Risikobewertung 2024
Die Bezirksregierungen haben 2023/2024 die Gewässer in NRW anhand einheitlicher Kriterien erneut überprüft. Dabei wurden Erkenntnisse aus jüngsten Hochwasserereignissen, Veränderungen an den Gewässerverläufen und andere Grundlagen sowie Hinweise von Akteurinnen und Akteuren vor Ort berücksichtigt.
Die aus der Überprüfung und Aktualisierung in NRW entstandenen Risikogewässer umfassen
- 456 Risikogewässer mit insgesamt
- 6.035 km Gewässerlänge
Im 3. Zyklus sind damit 16 Gewässer mehr und eine um 141 km größere Gewässerlänge als im 2. Zyklus als Gewässer mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko festgelegt.
Für diese Risikogewässer werden nun die Karten erstellt und die Maßnahmenplanung aktualisiert.
Die Karte rechts zeigt die Risikogewässer und die Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR - areas of potential significant flood risk) in NRW. Die APSFR entsprechen im Wesentlichen den Teileinzugsgebieten der Gewässer.
Dokumentation der Risikobewertung 2024
Die Dokumentation zur „Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung im 3. Zyklus der EG-HWRM-RL sowie Aktualisierung der Risikogewässer“ enthält einen Textteil mit einer Beschreibung der Signifikanzkriterien und der Vorgehensweise sowie vier Anhänge mit Detailinformationen (u. a. eine Liste der Risikogewässer).
Die fünf Bezirksregierungen erstellten detaillierte Übersichtskarten, die zeigen, wie sich die Risikogewässerkulisse vom 2. zum 3. Zyklus der EG-HWRM-RL verändert haben.
Die sechs genannten Dokumente sind unter der Überschrift "Karten und Bericht zur Risikobewertung in NRW 2024" (s. folgender Absatz) verfügbar.

Karten und Bericht zur Risikobewertung in NRW 2024
Risikobewertung in den Flussgebietsgemeinschaften und (inter-)nationalen Flussgebietseinheiten von Rhein, Ems, Weser und Maas
Die Berichte der verschiedenen Institutionen beschreiben die Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung für den dritten Zyklus über den nordrhein-westfälischen Anteil hinaus.
Die Berichte der FGG Rhein, der FGG Weser und der FGE Ems beziehen sich auf das Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers in den deutschen Bundesländern.
Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) betrachtet die gesamte internationale Flussgebietseinheit Rhein mit den Mitgliedstaaten Niederlande, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Liechtenstein, Österreich und Schweiz. Der Bericht der Internationalen Maaskommission enthält die Ergebnisse für Frankreich, Belgien, die Niederlande und Deutschland.
Kriterien für ein signifikantes Hochwasserrisiko ab dem 3. Zyklus
Für die Risikobewertung 2024 wurden die bundesweit vereinbarten Kriterien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser zugrundegelegt:
Ein signifikantes Risiko liegt vor, wenn aufgrund möglicher Hochwasserschäden ein öffentliches Interesse an Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit anzunehmen ist. Als Signifikanzkriterien dienen die Risiken für die vier Schutzgüter. Während für die menschliche Gesundheit keine Zahlen zur Risikobewertung herangezogen werden können, wurde für andere Schutzgüter eine bestimmte potenzielle Schadenshöhe als Richtwert festgelegt. Gebiete mit Kulturgütern, die als Weltkulturerbe eingestuft sind und durch Hochwasser beeinträchtigt werden können, werden unabhängig vom möglichen finanziellen Schaden ebenfalls in die Liste aufgenommen. Im Umweltbereich wird geprüft, ob Industrieanlagen, Trinkwasservorkommen, Natura2000-Gebiete oder Badegewässer durch Hochwasser beeinträchtigt werden können.