Organisation und Zuständigkeiten in NRW
Bewirtschaftungsplanung in NRW
Als oberste Landesbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) verantwortlich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Das MUNV entwirft und veröffentlicht den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm und führt die notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211/4566-0
Fax: 0211/4566-946
Email: poststelle@munv.nrw.de
Teileinzugsgebiete und WRRL-Geschäftsstellen
Für die Organisation der Abläufe in den Teileinzugsgebieten wurde bei den Bezirksregierungen für jedes Teileinzugsgebiet eine Geschäftsstelle eingerichtet. Hier werden beispielsweise die Runden Tische vorbereitet und die Entwürfe für die Maßnahmenprogramme erstellt. Die Geschäftsstellen bieten während der Beteiligungsphasen auch die Möglichkeit zur Einsicht in die gedruckten Anhörungsunterlagen.
Teileinzugsgebiet Name der Geschäftsstelle |
Zuständige Bezirksregierung |
---|---|
|
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2 |
|
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10 |
|
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1 |
|
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3 |
|
Bezirksregierung Detmold
Büntestraße 1 |
Untere Wasserbehörden
Auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sind die Unteren Wasserbehörden für die EG-WRRL zuständig. Ihre konkreten Aufgaben sind in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz festgelegt.
Im Rahmen der Gewässeraufsicht, zu der sie das Landeswassergesetz NRW in § 93 verpflichtet, müssen sie insbesondere gewährleisten, dass in den Gewässern ihres Zuständigkeitsbereichs (sogenannte "sonstige Gewässer") die Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes (§§ 27 bis 31) eingehalten werden. Dazu ergreifen sie - unter Berücksichtigung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm - die Maßnahmen, die zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele erforderlich sind. Das kann ein erweitertes Monitoring zur Ursachenforschung sein, eine Anpassung der Planung, eine bessere Koordinierung, das Treffen behördlicher Anordnungen und nicht zuletzt die Genehmigung von Maßnahmen.
Die Kontaktdaten der Wasserbehörden haben wir hier für Sie zusammengefasst: