Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet der Emscher ist in vollem Gange. Das Bearbeitungsgebiet Niederrhein gehört zur Flussgebietseinheit Rhein und umfasst die Emscher mit ihren Nebenflüssen von der Quelle bis zur Mündung in den Rhein.
Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie ist in diesem Gebiet die Bezirksregierung Münster, Geschäftsstelle EU-WRRL. Unterstützt wird sie hierbei durch die Bezirksregierung Düsseldorf und die Bezirksregierung Arnsberg.
Wie auch im zweiten Bewirtschaftungszyklus waren im Rahmen der Planungen zum 3. Bewirtschaftungsplan übergeordnete Informationsveranstaltungen, Fachgespräche und Runde Tische vorgesehen. Im Januar 2020 wurde noch eine Informationsveranstaltung bei der Bezirksregierung Münster durchgeführt. Die landesweit für April bis Juni 2020 geplanten Runden Tische mussten aufgrund der Corona-Pandemie leider abgesagt werden. Ergänzende Fachgespräche konnten ebenfalls nur eingeschränkt erfolgen.
Alternativ haben die Bezirksregierungen daher weitergehendes Informationsmaterial auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt. Die Bezirksregierungen stehen für Rückfragen und Diskussionen darüber hinaus gerne zur Verfügung.
Den Bewirtschaftungsplan und weitere Grundlagen finden Sie unter Umsetzungsschritte.
Außerdem werden bereits umgesetzte Maßnahmen vorgestellt und wir haben Ihnen weitere Informationen aus dem Emschereinzugsgebiet zusammengestellt.