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Ergebnisse und Dokumentation

Titelseiten von 5 Dokumenten, zu Maßnahmen zum Hochwasserschutz auf kommunaler Ebene

Aktualisierte Kommunensteckbriefe verfügbar

Die Kommunensteckbriefe für die 396 Kommunen in NRW führen die Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos auf. Sie wurden aktualisiert und im März 2021 hier veröffentlicht.

Die Kommunensteckbriefe beinhalten die auf dem jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtgebiet umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos. Diese Maßnahmen gilt es in den kommenden Jahren umzusetzen bzw. fortzuführen, damit sie gemeinsam zu einer wirksamen Reduzierung und Vermeidung von Hochwasserrisiken beitragen können.

Sie wurden aktualisiert und im März 2021 hier veröffentlicht.

Sie finden die Kommunensteckbriefe für die 396 Kommunen in NRW sortiert nach Regierungsbezirken hier zum Herunterladen.

Als Ergebnis der vorläufigen Risikobewertung im 2. Zyklus liegt seit dem 22. Dezember 2018 die aktualisierte Liste der Risikogewässer in NRW vor.

Die aus der Überprüfung und Aktualisierung in NRW entstandenen Risikogewässer umfassen

  • 438 Risikogewässer mit insgesamt
  • 5894 km Gewässerlänge (ermittelt aus der Stationierung der Gewässer)

Im 2. Zyklus sind damit 10 Gewässer weniger und eine um 170 km kürzere Gewässerlänge als im 1. Zyklus als Gewässer mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko festgelegt.

Dokumentation der vorläufigen Bewertung 2018 NRW

Der Bericht zur „Überprüfung und Aktualisierung der vorläufigen Risikobewertung im 2. Zyklus der EU-HWRM-RL sowie Aktualisierung der Risikogewässer“ von Dezember 2018 enthält einen Textteil mit einer Beschreibung der Signifikanzkriterien und der Vorgehensweise sowie vier Anhänge mit Detailinformationen (u. A. einer Liste der Risikogewässer).

Die Bezirksregierungen haben Übersichtskarten erstellt, die darstellen, wie sich die Risikogewässer vom 1. zum 2. Zyklus der EU-HWRM-RL verändert haben.

Bewertung in den Flussgebietsgemeinschaften (FGGen) Rhein, Ems, Weser und durch die Internationale Maaskommission (IMK)

Die FGG Rhein stellt in ihrem kurzen Bericht die potenziellen signifikanten Hochwasserrisikogebiete im deutschen Rheineinzugsgebiet in einer Karte dar. Außerdem sind Hyperlinks auf detaillierte Informationen zur vorläufigen Risikobewertung in den Bundesländern mit Anteil am Rheineinzugsgebiet aufgelistet.

Der Bericht der FGG Weser beinhaltet auch das Hochwasserrisiko im Küstenbereich.

Der Bericht der Internationalen Maas-Kommission stellt die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung aus den fünf Anrainerstaaten zusammen, die FGG Ems beinhaltet entsprechende Informationen aus Deutschland und den Niederlanden.

Vorläufige Bewertung in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein

Zum 22. Dezember 2018 ist von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) der Bericht über die „Aktualisierung der Bestimmung der potenziell signifikanten Hochwasserrisikogebiete in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein“ veröffentlicht worden.

Dieser Bericht steht auf der Seite der IKSR zum Herunterladen bereit (pdf-Dokument).

Überfluteter Uferbereich, große Wasserfläche, Bäume, die aus dem Wasser ragen, Rasen, Sonnenschein

Internationale HWRM-Pläne

Im Hochwasserschutz für Ems, Maas und Rhein arbeiten die Behörden grenzüberschreitend zusammen.

Hochwasser ist ein grenzüberschreitendes Thema, das internationale Koordination erfordert. Daher wurden EU-weit internationale Bewirtschaftungseinheiten für Gewässer mit internationalen Einzugsgebieten festgelegt, die an der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie arbeiten.

Der „Zweite Internationale Hochwasserrisikomanagementplan der IFGE Rhein“ ist auf Deutsch, Französisch Niederländisch und auf Englisch auf der IKSR-Website veröffentlicht unter:
 
https://www.iksr.org/de/eu-richtlinien/hochwasserrichtlinie/hochwasserrisikomanagementplan.

In der Kommunikationsplattform "Wasserblick" sind dieser Plan und Hochwasserrisikomanagementpläne für weitere Flussgebiete verfügbar, an denen deutsche Bundesländer einen Anteil haben.

Schauen Sie sich das informative Begleitvideo der FGG Rhein zur Veröffentlichung des HWRM-Plans zum Thema "Hochwasser-Risiko managen" an: https://fgg-rhein.de/servlet/is/100027/.

Für die Hochwasserrisikomanagementpläne ist  gemäß § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Die SUP soll gewährleisten, dass aus der Durchführung von Hochwasserrisikomanagementplänen resultierende Umweltauswirkungen bereits frühzeitig bei der Ausarbeitung und vor der Annahme des Plans systematisch berücksichtigt werden.

Zentrales Element der SUP sind die Umweltberichte, in denen u. a. die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Hochwasserrisikomanagementpläne auf die im UVPG genannten Schutzgüter gemäß § 40 Abs. 1 UVPG ermittelt, beschrieben und bewertet werden.Die Umweltberichte zu den Hochwasserrisikomanagementplänen in den nordrhein-westfälischen Flussgebietseinheiten Rhein, Maas, Ems und Weser bilden zusammen mit den jeweiligen „Zusammenfassenden Umwelterklärungen“ gemäß § 44 Abs. 2 UVPG den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung.

Sie finden die Umweltberichte bei den jeweiligen Hochwasserrisikomanagementplänen  zum Herunterladen.

Für die 396 Kommunen in NRW finden Sie hier die Steckbriefe mit der Beschreibung des Hochwasserrisikos in der Kommune und mit den auf ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos.

Titelseiten von 5 Dokumenten, zu Maßnahmen zum Hochwasserschutz auf kommunaler Ebene

Die Kommunensteckbriefe beinhalten die auf dem jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtgebiet umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos. Diese Maßnahmen gilt es in den kommenden Jahren umzusetzen bzw. fortzuführen, damit sie gemeinsam zu einer wirksamen Reduzierung und Vermeidung von Hochwasserrisiken beitragen können.

Sie wurden im Dezember 2021 aktualisiert und hier veröffentlicht.

Auf den folgenden Internetseiten sind die Kommunensteckbriefe für die 396 Kommunen in NRW sortiert nach Regierungsbezirken zum Herunterladen verfügbar:

Kommunensteckbriefe konkretisieren die Hochwasserrisikomanagementpläne

In den Hochwasserrisikomanagementplänen wird die Maßnahmenplanung für die Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas in NRW auf der Basis von Maßnahmentypen – und somit auf einer relativ abstrakten Ebene – beschrieben. Das heißt, es wird hier lediglich angegeben, ob ein Maßnahmentyp innerhalb des Flussgebietes relevant ist und ob Maßnahmen aus diesem Typ bereits umgesetzt wurden bzw. bis wann eine Umsetzung von Maßnahmen geplant ist.

Zum besseren Verständnis werden die Hintergrundinformationen aus der Erhebung der Maßnahmen gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren als Steckbriefe für jede Kommune zur Verfügung gestellt.

Die kommunalen Steckbriefe enthalten alle für das Gebiet der Kommune relevanten Maßnahmen. Aufgeführt sind dabei nicht nur Maßnahmen der Kommune selbst, sondern auch die des Landes (z. B. Erstellung von Broschüren) und anderer Akteure wie z. B. der Regionalplanung (Berücksichtigung der Hochwasservorsorge im Regionalplan).

Collage: Foto überflutete Uferstraße, Bänke, Bäume, Absperrzaun, mit Titelseiten HWRM-Pläne

Hochwasserrisikomanagementpläne

Hier finden Sie die Dokumente zu den Hochwassermanagementplänen für die Flussgebiete in NRW.

Nordrhein-Westfalen ist an den Flussgebieten Ems, Maas, Rhein und Weser beteiligt. Die Bezirksregierungen als zuständige Behörden haben die nordrhein-westfälischen Beiträge zu den HWRM-Plänen erarbeitet. Für die Aufstellung der HWRM-Pläne waren die vier Flussgebietsgemeinschaften verantwortlich.

Die Veröffentlichung der Hochwasserrisikomanagementpläne am 22.12.2021 stellt den Abschluss des 2. Zyklus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie dar.

Die HWRM-Pläne werden im Anschluss an die EU gemeldet und gelten jeweils für sechs Jahre. Sie werden turnusgemäß aktualisiert.

Informationen zu den Inhalten und zur Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne in NRW finden Sie unter

Dokumente der Hochwasserrisikomanagementpläne 2021 - 2027 (2. Zyklus)

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Hochwasserrisikomanagementpläne, die NRW betreffen, sowie die zugehörigen Umweltberichte zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen zum HWRM-Plan der FGG Ems finden Sie unter https://www.ems-eems.de/hochwasserrichtlinie/berichte.

Weitere Informationen zum HWRM-Plan und Umweltbericht der FGG Rhein finden Sie unter https://fgg-rhein.de/servlet/is/100013/ .

Schauen Sie sich das informative Begleitvideo der FGG Rhein zur Veröffentlichung des HWRM-Plans zum Thema "Hochwasser-Risiko managen" an: https://fgg-rhein.de/servlet/is/100027/.

Weitere Informationen zum HWRM-Plan der FGG Weser finden Sie unter:

https://www.fgg-weser.de/oeffentlichkeitsbeteiligung/veroeffentlichungen/eg-hwrm-rl 


Dokumente der Hochwasserrisikomanagementpläne 2015 - 2021 (1. Zyklus)

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten

Die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrsikokarten sind im Internet öffentlich verfügbar. Über interaktive Kartenportale können Sie nach Adressen suchen und sich weitere Infomationen anzeigen lassen.

Interaktive GISCLOUD.NRW-Karte Hochwasserkarten.NRW

In den Online-Systemen haben sie u.a. die Möglichkeit nach Adressen zu suchen und zusätzliche Informationen anzuzeigen. Die integrierte PDF-Druckfunktion wird aktuell noch optimiert.

Erklärungen zu den Karten finden Sie hier auf Flussgebiete.NRW.

Hier öffnen Sie Kartenanwendung in einem neuen Fenster:

Weitere Kartenportale

Alternativ finden Sie die Karten online im Fachinformationssystem für die Wasserwirtschaft in NRW:

oder auf den interaktiven Internetseiten des Umweltministeriums:

Berichte zu den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten

Das Land NRW und die Flussgebietsgemeinschaften haben die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Kartenaktualisierung im 2. Zyklus in entsprechenden Berichten zusammenfassend beschrieben.

Sie stehen hier zum Download zur Verfügung.

Bericht zur erstmaligen Erstellung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten in NRW (2014)

Der Bericht gibt einen kurzen Abriss zu den Anforderungen an die Karten, die Vorgehensweise bei der Erstellung und Gestaltung der Karten sowie die Präsentation für die Öffentlichkeit. Besonderheiten des Vorgehens in NRW werden beschrieben.

Der Bericht wurde dem Landtag vorgelegt (Landtagsdrucksache 16/2242).

Mehrere Personen stehen auf einer Bühne, hinter ihnen eine Wand auf die eine Präsentation projiziert ist

Beteiligung der Öffentlichkeit

Welche Möglichkeiten gibt es, sich zu beteiligen und wie wird die Öffentlichkeit informiert?

Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und auch der Wasserrahmenrichtlinie. Sie erfolgt über Informationsveranstaltungen und -medien, Anhörungen und digitale Beteiligungsangebote sowie über regionale und überregionale Beteiligungsgremien.

Beteiligung bei der Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne

Die HWRM-Pläne gelten jeweils für sechs Jahre und werden turnusmäßig fortgeschrieben und aktualisiert. Die nächste Aktualisierung ist für Ende 2027 vorgesehen.

Im Rahmen der Beteiligung zu den Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRM-Plänen) erhält die breite Öffentlichkeit Gelegenheit sich in den Planungsprozess einzubringen. Die zuständigen Behörden veröffentlichen die Hochwasserrisikomanagementpläne mit den zugehörigen Umweltberichten und sind angehalten, eine aktive Beteiligung der interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Risikomanagementpläne zu fördern (§ 87 LWG und § 42 UVPG).

Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen erfolgt u. a. über die Internet-Plattform „Beteiligung Online NRW“.

Strategische Umweltprüfung (SUP)

Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurden bis Dezember 2021 die erstmals 2015 aufgestellten länderspezifischen Hochwasserrisikomanagementpläne fortgeschrieben. Abweichend zum 1. Zyklus werden im 2. Zyklus allerdings länderübergreifende, d.h. flussgebietsbezogene HWRM-Pläne erstellt. Entsprechend werden bei der Fortschreibung der nunmehr nationalen HWRM-Pläne von Ems, Maas, Rhein und Weser die nordrhein-westfälischen Belange mit berücksichtigt. Gemäß § 34 in Verbindung mit § 35 und Anhang 5 in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2020 (BGBl. I S.1328) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Fortschreibung und Aktualisierung von HWRM-Plänen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Diese hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden erheblichen Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.

Die Aufstellung dieser Pläne sowie die inhaltliche Bearbeitung der jeweils zugehörigen SUP wird durch die Geschäftsstellen der zuständigen Flussgebietsgemeinschaft (FGG) unter Einbindung der betroffenen Bundesländer koordiniert. Das deutsche Maaseinzugsgebiet liegt ausschließlich innerhalb von Nordrhein-Westfalen (NRW). Insofern ist die Bezirksregierung Köln für die Aufstellung des HWRM-Plans Maas inklusive der Durchführung der SUP zuständig, ohne dass eine länderübergreifende Koordination erfolgt.

Scoping-Prozess

Das notwendige Scoping, d. h. die Feststellung des Untersuchungsrahmens sowie die Ermittlung des Prüfinhalts und -umfangs, wurde in NRW durch die jeweils zuständige Bezirksregierung für alle vier genannten HWRM-Pläne zwischen Februar und April 2020 durchgeführt. Dabei wurden gemäß § 17 Abs. 1 UVPG die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch die HWRM-Pläne berührt werden, einbezogen. Zusätzlich zu den obligatorisch zu beteiligenden Stellen wurden auch Sachverständige, Behörden aus Nachbarstaaten, nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umweltvereinigungen sowie sonstige Dritte hinzugezogen (§ 15 Abs. 3 UVPG). Alle Akteure wurden Anfang Februar 2020 über die Beteiligungsmöglichkeit informiert. Im Rahmen dieser Information wurden ihnen die entsprechenden Dokumente (Scoping-Unterlagen) zur Verfügung gestellt.

Offenlegung der Entwürfe der HWRM-Pläne

Nach Fertigstellung der Entwürfe der HWRM-Pläne und der Umweltberichte erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 22. März 2021 durch die Bezirksregierungen (für die Weser bereits ab 22. Dezember 2020, siehe Aktuelles-Meldung vom 18.12.2020). Die Offenlage endete am 22. Juni 2021 (für den Umweltbericht Weser am 22. Mai 2021).

Es gab mehrere Möglichkeiten, die Entwürfe der HWRM-Pläne und der zugehörigen Umweltberichte einzusehen:

Stellungnahmen und Synopse

Insgesamt wurden in NRW 29 Stellungnahmen in schriftlicher Form bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen eingereicht. Sie wurden ausgewertet, innerhalb der Flussgebiete mit den anderen Ländern (außer bei der Maas) abgestimmt und unter Beachtung länderspezifischer Belange beim Entwurf der Umweltberichte berücksichtigt. Wie die Stellungnahmen im Einzelnen berücksichtigt werden, ist in den folgenden Dokumenten dokumentiert:

Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten

Wie im WHG verankert, erhält die Öffentlichkeit Zugang zur Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Hochwassergefahrenkarten, den Hochwasserrisikokarten und den Hochwasserrisikomanagementplänen.

Die in Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sind im Internet öffentlich verfügbar unter

Alternativ finden Sie die Karten online im Fachinformationssystem für die Wasserwirtschaft in NRW:

oder auf den interaktiven Internetseiten des Umweltministeriums:

Einen bundesweiten Überblick über die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erhalten Sie unter

Generelle Information der Bevölkerung

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium plant im 2-Jahres-Rhythmus Symposien zum Hochwasserrisikomanagement, zu denen die Fachöffentlichkeit, aber auch alle interessierten Bürger*innen eingeladen sind. Zusätzlich werden Informationen über Broschüren, Faltblätter und Internetpräsentationen bereitgestellt.

Sind Maßnahmen in einem größeren Umfang vorgesehen, finden – wenn möglich – regionale Informationsveranstaltungen statt. Unter Umständen werden diese Veranstaltungen durch digitale Alternativen ersetzt.

Informationen finden Sie unter Meldungen und Termine.

Hauswand an der eine Messlatte und drei Plaketten befestigt sind, die an Hochwassererignisse erinnern

Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko

Was bedeutet das signifikantes Hochwasserrisiko und welche Gebiete sind betroffen?

Was ist ein "signifikantes Hochwasserrisiko"?

Ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht dort, wo aufgrund möglicher Schäden durch Hochwasser davon auszugehen ist, dass ein öffentliches Interesse besteht, Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen. Als Kriterien dienen die Risiken für die vier Schutzgüter: menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Tätigkeit, Umwelt und Kulturerbe.

Für Gewässerabschnitte mit einem signifikanten Hochwasserrisiko werden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt.

Wie werden die Gebiete mit einem signifikanten Hochwasserrisiko ermittelt?

Die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko werden im Umsetzungsschritt "Vorläufige Bewertung" ermittelt. Dabei werden aus der Vielzahl der Flüsse und Bäche anhand der oben genannten Kriterien die Gewässer herausgefiltert, bei denen möglicherweise ein „signifikantes Hochwasserrisiko“ besteht.

Im 2. Zyklus der Umsetzung wurden die Daten bis Ende 2018 aktualisiert. Hier finden Sie die Ergebnisse der vorläufigen Risikobewertung 2018.
Ausgangsbasis war das bestehenden Risikogewässernetz aus dem 1. Zyklus. Die vorhandenen Risikogewässer sowie die bisher als nicht signifikant hochwassergefährdet eingestuften Gewässer wurden überprüft auf neue risikorelevante Erkenntnisse. Alle Ergebnisse dieser Überprüfung wurden von Experten vor Ort plausibilisiert und das Risikogewässernetz ggf. aktualisiert.

Im 1. Zyklus wurde die vorläufige Bewertung 2011 durchgeführt. Hier finden Sie die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung 2011.

Kriterien für ein signifikantes Hochwasserrisiko (2018)

Bei der Risikobewertung 2018 wurden bei der Bewertung bundesweit vereinbarte Kriterien zugrundegelegt:

LAWA 2017: Empfehlungen für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EU-HWRM-RL, PDF 1,1 MB.

Für Personen- und Sachgefährdungen wurde das Schadenspotenzial verwendet. Während bei der menschlichen Gesundheit keine Zahlen für die Bewertung herangezogen werden können, wurde für die anderen Schutzgüter jeweils eine bestimmte potenzielle Schadenssumme als Anhaltswert angesetzt, z. B. ein Wert von 500.000 Euro pro Siedlungsgebiet.

Für den Bereich Umweltgefährdungen wurde geprüft, ob an dem jeweiligen Gewässerabschnitt Anlagen mit umweltgefährdenden Stoffen, Schutzgebiete, Trinkwasserschutzgebiete oder Badegewässer liegen.

Für das Schutzgut Kulturerbe wurden Gewässerabschnitte überprüft, an denen eine UNESCO Weltkulturerbestätte von Hochwasser beeinträchtigt werden könnte.