Organisation und Zuständigkeiten in NRW

Donnerstag, 11. Mai 2017

Organisation und Zuständigkeiten in NRW

Der Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist eine klare Aufgabenverteilung. Hier erfahren Sie mehr über die Aufgaben der verschiedenen Behörden in Nordrhein-Westfalen.

Organisation und Zuständigkeiten in NRW

Bewirtschaftungsplanung in NRW

Als oberste Landesbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) verantwortlich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

Das MUNV entwirft und veröffentlicht den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm und führt die notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung durch.

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211/4566-0
Fax: 0211/4566-946
Email: poststelle@munv.nrw.de

Teileinzugsgebiete und WRRL-Geschäftsstellen

Für die Organisation der Abläufe in den Teileinzugsgebieten wurde bei den Bezirksregierungen für jedes Teileinzugsgebiet eine Geschäftsstelle eingerichtet. Hier werden beispielsweise die Runden Tische vorbereitet und die Entwürfe für die Maßnahmenprogramme erstellt. Die Geschäftsstellen bieten während der Beteiligungsphasen auch die Möglichkeit zur Einsicht in die gedruckten Anhörungsunterlagen.

Teileinzugsgebiet
Name der Geschäftsstelle
Zuständige Bezirksregierung
  • Rheingraben-Nord
  • Wupper
  • Maas-Nord (Niers/Schwalm)
Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/475-0
Fax: 0211/475-2671
poststelle@brd.nrw.de

  • Maas-Süd (Rur)
  • Erft
  • Sieg
  • Mosel und Mittelrhein NRW (Kyll, Ahr)
Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Tel.: 0221/147-0
Fax: 0221/147- 2879
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de

  • Ruhr
  • Lippe
  • (Lahn)
Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Tel.: 02931/82-0
Fax: 02931/822520
poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

  • Emscher
  • Deltarhein (Ijsselmeerzuflüsse)
  • Ems
  • Planungseinheit Schifffahrtskanäle
Bezirksregierung Münster

Domplatz 1-3
48128 Münster
Tel.: 0251 / 411-0
Fax: 0251 /-411- 2561
dez54@brms.nrw.de

  • Weser
  • (Obere Ems)
  • (Obere Lippe)
Bezirksregierung Detmold

Büntestraße 1
32427 Minden
Tel.: 05231/71-0
Fax: 05231/71-821954
wrrl-weser@brdt.nrw.de

 

Untere Wasserbehörden

Auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sind die Unteren Wasserbehörden für die EG-WRRL zuständig. Ihre konkreten Aufgaben sind in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz festgelegt.

Im Rahmen der Gewässeraufsicht, zu der sie das Landeswassergesetz NRW in § 93 verpflichtet, müssen sie insbesondere  gewährleisten, dass in den Gewässern ihres Zuständigkeitsbereichs (sogenannte "sonstige Gewässer") die Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes (§§ 27 bis 31) eingehalten werden. Dazu ergreifen sie - unter Berücksichtigung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm - die Maßnahmen, die zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele erforderlich sind. Das kann ein erweitertes Monitoring zur Ursachenforschung sein, eine Anpassung der Planung, eine bessere Koordinierung, das Treffen behördlicher Anordnungen und nicht zuletzt die Genehmigung von Maßnahmen.

Die Kontaktdaten der Wasserbehörden haben wir hier für Sie zusammengefasst: