Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet der Weser NRW ist in vollem Gange. Das Teileinzugsgebiet Weser NRW gehört zur Flussgebietseinheit Weser und umfasst den Fluss Weser und seine kleineren Nebengewässer.
Die Bezirksregierung Detmold koordiniert mit ihrer Geschäftsstelle Weser NRW die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet. Unterstützt wird sie hierbei im südlichen Abschnitt des Gebietes (Eder/Diemel) durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich darüber informieren, wie Sie sich am Umsetzungsprozess beteiligen können. Wie auch im zweiten Bewirtschaftungszyklus war es im Rahmen der Planungen zum 3. Bewirtschaftungsplan vorgesehen, übergeordnete Informationsveranstaltungen, wie Gebietsforen oder Gewässerkonferenzen durchzuführen. Eine Gewässerkonferenz mit Auftaktveranstaltung zum 3. Bewirtschaftungsplan für Ostwestfalen-Lippe fand im November 2019 statt.
Die landesweit für April bis Juni 2020 geplanten Runden Tische, die auf regionaler Ebene über den Stand der Maßnahmenplanung informieren sollten, mussten aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Alternativ haben die Bezirksregierungen daher weitergehendes Informationsmaterial auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt.
Informationen zu Monitoring, Bestandsaufnahme und Bewirtschaftungsplan, sowie weiteren Grundlagen finden Sie unter Umsetzungsschritte.
Außerdem zeigen wir Wege zur Gewässerentwicklung und haben Ihnen weitere Informationen aus dem Wesereinzugsgebiet zusammengestellt.