Maßnahmenplanung und Monitoring

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Dienstag, 3. Dezember 2019

Maßnahmenplanung und Monitoring

Auf dem Weg vom abstrakten Maßnahmentyp zur Identifizierung, Planung und Umsetzung von konkreten Vorhaben arbeiten die Akteure eng zusammen.

Hier wird es für die verschiedenen Akteure konkret, denn sie sind für die Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen in ihrem Handlungsbereich verantwortlich: Die Kommunen beispielsweise für Maßnahmen der Bauleitplanung, die Feuerwehren für die Erarbeitung von Evakuierungsplänen und die Landwirte für Nutzungsanpassungen ihrer Flächen. Neben baulichen Maßnahmen liegt ein Schwerpunkt auf der Information der Anwohner z. B. durch Broschüren über die Möglichkeiten der Eigenvorsorge. Die Maßnahmen sollen ineinandergreifen und sich ergänzen.

Die Bezirksregierungen regen die Akteure zu Maßnahmen an und prüfen, ob die geplanten Maßnahmen zielführend sind und nicht zulasten eines Ober- oder Unterliegers gehen. Denn bei der Maßnahmenplanung gilt das Solidaritätsprinzip: Oberlieger sollen beispielsweise keine Hochwasserschutzanlagen bauen, die ihr Hochwasserproblem zwar lösen, aber das der Unterlieger verschärfen.

Übersichten zu allen den konkreten Maßnahmen finden Sie in den kommunalen Steckbriefen zum Hochwasserrisikomanagementplan.

Beispiele für bereits umgesetzte Maßnahmen

Stadt Paderborn: Informationsbroschüre "Bauen bei Hochwasser- und Überflutungsrisiken"

  • Maßnahmentyp: T08-03 Informationsmaterial für Bevölkerung und Wirtschaft mit Anleitungen zur Eigenvorsorge
  • Umsetzungszeitraum: 2015 bis 2021
  • Maßnahmenträger: Stadt Paderborn
  • Risikogewässer: Alme, Beke, Ellerbach, Lippe, Pader, Rothebach, Springbach
  • Weitere Informationen

Stadt Stadtlohn: Beseitigung von Engstellen unter Beachtung der WRRL

Stadt Gummersbach: Bau einer Flutmulde zum Schutz einer Kläranlage