LAWA-Programmmaßnahme 061
Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflusses
Programmmaßnahme - 061 Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflusses Maßnahmen zur Sicherstellung der ökologisch begründeten Mindestwasserführung im Bereich von Querbauwerken, Staubereichen etc. (Restwasser, Dotationsabfluss in Umgehungsgewässern) z.B. durch behördliche Festlegung nach § 33 WHG (nicht Niedrigwasseraufhöhung) |
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Belastungstyp nach WRRL, Anhang II EU-Art nach HWRM-RL |
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Wasserhaushalt |
Zuordnung Richtlinie | WRRL/OW |
Wechselwirkung WRRL-HWRM-RL | M3 |
EU-Schlüsselmaßnahme | - |
Bisherige Bezeichnung (NRW) | HY_OW_U15_Wasserhaushalt |
Bereich OW/GW | OW |
Art der Erfassung/Zählweise | Einzelmaßnahme [Anzahl] |
Signifikante Belastung (nach WRRL, Anhang II) |
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen |
Belastung/Ursache | Industrie/Gewerbe, Wasserkraftnutzung, Querbauwerke, Hochwasserschutz |
Vollzugsmaßnahme | - |
Wirkung | - |
Nebenwirkungen | |
Rechtliche Grundlagen |
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Potenzieller Maßnahmenträger | - |
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen | - |
Hinweise zur Kostenermittlung | Im Einzelfall zu ermitteln. |
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen | Kurzbeschreibung der geplanten Einzelmaßnahme, Abschätzung des zu erreichenden Mindestabfluß. |
Bemerkung | Pauschale Aussagen zur Mindestwasserführung der Ausleitungsstrecken nicht möglich. Ökologisch vertretbare Mindestwassermenge muss im Einzelfall ermittelt werden (z. B. Statzner-Methode). Positive Auswirkungen auf die lineare Durchgängigkeit. |
Hinweise zum Umsetzungsstatus | Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen |
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn | die baulichen Maßnahmen umgesetzt sind und eine Funktionskontrolle durchgeführt wurde. |
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