Die Hochwasserrisikomanagementpläne für NRW

Dienstag, 4. Juli 2017

Die Hochwasserrisikomanagementpläne für NRW

Flussgebietseinheiten und Teileinzugsgebiete NRW

Flussgebietseinheiten und Teileinzugsgebiete NRW

25.07.2017

Flussgebietseinheiten und Teileinzugsgebiete NRW

2021 wurden die Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) erstmals als nationale Pläne bundesländerübergreifend erstellt. Die Erarbeitung erfolgt durch die Geschäftsstellen (GS) der Flussgebietsgemeinschaften (FGGen).

Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Anteile an den Flussgebietseinheiten (FGE) Rhein, Maas, Ems und Weser. Die Beiträge aus NRW werden durch die jeweils zuständigen Bezirksregierungen in die Pläne eingebracht. Die Bezirksregierungen haben mit den zuständigen Akteuren (Kommunen, Kreise, Wasser- und Deichverbände) und anderen interessierten Stellen (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Umweltverbänden, Wirtschafts- und Kulturinstitutionen und Bürgerinitiativen) Maßnahmen zur Minimierung der Hochwasserrisiken in der jeweiligen Region erarbeitet.

Die HWRM-Pläne gelten jeweils für sechs Jahre (Zeiträume für den ersten bis dritten Zyklus: 2010–2015, 2016-2021, 2022-2027) und werden turnusmäßig aktualisiert.

Die Öffentlichkeit hat im aktuellen 2. Zyklus der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie vom 22. März 2021 bis zum 22. Juni 2021 die Möglichkeit, zu den Entwürfen der HWRM-Pläne und der zugehörigen Umweltberichte eine Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahmen wurden gesichtet und für die Endfassung der HWRM-Pläne berücksichtigt.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Hochwasserrisikomanagementpläne zum Download zur Verfügung.

Im Laufe des Jahres 2021 werden auf diesen Seiten Broschüren mit den Beschreibungen der Risikosituation und der Maßnahmenplanung für jede Flussgebietseinheit und zusätzlich für jedes Teileinzugsgebiet des Rheins in NRW (Rheingraben Nord, Deltarhein, Sieg, Erft, Wupper, Ruhr, Emscher und Lippe) veröffentlicht.

Daneben wird das Umweltministerium NRW im Laufe des Jahres 2021 eine landesweite Zusammenstellung zum Hochwasserrisikomanagement in NRW und zur Maßnahmenplanung in einer zusammenfassenden Broschüre veröffentlichen.

Kommunensteckbriefe

In den Hochwasserrisikomanagementplänen wird die Maßnahmenplanung für die Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas in NRW auf der Basis von Maßnahmentypen – und somit auf einer relativ abstrakten Ebene – beschrieben. Das heißt, es wird hier lediglich angegeben, ob ein Maßnahmentyp innerhalb des Flussgebietes relevant ist und ob Maßnahmen aus diesem Typ bereits umgesetzt wurden bzw. bis wann eine Umsetzung von Maßnahmen geplant ist. Zum besseren Verständnis werden die Hintergrundinformationen aus der Erhebung der Maßnahmen gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren als Steckbriefe für jede Kommune zur Verfügung gestellt. Die Kommunensteckbriefe enthalten alle für das Gebiet der Kommune relevanten Maßnahmen. Aufgeführt sind dabei nicht nur Maßnahmen der Kommune selbst, sondern auch die des Landes (z. B. Erstellung von Broschüren) und anderer Akteure wie z. B. der Regionalplanung (Berücksichtigung der Hochwasservorsorge im Regionalplan).

... zu den Kommunensteckbriefen

Vorläufige Risikobewertung der Hochwassergefährdung

Bei der vorläufigen Risikobewertung wurden aus der Vielzahl der Flüsse und Bäche in NRW die Gewässer herausgefiltert, bei denen möglicherweise ein „signifikantes Hochwasserrisiko“ besteht. Die ermittelten Risikogewässer definieren die Gebiete, die im weiteren Verlauf des Hochwasserrisikomanagement-Prozesses näher betrachtet wurden.

Ein signifikantes Risiko liegt dort vor, wo aufgrund möglicher Schäden durch Hochwasser von einem öffentlichen Interesse an Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit auszugehen ist. Als Signifikanzkriterien dienen die Risiken für die vier Schutzgüter: menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit.

... zur vorläufigen Risikobewertung

Gefahren- und Risikokarten

Für die nach der vorläufigen Bewertung als Risikogebiete eingestuften Gewässerabschnitte wurden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt. Diese Karten sind Teil der Hochwasserrisikomanagementpläne. Mit Hilfe der Karten können Sie erkennen, wo in Ihrer Region oder Ihrer Stadt konkrete Gefahren und Risiken durch Hochwasser bestehen. Auf dieser Basis können Sie die individuelle Gefahrenlage bewerten und vorbeugende Maßnahmen zur Verminderung von Schäden planen. Für die Interpretation der Karten und den Umgang mit den Informationen gibt es eine Lesehilfe. Die gefährdeten Flächen sowie weitere Informationen können Sie auch auf der interaktiven Internetseite des Umweltministeriums ELWAS-WEB einsehen. Auf ELWAS-WEB können Sie unterschiedliche Themen nicht nur aus dem Hochwasserbereich auswählen und über Adressen-Eingabe (Ort, Straße, Hausnummer) navigieren.

... zu den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten

Umweltberichte und Zusammenfassende Erklärung im Rahmen der SUP

Für die Hochwasserrisikomanagementpläne ist  gemäß § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Die SUP soll gewährleisten, dass aus der Durchführung von Hochwasserrisikomanagementplänen resultierende Umweltauswirkungen bereits frühzeitig bei der Ausarbeitung und vor der Annahme des Plans systematisch berücksichtigt werden.

Zentrales Element der SUP sind die Umweltberichte, in denen u. a. die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Hochwasserrisikomanagementpläne auf die im UVPG genannten Schutzgüter gemäß § 40 Abs. 1 UVPG ermittelt, beschrieben und bewertet werden.Die Umweltberichte zu den Hochwasserrisikomanagementplänen in den nordrhein-westfälischen Flussgebietseinheiten Rhein, Maas, Ems und Weser bilden zusammen mit den jeweiligen „Zusammenfassenden Umwelterklärungen“ gemäß § 44 Abs. 2 UVPG den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung.

Wichtige Hintergrunddokumente

Zum tieferen Verständnis der Ergebnisse, Inhalte und der Prozesse zur Entstehung der Hochwasserrisikomanagementpläne stellen wir Ihnen nachfolgend weiterführende Dokumente zur Verfügung. Sie enthalten z. B. auch Detailinformationen, die aus den Hochwasserrisikomanagementplänen nicht zu entnehmen sind.

 

Bericht zur vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos

In diesem Bericht werden die Methodik und das Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos erläutert.

 

Bericht zur Erstellung und Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten

 

Koordinationspapier WRRL und HWRM-RL

Neben den Plänen auf Grundlage der HWRM-RL werden derzeit auch die sogenannten Bewirtschaftungspläne auf Grundlage der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erstellt und offengelegt. Die Bewirtschaftungspläne gelten wie die Hochwasserrisikomanagementpläne in den jeweiligen Flussgebieten. Beide Richtlinien beziehen sich u.a. auf das Schutzgut Umwelt, allerdings mit unterschiedlichen Zielrichtungen. Es ist daher geboten und in Artikel 9 der HWRM-RL auch gefordert, dass eine Koordination der Richtlinien innerhalb der Bearbeitungsräume erfolgt. Im Koordinationspapier für NRW ist dargelegt, welche konkreten Koordinationsaufgaben es gibt und wie die Bearbeitung in NRW koordiniert wurde. Weitere Informationen zum Bewirtschaftungsplan nach WRRL finden sie hier Mehr ....

 

Hochwasserrisikomanagementplan für die Internationale Flussgebietseinheit Maas

Der übergeordnete Teil des Hochwassserrisikomanagementplans für die Internationale Flussgebietseinheit Maas wurde von der Internationalen Maaskommission während ihrer Plenarsitzung am 08. Dezember 2015 genehmigt.

 

Summarytext zum Hochwasserrisikomanagementplan für die Internationale Flussgebietseinheit Maas

Der Summarytext enthält die Kurzzusammenfassung des Hochwassserrisikomanagementplans für die Internationale Flussgebietseinheit Maas auf deutsch, flämisch und französisch.

 

International koordinierter Hochwasserrisikomanagementplan für die Internationale Flussgebietseinheit Rhein, Teil A

Die Staaten und Länder/Regionen, die Anteile an der Internationalen Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein haben, haben dem Subsidiaritätsprinzip folgend beschlossen, einen gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Mit Teil A dieses Planes liegt ein übergeordneter Managementplan für das Gewässernetz des Rheins vor (Einzugsgebiet > 2.500 km²). Dieser Plan stellt die Maßnahmen mit grenzüberschreitenden Effekten und die Maßnahmen, für die die Staaten eine gemeinsame Relevanz für das gesamte Einzugsgebiet sehen, in den Vordergrund.

 

Erläuterungen zum Hochwasserrisikomanagementplan für das deutsche Einzugsgebiet des Rheins

Im vorliegenden Bericht wird die Vorgehensweise zur Koordinierung und Abstimmung der Hochwasserrisikomanagementpläne im Rheineinzugsgebiet erläutert. Gleichzeitig wird verdeutlicht, dass die Hochwasserrisikomanagementpläne der Bundesländer im Rheineinzugsgebiet insgesamt den Hochwasserrisikomanagementplan für das deutsche Einzugsgebiet des Rheins bilden.

 

Koordinierung der Hochwasserrisikomanagementplanung in der FGG Rhein

Die Arbeitsgruppe Hochwasser der FGG Rhein hat den vorliegenden Bericht erarbeitet.

 

Information und Koordinierung der Hochwasserrisikomanagementplanung im Bearbeitungsgebiet Oberrhein

Der Bericht erläutert die in der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie vorgesehene Koordination der Hochwasserrisikomanagementpläne für das Bearbeitungsgebiet Oberrhein. Zur Information werden die angrenzenden Bearbeitungsgebiete bis zum Niederrhein mit dargestellt.

 

Hochwasserrisikomanagementplan für die Nationale Flussgebietseinheit Weser

Der Hochwassserrisikomanagementplan für die Internationale Flussgebietseinheit Weser wurde von April 2015 bis Juni 2015 zur Stellungnahme der Öffentlichkeit ausgelegt. Die vorliegende Fassung enthält die Änderungen durch GSTW, Screening und Stellungnahmen.

Übersicht