Beurteilungswerte für das Schutzgut Aquatische Biozönose
(Umweltqualitätsnormen, Orientierungswerte, Präventivwerte)
Das landesweite Gewässerschutzmonitoring und die Bewertung der Gewässer erfolgt in NRW in sogenannten Monitoringzyklen, die in der Regel einen Zeitraum von jeweils drei Jahren umfassen:
- Zyklus: von 2006 bis 2008
- Zyklus: von 2009 bis 2011
- Zyklus: von 2012 bis 2014
- Zyklus: von 2015 bis 2018
Die Beurteilungsgrundlagen sind dabei einem stetigen Wandel unterworfen. Dies beruht zum einen auf der Änderung und Anpassung von gesetzlichen Regelungen (Oberflächengewässerverordnung – OGewV – letzte Änderung 2016), die auch eine verbindliche Festsetzung von Umweltqualitätsnormen für eine Reihe von Stoffen beinhaltet. Zum anderen werden durch das Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in NRW aus Vorsorgegründen auch gesetzlich nicht geregelte Stoffe in Gewässern untersucht und nach festgelegten Kriterien auf ihre Umweltrelevanz beurteilt (mittels sogenannter „Orientierungswerte“). Auch diese sind bei vorliegenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu aktualisieren. Insofern unterscheiden sich die Beurteilungsgrundlagen der verschiedenen Monitoringzyklen im Detail.
Pro Monitoringzyklus wird gegen Ende eine Liste der Beurteilungswerte für die in Oberflächengewässern untersuchten Parameter auf Basis der jeweils geltenden OGewV sowie der aktuellsten Orientierungswerte festgelegt (Anhang D4 x. Zyklus, D4-Liste), die Grundlage für die Bewertung der Monitoringergebnisse im jeweiligen Zyklus ist. Der Anhang ist Bestandteil des Leitfadens Monitoring Oberflächengewässer. Die Beurteilungswerte des Anhangs D4 beziehen sich auf das Schutzgut Aquatische Biozönose. Zum Schutz der Trinkwassergewinnung können andere Werte gelten, die an dieser Stelle nicht dargestellt werden. D4Liste
Nicht aufgeführt sind die Orientierungswerte für die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) gemäß OGewV 2016 (Anlage 7); diese befinden sich in Anhang D5.