung von (typspezifischen) Lebensräumen, vor allem im Uferbereich. |
Nebenwirkungen | |
Rechtliche Grundlagen |
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Potenzieller Maßnahmenträger | - |
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen | Von einer signifikanten Nutzungseinschränkung ist grundsätzlich auszugehen, *wenn durch die Maßnahme die landwirtschaftliche Drainagefunktion des Gewässers beeinträchtigt wird, *wenn der Hochwasserschutz eingeschränkt wird, *wenn der ordnungsgemäße Abfluss nicht sichergestellt ist. |
Hinweise zur Kostenermittlung |
Standardkostenansätze (für die jährlichen Unterhaltungskosten):
Von den Geschäftstellen sind pro Wasserkörpergruppe die erforderlichen Gewässerlängen mit dem am besten passenden Ansatz (unterer/mittlerer/oberer) zu multiplizieren um die Investitionen zu erhalten. Folgende Hinweise können bei der Auswahl hilfreich sein: In der Summe ist nicht notwendigerweise mit erhöhten Kosten gegenüber "konventioneller" Unterhaltung zu rechnen. Die Kosten fallen u. U. ganz fort, z. B. im Falle einer Sukzession. Kostenschätzung für extensive Gewässerunterhaltung:
Kostenschätzung für standortgerechte Ufervegetation und Pflanzungen:
Neuanpflanzung Ufergehölze:
Gehölzentfernung:
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Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen | - |
Bemerkung | In NRW ist die Blaue Richtlinie als Zielvorgabe bei einer Optimierung der Gewässerunterhaltung heranzuziehen |
Hinweise zum Umsetzungsstatus | - |
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn | - |
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