LAWA-Programmmaßnahme 093
Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge Landentwässerung
Programmmaßnahme - 093 Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge Landentwässerung Maßnahmen zur Verringerung von Belastungen durch Landentwässerung umfassen z.B. den Verschluss und/oder Rückbau von Drainagen sowie Abschottung von Gräben, Laufverlängerungen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes. |
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Belastungstyp nach WRRL, Anhang II EU-Art nach HWRM-RL |
Andere anthropogene Auswirkungen: Landentwässerung |
Zuordnung Richtlinie | WRRL/OW |
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL | M1 |
EU-Schlüsselmaßnahme | - |
Bisherige Bezeichnung (NRW) | SO_OW_U28_Landentwässerung |
Bereich OW/GW | OW |
Art der Erfassung/Zählweise | Einzelmaßnahme [Anzahl] |
Signifikante Belastung (nach WRRL, Anhang II) |
Sonstige Belastungen |
Belastung/Ursache | Landentwässerung |
Vollzugsmaßnahme | - |
Wirkung | - |
Nebenwirkungen | |
Rechtliche Grundlagen | - |
Potenzieller Maßnahmenträger | Wasser- und Bodenverbände, Landwirtschaft, Kommunen |
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen | - |
Hinweise zur Kostenermittlung | - |
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen | - |
Bemerkung | Die Maßnahme sollte bei anthropogen bedingt trockenfallenden Gewässern geprüft werden, v.a. in intensiv entwässerten landwirtschaftlichen Gebieten. Stoffliche Belastungen durch Landentwässerungseinrichtungen (Drainagen und Gräben) sind unter die Maßnahmen 031 Landwirtschaft (für Nährstoffe) und 032 Landwirtschaft (für PSM) zu fassen. |
Hinweise zum Umsetzungsstatus | - |
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn | Die Zeiten, in denen die Gewässer trocken fallen oder extrem wenig Wasser führen, sind gegenüber dem Ausgangszustand deutlich reduziert. Das biologische Monitoring weist das Vorkommen aquatisch lebender Arten nach. |
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