Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet Maas Süd

Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet Maas Süd

Die Wasserrahmenrichtlinie wird umgesetzt!

Die WRRL im Teileinzugsgebiet Maas Süd – informieren Sie sich!

Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Maas Süd NRW

Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Maas Süd NRW

10.03.2021
Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Maas Süd NRW. Quelle: MULNV NRW

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet Maas Süd ist in vollem Gange. Das Teileinzugsgebiet Maas Süd gehört zur Flussgebietseinheit Maas und umfasst den Fluss Rur und seine kleineren Nebengewässer sowie die südlichen sonstigen Maaszuflüsse.

Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Köln, Geschäftsstelle Rur und südliche sonstige Maaszuflüsse.

Die Geschäftsstelle Rur und südliche sonstige Maaszuflüsse ist weiterhin zuständig für die nordrhein-westfälischen Anteile der Teileinzugsgebiete Kyll und Ahr, die ebenfalls an das Gebiet der Rur angrenzen.

Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt die Information zum Beteiligungsprozess über das Internet. Präsenzveranstaltungen finden nicht statt. Alternativ werden zusätzliche Informationen über die Internetseite der Bezirksregierung Köln bereitgestellt. Bei Bedarf wird die Bezirksregierung ergänzende Fachgespräche in Form von Video- oder Telefonkonferenzen für kleinere Gruppen anbieten.

Den Bewirtschaftungsplan und weitere Grundlagen finden Sie unter Umsetzungsschritte.

Außerdem werden bereits umgesetzte Maßnahmen vorgestellt und wir haben Ihnen weitere Informationen aus dem Teileinzugsgebiet Maas Süd zusammengestellt.