flussgebiete.nrw

Planungseinheiten-Steckbriefe 2022-2027

Ausschnitt aus einer Tabelle mit Angaben zum Gewässerzustand

Planungseinheiten-Steckbriefe 2022-2027

In den Planungseinheiten-Steckbriefen sind viele Informationen zum Gewässerzustand, den Bewirtschaftungszielen und den geplanten Maßnahmen für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 zusammengefasst.

Das Maßnahmenprogramm des zweiten Bewirtschaftungsplans folgt den Vorgaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Die Vollversammlung der LAWA hat einen bundesweit abgestimmten Katalog von Maßnahmen (Programmmaßnahmen, PGMN) beschlossen, damit die von den Ländern erarbeiteten Maßnahmenprogramme vergleichbar sind. Die in NRW im ersten Bewirtschaftungsplan festgelegten Maßnahmen wurden im zweiten Bewirtschaftungsplan an den LAWA-Katalog angeglichen.

Für die praktische Anwendung in NRW wurden für alle Programmmaßnahmen "Maßnahmensteckbriefe" erarbeitet, die zusätzliche Informationen für Auswahl, Anwendung und Umsetzungskontrolle beinhalten. Diese Steckbriefe basieren auf dem Maßnahmenkatalog des ersten Bewirtschaftungsplanes. Sie wurden um die LAWA-spezifischen Informationen ergänzt. 

Die Programmmaßnahmen, die auch für die Berichterstattung an die EU verwendet werden, stellen oft nur eine allgemeine – programmatische – Zusammenfassung des Maßnahmenbedarfs dar. Für die praktische Umsetzung müssen sie deshalb mit konkreten Einzel- oder Vollzugsmaßnahmen unterlegt werden. Diese detaillierten Maßnahmen werden nicht an die EU berichtet.

In den Maßnahmensteckbriefen finden Sie bereits Hinweise auf mögliche Einzelmaßnahmen. Diese Auflistungen stellen jedoch nur Vorschläge dar. Zusätzlich wurden daher weitere Maßnahmenkataloge für verschiedene Bereiche zusammengestellt, die Sie ebenfalls einsehen können.

Erläuterungen zur praktischen Umsetzung der Programmmaßnahmen in NRW finden Sie auf der Seite Umsetzung des Maßnahmenprogramms.

 

Die NRW-Karte zeigt mithilfe unterschiedlicher Farbtöne die Lage der Teileinzugsgebiete, die sich aus den Einzugsgebieten der jeweiligen Gewässer ergeben.