Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bearbeitungsgebiet Deltarhein ist in vollem Gange. In NRW umfasst das Bearbeitungsgebiet Deltarhein die Teileinzugsgebiete Ijsselmeer-Zuflüsse und Deltarhein. Zu den Ijsselmeer-Zuflüssen zählen die Issel, Bocholter Aa, Schlinge, Berkel, Ahauser Aa, Dinkel, Vechte und Steinfurter Aa. Das Teileinzugsgebiet Deltarhein NRW liegt räumlich abgetrennt im Westen von Nordrhein-Westfalen, beiderseits des Rheins an der Grenze zu den Niederlanden.
Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Münster, Geschäftsstelle Ijsselmeer-Zuflüsse/NRW. Unterstützt wird sie hierbei im südlichen Abschnitt des Gebietes von der Bezirksregierung Düsseldorf.
Wie auch im zweiten Bewirtschaftungszyklus waren im Rahmen der Planungen zum 3. Bewirtschaftungsplan übergeordnete Informationsveranstaltungen, Fachgespräche und Runde Tische vorgesehen. Im Januar 2020 wurde noch eine Informationsveranstaltung bei der Bezirksregierung Münster durchgeführt. Die landesweit für April bis Juni 2020 geplanten Runden Tische mussten aufgrund der Corona-Pandemie leider abgesagt werden. Ergänzende Fachgespräche konnten ebenfalls nur eingeschränkt erfolgen.
Den Bewirtschaftungsplan und weitere Grundlagen finden Sie unter Umsetzungsschritte.
Außerdem werden bereits umgesetzte Maßnahmen vorgestellt und wir haben Ihnen weitere Informationen aus dem Einzugsgebiet Deltarhein zusammengestellt.