Maßnahmen der Landwirtschaft

Donnerstag, 20. Juli 2017

Maßnahmen der Landwirtschaft

Maßnahmen die von und mit der Landwirtschaft umzusetzen sind, dienen der Verringerung von Nährstoff- und PBSM-Einträgen in Gewässer.

Verringerung von Nährstoffeinträgen, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (PBSM) in Oberflächen- und Grundwasser

Auch bei diesen Maßnahmen die von und mit der Landwirtschaft umzusetzen sind, müssen die Maßnahmenprogramme in konkrete Einzelmaßnahmen für die jeweiligen Bereiche übersetzt werden.

Ein Teil dieser Maßnahmen betrifft dabei die Anpassung der „guten fachlichen Praxis“, also den Einsatz von Dünger und PBSM, die Art der angebauten Feldkulturen und den Maschineneinsatz. Die sich daraus ergebenden Anforderungen sind von allen Landwirten einzuhalten.

Darüber hinaus können aber auch weitere Maßnahmen notwendig sein, um die Bewirtschaftungsziele fristgerecht zu erreichen. Dies kann z. B. eine weitergehende Verbesserung bei der Effizienz des Düngereinsatzes sein oder auch die Umstellung auf eine „ökologische“ Betriebsweise.

Zur Vermittlung und Einführung solcher Maßnahmen auf den einzelnen Betrieben werden sie von der Landwirtschaftskammer beraten. Landesweit informieren mehr als 40 Beraterinnen und Berater über entsprechende Anpassungsmöglichkeiten der Betriebsweise. Das Beratungsspektrum reicht von der Gruppenveranstaltung bis zur betrieblichen Einzelberatung.

Auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird über die besonderen Anforderungen und aktuelle Entwicklungen im Gewässerschutz informiert.

Wie werden die Maßnahmen finanziert?

Die hier beschriebenen Maßnahmen ergeben sich aus dem Düngerecht und dem Pflanzenschutzrecht. Um im Zeitrahmen, der insgesamt für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen ist, die Ziele zu erreichen, wird die Umsetzung dieser Maßnahmen durch ein Beratungskonzept flankiert. Die Fortsetzung der landwirtschaftlichen „WRRL-Beratung“ wurde in Folge der Evaluierung im Jahr 2017 als unbefristete Daueraufgabe dem Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter zugewiesen. Die Beratung wird zu 100 % vom Land Nordrhein-Westfalen finanziert.

Das Landesprogramm „Ländlicher Raum 2014 bis 2020“ sieht auch die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen zugunsten des Gewässerschutzes vor. Die Prämiensätze für ökologischen Landbau und Agrarumweltmaßnahmen wurden im Vergleich zur letzten Förderperiode spürbar angehoben, um die Akzeptanz zu verbessern. Daneben können positive Ansätze für den Gewässerschutz durch die Ausweisung ökologischer Vorrangflächen im Rahmen des sogenannten „Greenings“ der Europäischen Agrarpolitik entstehen. Da dieser Ansatz noch relativ neu ist, müssen die genauen Auswirkungen der aktuellen Regelungen beobachtet und analysiert werden.