Von der Schweiz bis in die Niederlande – der Rhein ist mit 1.233 km Länge einer der bedeutendsten Flüsse Europas. Sein Einzugsgebiet von ca. 200.000 km² verteilt sich auf insgesamt neun Staaten. Darin leben ca. 58 Millionen Menschen, mehr als 30 Millionen werden aus dem Rhein mit Trinkwasser versorgt. Der Rhein ist die bedeutendste Schifffahrtsstraße Europas.
Deutschland hat einen Anteil von 50 % an der Fläche der Flussgebietseinheit Rhein.
Zur international koordinierten Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurde die Flussgebietseinheit in neun Bearbeitungsgebiete aufgeteilt.
- Karte der Flussgebietseinheit Rhein

Karte der Bearbeitungsgebiete in der Flussgebietseinheit Rhein
Der Rhein und seine Zuflüsse in NRW
Der Anteil Nordrhein-Westfalens an der Flussgebietseinheit Rhein beträgt bezogen auf die Fläche ca. 10 %. Das nordrhein-westfälische Einzugsgebiet des Rheins mit einer Fläche von ca. 21.000 km² nimmt etwa zwei Drittel der Gesamtfläche des Landes Nordrhein-Westfalen ein. In ihm leben etwa 13,2 Mio. Menschen, das sind 74 % der Gesamtbevölkerung des Landes.
Innerhalb von Nordrhein-Westfalen liegen 226 Flusskilometer des Rheins. Südlich von Bonn, bei Bad Honnef, verlässt der Rhein Rheinland-Pfalz und das Mittelgebirge und fließt als Niederrhein durch Nordrhein-Westfalen. Bei Bimmen nördlich von Emmerich verlässt der Rhein nordrhein-westfälisches und damit deutsches Gebiet und fließt anschließend im Rheindelta durch die Niederlande bis zu seiner Mündung in die Nordsee.
Nordrhein-Westfalen hat Anteile an vier von insgesamt neun Bearbeitungsgebieten der Flussgebietseinheit Rhein, wobei die kleinen nordrhein-westfälischen Anteile an Mittelrhein und Mosel/Saar zusammengefasst wurden. Im Bearbeitungsgebiet Niederrhein bilden große Zuflüsse neben dem Rheinschlauch eigene Arbeitsgebiete:
- Niederrhein (18.214 km²): Emscher, Erft NRW, Lippe, Rheingraben-Nord, Ruhr, Sieg NRW, Wupper
- Deltarhein NRW (2.325 km²)
- Mittelrhein/Mosel aus Mittelrhein (396 km²) und Mosel/Saar (88 km²)
Die Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein)
Die Flussgebietsgemeinschaft Rhein ist ein Zusammenschluss von acht deutschen Bundesländern im Einzugsgebiet des Rheins und zuständig für den Rhein vom Bodensee bis zur deutsch-niederländischen Grenze. Vorläuferinstitutionen der seit 2012 bestehenden FGG Rhein sind die Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins (DK-Rhein) und die Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins (ARGE Rhein). Die FGG Rhein legt Positionen zu wasserwirtschaftlichen Themen im deutschen Rheineinzugsgebiet fest, die sowohl innerhalb der FGG als auch bundesweit mit der LAWA und den anderen Flussgebietsgemeinschaften in Deutschland abgestimmt sind. Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) und der EG-Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) wird somit von der FGG Rhein unterstützt.
Auf internationaler Ebene werden die abgestimmten deutschen Positionen in die Sitzungen der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) eingebracht.
Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR)
Die Rheinanliegerstaaten Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Europäische Kommission haben sich zur „Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins“ zusammengeschlossen. Die IKSR arbeitet eng mit Österreich, Liechtenstein, der belgischen Region Wallonien und Italien zusammen, um die vielfältigen Interessen im Rheingebiet auszugleichen.
Ziele der IKSR sind die nachhaltige Entwicklung des Ökosystems Rhein, die Sicherung der Trinkwassergewinnung, die Verbesserung der Güte der Rheinsedimente, der Hochwasserschutz und die Entlastung der Nordsee.
Das IKSR Programm „Rhein 2020“ unterstützt die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Im Februar 2020 wurde das Programm "Rhein 2040" mit ambitionierten Zielen verabschiedet.