Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet der Ruhr

Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet der Ruhr

Die Wasserrahmenrichtlinie wird umgesetzt!

Die WRRL im Ruhreinzugsgebiet – informieren Sie sich!

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet der Ruhr ist in vollem Gange. Das Teileinzugsgebiet Ruhr gehört zur Flussgebietseinheit Rhein und umfasst die Ruhr mit ihren Nebenflüssen von der Quelle bis zur Mündung in den Rhein.

Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Ruhr

Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Ruhr

10.03.2021
Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Ruhr. Quelle: MULNV NRW

Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Arnsberg, Geschäftsstelle Ruhr. Unterstützt wird sie hierbei für den Bereich Untere Ruhr durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich darüber informieren, wie Sie sich am Umsetzungsprozess beteiligen können. Wie auch im zweiten Bewirtschaftungszyklus wird es im Rahmen der Planungen zum 3. Bewirtschaftungsplan übergeordnete Informationsveranstaltungen, wie Gebietsforen oder Gewässerkonferenzen geben. Bei Bedarf werden die Bezirksregierungen zu ergänzenden Fachgesprächen einladen. 
Im Zeitraum zwischen April und Juni 2020 werden wir Sie mit Runden Tischen über den Stand der Maßnahmenplanung informieren. Bitte achten Sie dazu auch auf die Terminankündigungen auf unseren Internetseiten. 

Den Bewirtschaftungsplan und weitere Grundlagen finden Sie unter Umsetzungsschritte.

Außerdem werden bereits umgesetzte Maßnahmen vorgestellt und wir haben Ihnen weitere Informationen aus dem Ruhreinzugsgebiet zusammengestellt.