Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet der Erft

Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet der Erft

Die Wasserrahmenrichtlinie wird umgesetzt!

Die WRRL im Erfteinzugsgebiet – informieren Sie sich!

Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Erft NRW

Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Erft NRW

10.03.2021
Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Erft NRW. Quelle: MULNV NRW

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet der Erft ist in vollem Gange. Das Arbeitsgebiet der Erft gehört zur Flussgebietseinheit Rhein und umfasst die Erft mit ihren Nebenflüssen von der Quelle bis zur Mündung in den Rhein.

Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Köln, Geschäftsstelle Erft.

Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt die Information zum Beteiligungsprozess über das Internet. Präsenzveranstaltungen finden nicht statt. Alternativ werden zusätzliche Informationen über die Internetseite der Bezirksregierung Köln bereitgestellt. Bei Bedarf wird die Bezirksregierung ergänzende Fachgespräche in Form von Video- oder Telefonkonferenzen für kleinere Gruppen anbieten.

Den Bewirtschaftungsplan und weitere Grundlagen finden Sie unter Umsetzungsschritte.

Außerdem werden bereits umgesetzte Maßnahmen vorgestellt und wir haben Ihnen weitere Informationen aus dem Erfteinzugsgebiet zusammengestellt.