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Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko

Als Ergebnis der vorläufigen Risikobewertung im 2. Zyklus liegt seit dem 22. Dezember 2018 die aktualisierte Liste der Risikogewässer in NRW vor.

Die aus der Überprüfung und Aktualisierung in NRW entstandenen Risikogewässer umfassen

  • 438 Risikogewässer mit insgesamt
  • 5894 km Gewässerlänge (ermittelt aus der Stationierung der Gewässer)

Im 2. Zyklus sind damit 10 Gewässer weniger und eine um 170 km kürzere Gewässerlänge als im 1. Zyklus als Gewässer mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko festgelegt.

Dokumentation der vorläufigen Bewertung 2018 NRW

Der Bericht zur „Überprüfung und Aktualisierung der vorläufigen Risikobewertung im 2. Zyklus der EU-HWRM-RL sowie Aktualisierung der Risikogewässer“ von Dezember 2018 enthält einen Textteil mit einer Beschreibung der Signifikanzkriterien und der Vorgehensweise sowie vier Anhänge mit Detailinformationen (u. A. einer Liste der Risikogewässer).

Die Bezirksregierungen haben Übersichtskarten erstellt, die darstellen, wie sich die Risikogewässer vom 1. zum 2. Zyklus der EU-HWRM-RL verändert haben.

Bewertung in den Flussgebietsgemeinschaften (FGGen) Rhein, Ems, Weser und durch die Internationale Maaskommission (IMK)

Die FGG Rhein stellt in ihrem kurzen Bericht die potenziellen signifikanten Hochwasserrisikogebiete im deutschen Rheineinzugsgebiet in einer Karte dar. Außerdem sind Hyperlinks auf detaillierte Informationen zur vorläufigen Risikobewertung in den Bundesländern mit Anteil am Rheineinzugsgebiet aufgelistet.

Der Bericht der FGG Weser beinhaltet auch das Hochwasserrisiko im Küstenbereich.

Der Bericht der Internationalen Maas-Kommission stellt die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung aus den fünf Anrainerstaaten zusammen, die FGG Ems beinhaltet entsprechende Informationen aus Deutschland und den Niederlanden.

Vorläufige Bewertung in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein

Zum 22. Dezember 2018 ist von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) der Bericht über die „Aktualisierung der Bestimmung der potenziell signifikanten Hochwasserrisikogebiete in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein“ veröffentlicht worden.

Dieser Bericht steht auf der Seite der IKSR zum Herunterladen bereit (pdf-Dokument).

Hauswand an der eine Messlatte und drei Plaketten befestigt sind, die an Hochwassererignisse erinnern

Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko

Was bedeutet das signifikantes Hochwasserrisiko und welche Gebiete sind betroffen?

Was ist ein "signifikantes Hochwasserrisiko"?

Ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht dort, wo aufgrund möglicher Schäden durch Hochwasser davon auszugehen ist, dass ein öffentliches Interesse besteht, Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen. Als Kriterien dienen die Risiken für die vier Schutzgüter: menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Tätigkeit, Umwelt und Kulturerbe.

Für Gewässerabschnitte mit einem signifikanten Hochwasserrisiko werden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt.

Wie werden die Gebiete mit einem signifikanten Hochwasserrisiko ermittelt?

Die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko werden im Umsetzungsschritt "Vorläufige Bewertung" ermittelt. Dabei werden aus der Vielzahl der Flüsse und Bäche anhand der oben genannten Kriterien die Gewässer herausgefiltert, bei denen möglicherweise ein „signifikantes Hochwasserrisiko“ besteht.

Im 2. Zyklus der Umsetzung wurden die Daten bis Ende 2018 aktualisiert. Hier finden Sie die Ergebnisse der vorläufigen Risikobewertung 2018.
Ausgangsbasis war das bestehenden Risikogewässernetz aus dem 1. Zyklus. Die vorhandenen Risikogewässer sowie die bisher als nicht signifikant hochwassergefährdet eingestuften Gewässer wurden überprüft auf neue risikorelevante Erkenntnisse. Alle Ergebnisse dieser Überprüfung wurden von Experten vor Ort plausibilisiert und das Risikogewässernetz ggf. aktualisiert.

Im 1. Zyklus wurde die vorläufige Bewertung 2011 durchgeführt. Hier finden Sie die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung 2011.

Kriterien für ein signifikantes Hochwasserrisiko (2018)

Bei der Risikobewertung 2018 wurden bei der Bewertung bundesweit vereinbarte Kriterien zugrundegelegt:

LAWA 2017: Empfehlungen für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EU-HWRM-RL, PDF 1,1 MB.

Für Personen- und Sachgefährdungen wurde das Schadenspotenzial verwendet. Während bei der menschlichen Gesundheit keine Zahlen für die Bewertung herangezogen werden können, wurde für die anderen Schutzgüter jeweils eine bestimmte potenzielle Schadenssumme als Anhaltswert angesetzt, z. B. ein Wert von 500.000 Euro pro Siedlungsgebiet.

Für den Bereich Umweltgefährdungen wurde geprüft, ob an dem jeweiligen Gewässerabschnitt Anlagen mit umweltgefährdenden Stoffen, Schutzgebiete, Trinkwasserschutzgebiete oder Badegewässer liegen.

Für das Schutzgut Kulturerbe wurden Gewässerabschnitte überprüft, an denen eine UNESCO Weltkulturerbestätte von Hochwasser beeinträchtigt werden könnte.