Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet der Lippe

Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet der Lippe

Die Wasserrahmenrichtlinie wird umgesetzt!

Die WRRL im Lippeeinzugsgebiet – informieren Sie sich!

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet der Lippe ist in vollem Gange. Das Teileinzugsgebiet Lippe gehört zur Flussgebietseinheit Rhein und umfasst den Fluss Lippe und seine kleineren Nebengewässer.

Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Lippe

Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Lippe

05.03.2021
Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Lippe. Quelle: MUNLV NRW

Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Arnsberg, Geschäftsstelle Lippe. Unterstützt wird sie von der Bezirksregierung Detmold im Osten sowie der Bezirksregierung Düsseldorf und der Bezirksregierung Münster im Westen.

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich darüber informieren, wie Sie sich am Umsetzungsprozess beteiligen können. Wie auch im zweiten Bewirtschaftungszyklus wird es im Rahmen der Planungen zum 3. Bewirtschaftungsplan übergeordnete Informationsveranstaltungen, wie Gebietsforen oder Gewässerkonferenzen geben. Bei Bedarf werden die Bezirksregierungen zu ergänzenden Fachgesprächen einladen. 
Im Zeitraum zwischen April und Juni 2020 werden wir Sie mit Runden Tischen über den Stand der Maßnahmenplanung informieren. Bitte achten Sie dazu auch auf die Terminankündigungen auf unseren Internetseiten. 
 

Den Bewirtschaftungsplan und weitere Grundlagen finden Sie unter Umsetzungsschritte.

Außerdem werden bereits umgesetzte Maßnahmen vorgestellt und wir haben Ihnen weitere Informationen aus dem Lippeeinzugsgebiet zusammengestellt.