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LAWA-Programmmaßnahme 019

LAWA-Programmmaßnahme 019

Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus Industrie-/ Gewerbestandorten

Programmmaßnahme - 019

Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus Industrie-/ Gewerbestandorten

Maßnahmen zur Verringerung von punktuellen Stoffeinträgen mit direkten Auswirkungen auf das GW (ausgenommen Abwasser, Niederschlagswasser und Kühlwasser), z. B. behördliche Anpassung der Versenkgenehmigung für die Salzwasserentsorgung

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Punktquellen: Industrie/Gewerbe
Zuordnung Richtlinie WRRL/GW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M3
EU-Schlüsselmaßnahme -
Bisherige Bezeichnung (NRW) PQ_GW_U37_Industrie/Gewerbe
Bereich OW/GW GW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelmaßnahme [Anzahl]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Punktquellen
Belastung/Ursache Industrie/Gewerbe
Vollzugsmaßnahme Zugeordnete Vollzugsmaßnahmen: Maßnahmen zur Verminderung von Stoffausträgen
Wirkung -
Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen

* §§ 8, 9, 13a, 10ff WHG

  • OgewV
  • BImSchG
  • § 4 BBodSchG
Potenzieller Maßnahmenträger Industrie, Gewerbebetriebe
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen -
Hinweise zur Kostenermittlung

* Kostenschätzung der betrieblichen Maßnahme

  • Kosten des behördlichen Handelns (insbes. bei Ersatzvornahme)
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen

* Kennzeichnung der Flächen, die ggf. maßnahmenrelevant sind

  • Erfassung von Einzelmaßnahmen und Kosten
  • Begründung für das Absehen von Maßnahmen
Bemerkung -
Hinweise zum Umsetzungsstatus Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn Einzelbetriebliche Maßnahmen durchgeführt bzw. punktueller Schadstoffeintrag verringert


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