Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen der EG-WRRL erfordern eine Betrachtung auf verschiedenen räumlichen Bezugsebenen. Für die Umsetzung in NRW gelten vier verschiedene Arten von Planungsräumen.
Flussgebiete
Nordrhein-Westfalen hat Anteile an den Einzugsgebieten von 4 Flussgebietseinheiten: Rhein, Weser, Ems und Maas. Auf dieser Ebene erfolgt die Abstimmung mit anderen Bundesländern und/oder anderen Mitgliedsstaaten sowie die Berichterstattung an die EU-Kommission.
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Teileinzugsgebiete/Arbeitsgebiete
Für die Bewirtschaftungsplanung wurde die Landesfläche von Nordrhein-Westfalen in 14 Teileinzugsgebiete aufgeteilt. Jedes Teileinzugsgebiet wird von einer Geschäftsstelle koordiniert, die bei einer der fünf Bezirksregierungen angesiedelt ist.
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Planungseinheiten
Die Umsetzung der Bewirtschaftungsplanung erfolgt in Nordrhein-Westfalen auf der Ebene der Planungseinheiten. Dies sind zusammenhängende Teilbereiche der Einzugsgebiete. Insgesamt gibt es zurzeit 80 Planungseinheiten.
Ausführliche Informationen über die Planungseinheiten finden Sie in den aktuellen Planungseinheiten-Steckbriefen.
Kooperationen für die Aufstellung der Umsetzungsfahrpläne
Für fast alle Bäche und Flüsse in Nordrhein-Westfalen sind umfangreiche Verbesserungen der Gewässerstrukturen notwendig. Dazu wurden bis zum Sommer 2012 unter Beteiligung der Maßnahmenträger und der interessierten Öffentlichkeit Umsetzungsfahrpläne aufgestellt. Der Zuschnitt der dabei betrachteten Kooperationsgebiete unterscheidet sich allerdings teilweise von den Planungseinheiten.
Zur Übersicht der Kooperationen mit Verweisen auf die bestehenden Umsetzungsfahrpläne
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