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LAWA-Programmmaßnahme 064

LAWA-Programmmaßnahme 064

Maßnahmen zur Reduzierung von nutzungsbedingten Abflussspitzen

Programmmaßnahme - 064

Maßnahmen zur Reduzierung von nutzungsbedingten Abflussspitzen

Maßnahmen zur Reduzierung von hydraulischem Stress durch Abflussspitzen oder Stoßeinleitungen (Schwallbetrieb), z.B. durch streckenweise Aufweitung in Bereichen abschlagsbedingter Abflussspitzen, Reduzierung der Auswirkungen von Schwallbetrieb bei Wasserkraftanlagen

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Wasserhaushalt
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M1
EU-Schlüsselmaßnahme 6
Bisherige Bezeichnung (NRW) HY_OW_U38_Wasserhaushalt
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelmaßnahme [Anzahl]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen
Belastung/Ursache Wasserhaushalt
Vollzugsmaßnahme
  • Verzicht auf/Untersagung des Schwallbetriebs
  • Profilanpassungen (streckenweise Aufweitung in Bereichen abschlagsbedingter Abflussspitzen) zur Verminderung von hydraulischem Stress und einhergehender Katastrophendrift.
Wirkung -
Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen
  • §§ 8, 10 WHG, §§ 15, 17 LWG (Erlaubnis, Bewilligung)
  • Auflagen und Vorbehalt nach §§ 4 Abs. 2 Nr. 2a und 5 Abs. 1 Nr. 1a WHG;
  • regelmäßige Überprüfung erteilter Zulassungen nach (§§ 116 und 154 LWG)
  • §§ 2, 3, 7 WHG (Stau als Gewässerbenutzung)
  • § 31 WHG,§§ 87 ff. LWG (Gewässerausbau wie z.B. Strömungsregulierung, Staustufen, morphologische Veränderungen)
  • § 39 WHG, §§ 61 ff. LWG (Gewässerunterhaltung)
Potenzieller Maßnahmenträger -
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen -
Hinweise zur Kostenermittlung Pauschale Aussagen sind nicht möglich. Diese sind nur durch Einzelfallstudien zu ermitteln.
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen -
Bemerkung

Hierunter sind alle Maßnahmen im Gewässer zu fassen, die zum Ausgleich von nutzungsbedingten Abflussspitzen (insbesondere Regen- und Niederschlagswassereinleitungen) getroffen werden.

Bauwerke zur Dämpfung der Abflussspitzen vor Einleitung (RRB) sind nicht hierunter zu fassen.

Hinweise zum Umsetzungsstatus Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn durch geeignete Maßnahmen der Schwallbetrieb verringert/verhindert wird oder bauliche Maßnahmen zur Verringerungen der Auswirkungen umgesetzt sind.


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