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Monitoring des Grundwassers

Auf dem Foto ist ein aufgerolltes Maßband zu sehen, dass in ein Rohr an einer Grundwassermessstelle hineinreicht.

Monitoring des Grundwassers

Das Grundwasser wird in Nordrhein-Westfalen anhand eines Messnetzes von rund 1.400 Messstellen untersucht. Dabei werden Daten zur Beurteilung des mengenmäßigen und des chemischen Grundwasserzustands ermittelt. Zusätzlich werden beim Grundwasser in bestimmten Fällen auch noch Trendbetrachtungen durchgeführt.

Wie wird das Grundwasser untersucht?

Wo und wie oft wird untersucht? Die Grundwasserkörper (GWK) werden hinsichtlich des mengenmäßigen und chemischen Zustands in Nordrhein-Westfalen anhand jeweils eines Messnetzes von derzeit rund 1.400 bzw. 1.500 repräsentativen Messstellen untersucht. Darüber hinaus stehen in der Landesgrundwasserdatenbank (siehe auch: ELWAS-WEB) zahlreiche weitere Messstellen zur Beurteilung der lokalen Grundwasserstände und der Grundwasserbeschaffenheit für diverse Fragestellungen (über die EG-WRRL hinaus) zur Verfügung. An den überblicksweisen und operativen Messstellen des sog. Chemie-Messnetzes werden auch die Trendanalysen gemäß Grundwasserverordnung GrwV 2010 vorgenommen. Die Beurteilung des mengenmäßigen Zustands erfolgt ausschließlich aufgrund von Trendanalysen, also der Betrachtung der langfristigen Entwicklung der Wasserstände. Nähere Informationen zu den Messnetzen und zum Monitoring enthält der Monitoringleitfaden Grundwasser (s. u.). Was wird untersucht?

Mengenmäßige Untersuchungen

Die Grundwassermenge wird anhand der Messung des Grundwasserstandes in Grundwassermessstellen gemessen. Durch Auswertung von Grundwasserstandsänderungen können die mengenmäßigen Zustände der Grundwasserkörper beurteilt werden.

Chemische Untersuchungen

Die Einstufung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper erfolgt aufgrund der regelmäßigen Untersuchung von Grundwasserproben der Messstellen. Dabei wird geprüft, ob alle Schwellenwerte der in der Grundwasserverordnung genannten Stoffe eingehalten werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass es keine Hinweise auf schädliche Einträge aus menschlichen Tätigkeiten gibt und dass vom Grundwasser keine schädlichen Einflüsse auf die Oberflächengewässer, auf grundwasserabhängige Landökosysteme (wie Flussauen oder Niedermoore) oder auf Grundwassernutzungen ausgehen.

Was sagen die Ergebnisse aus?

Bei der Beurteilung des mengenmäßigen Zustandes werden verschiedene Aspekte betrachtet. Grundvoraussetzung ist eine ausgeglichene Mengenbilanz. Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung sollen sich die Waage halten. Außerdem wird anhand langjähriger Datenreihen geprüft, ob es Anzeichen dafür gibt, dass sich der Grundwasserstand durch menschliche Tätigkeiten ändert. Es muss auch ausgeschlossen werden, dass sich der Grundwasserzustand negativ auf Oberflächengewässer oder grundwasserabhängige Landökosysteme auswirkt. Ein weiterer Hinweis, dem die Behörden nachgehen, ist das Eindringen von Salz in das Grundwasser.

Der chemische Zustand ergibt sich grundsätzlich aus der Beurteilung der Messwerte für die in der Grundwasserverordnung genannten Stoffe: Nitrat, Nitrit, Ammonium, Phosphat, Sulfat, Chlorid, Pflanzenbehandlungsmittel und Biozide, Tri- und Tetrachlorethen, Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber. Neben dem Vergleich mit den dort festgelegten Schwellenwerten, wird zusätzlich durch die Expertinnen und Experten geprüft, ob es Gründe gibt, trotz Schwellenwertverletzungen einen guten Zustand zu vergeben oder trotz Einhaltung aller Schwellenwerte den chemischen Zustand als "schlecht" einzustufen. Für diese Experteneinschätzung werden verschiedene Kriterien, wie z. B. die flächenhafte Ausdehnung der Belastung oder das Vorhandensein von Altlasten, herangezogen.

Nur wenn mengenmäßiger und chemischer Zustand als "gut" eingestuft werden, ist insgesamt ein guter Zustand gegeben.

Weitergehende Informationen

Detaillierte Grundlageninformationen zum Monitoring des Grundwassers finden Sie in der Grundwasserverordnung und im Monitoringleitfaden Grundwasser.