Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet Maas Nord

Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet Maas Nord

Die Wasserrahmenrichtlinie wird umgesetzt!

Die WRRL im Teileinzugsgebiet Maas Nord – informieren Sie sich!

Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Maas Nord NRW

Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Maas Nord NRW

10.03.2021
Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Maas Nord NRW. Quelle: MULNV NRW

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet Maas Nord ist in vollem Gange. Das Teileinzugsgebiet Maas Nord gehört zur Flussgebietseinheit Maas und umfasst die Flüsse Niers und Schwalm und deren kleinere Nebengewässer sowie den Bereich der nördlichen sonstigen Maaszuflüsse.

Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Geschäftsstelle. Unterstützt wird sie hierbei im südlichen Abschnitt des Gebietes von der Bezirksregierung Köln.

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich darüber informieren, wie Sie sich am Umsetzungsprozess beteiligen können. Wie auch im zweiten Bewirtschaftungszyklus wird es im Rahmen der Planungen zum 3. Bewirtschaftungsplan übergeordnete Informationsveranstaltungen, wie Gebietsforen oder Gewässerkonferenzen geben. Bei Bedarf werden die Bezirksregierungen zu ergänzenden Fachgesprächen einladen.
Im Zeitraum zwischen April und Juni 2020 werden wir Sie mit Runden Tischen über den Stand der Maßnahmenplanung informieren. Bitte achten Sie dazu auch auf die Terminankündigungen auf unseren Internetseiten.

Den Bewirtschaftungsplan und weitere Grundlagen finden Sie unter Umsetzungsschritte.

Außerdem werden bereits umgesetzte Maßnahmen vorgestellt und wir haben Ihnen weitere Informationen aus dem Teileinzugsgebiet Maas Nord zusammengestellt.