Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet Rheingraben-Nord

Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet Rheingraben-Nord

Die Wasserrahmenrichtlinie wird umgesetzt!

Die WRRL im Einzugsgebiet des Rheingraben-Nord – informieren Sie sich!

Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Rheingraben Nord

Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Rheingraben Nord

10.03.2021
Zuständigkeiten im Teileinzugsgebiet Rheingraben Nord. Quelle: MULNV NRW

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet des Rheingraben-Nord ist in vollem Gange. Das Teileinzugsgebiet Rheingraben-Nord bezeichnet das Einzugsgebiet des Rheins in Nordrhein-Westfalen. Das Gebiet wird im Süden begrenzt durch die Landesgrenze der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen (Bad Honnef). Im Norden endet der Abschnitt an der niederländisch-deutschen Grenze (Kleve-Bimmen).

Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Düsseldorf (Geschäftsstelle). Unterstützt wird sie hierbei im südlichen Abschnitt des Gebietes durch die Bezirksregierung Köln.

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich darüber informieren, wie Sie sich am Umsetzungsprozess beteiligen können. Wie auch im zweiten Bewirtschaftungszyklus wird es im Rahmen der Planungen zum 3. Bewirtschaftungsplan übergeordnete Informationsveranstaltungen, wie Gebietsforen oder Gewässerkonferenzen geben. Bei Bedarf werden die Bezirksregierungen zu ergänzenden Fachgesprächen einladen. 
Im Zeitraum zwischen April und Juni 2020 werden wir Sie mit Runden Tischen über den Stand der Maßnahmenplanung informieren. Bitte achten Sie dazu auch auf die Terminankündigungen auf unseren Internetseiten. 
 

Den Bewirtschaftungsplan und weitere Grundlagen finden Sie unter Umsetzungsschritte.

Außerdem werden bereits umgesetzte Maßnahmen vorgestellt und wir haben Ihnen weitere Informationen aus dem Einzugsgebiet des Rheingraben-Nord zusammengestellt.