Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet Ems NRW

Dienstag, 9. März 2021

Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet Ems NRW

Die Wasserrahmenrichtlinie wird umgesetzt!

Die WRRL im Emseinzugsgebiet – informieren Sie sich!

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet der Ems ist in vollem Gange. Das Teileinzugsgebiet Ems NRW gehört zur Flussgebietseinheit Ems und umfasst den Fluss Ems und seine kleineren Nebengewässer.

Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Ems NRW

Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Ems NRW

09.03.2021
Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Ems NRW. Quelle: MULNV NRW

Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Münster, Geschäftsstelle Ems NRW. Unterstützt wird sie hierbei im südöstlichen Abschnitt des Gebietes durch die Bezirksregierung Detmold.

Wie auch im zweiten Bewirtschaftungszyklus waren im Rahmen der Planungen zum 3. Bewirtschaftungsplan übergeordnete Informationsveranstaltungen, Fachgespräche und Runde Tische vorgesehen. Im Januar 2020 wurde noch eine Informationsveranstaltung bei der Bezirksregierung Münster durchgeführt. Die landesweit für April bis Juni 2020 geplanten Runden Tische mussten aufgrund der Corona-Pandemie leider abgesagt werden. Ergänzende Fachgespräche konnten ebenfalls nur eingeschränkt erfolgen.

Alternativ haben die Bezirksregierungen daher weitergehendes Informationsmaterial auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt. Die Bezirksregierungen stehen für Rückfragen und Diskussionen darüber hinaus gerne zur Verfügung.  

Den Bewirtschaftungsplan und weitere Grundlagen finden Sie unter Umsetzungsschritte.

Außerdem werden bereits umgesetzte Maßnahmen vorgestellt und wir haben Ihnen weitere Informationen aus dem Emseinzugsgebiet zusammengestellt.