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Hochwasserrisikomanagementpläne

Überfluteter Uferbereich, große Wasserfläche, Bäume, die aus dem Wasser ragen, Rasen, Sonnenschein

Internationale HWRM-Pläne

Im Hochwasserschutz für Ems, Maas und Rhein arbeiten die Behörden grenzüberschreitend zusammen.

Hochwasser ist ein grenzüberschreitendes Thema, das internationale Koordination erfordert. Daher wurden EU-weit internationale Bewirtschaftungseinheiten für Gewässer mit internationalen Einzugsgebieten festgelegt, die an der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie arbeiten.

Der „Zweite Internationale Hochwasserrisikomanagementplan der IFGE Rhein“ ist auf Deutsch, Französisch Niederländisch und auf Englisch auf der IKSR-Website veröffentlicht unter:
 
https://www.iksr.org/de/eu-richtlinien/hochwasserrichtlinie/hochwasserrisikomanagementplan.

In der Kommunikationsplattform "Wasserblick" sind dieser Plan und Hochwasserrisikomanagementpläne für weitere Flussgebiete verfügbar, an denen deutsche Bundesländer einen Anteil haben.

Schauen Sie sich das informative Begleitvideo der FGG Rhein zur Veröffentlichung des HWRM-Plans zum Thema "Hochwasser-Risiko managen" an: https://fgg-rhein.de/servlet/is/100027/.

Für die Hochwasserrisikomanagementpläne ist  gemäß § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Die SUP soll gewährleisten, dass aus der Durchführung von Hochwasserrisikomanagementplänen resultierende Umweltauswirkungen bereits frühzeitig bei der Ausarbeitung und vor der Annahme des Plans systematisch berücksichtigt werden.

Zentrales Element der SUP sind die Umweltberichte, in denen u. a. die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Hochwasserrisikomanagementpläne auf die im UVPG genannten Schutzgüter gemäß § 40 Abs. 1 UVPG ermittelt, beschrieben und bewertet werden.Die Umweltberichte zu den Hochwasserrisikomanagementplänen in den nordrhein-westfälischen Flussgebietseinheiten Rhein, Maas, Ems und Weser bilden zusammen mit den jeweiligen „Zusammenfassenden Umwelterklärungen“ gemäß § 44 Abs. 2 UVPG den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung.

Sie finden die Umweltberichte bei den jeweiligen Hochwasserrisikomanagementplänen  zum Herunterladen.

Collage: Foto überflutete Uferstraße, Bänke, Bäume, Absperrzaun, mit Titelseiten HWRM-Pläne

Hochwasserrisikomanagementpläne

Hier finden Sie die Dokumente zu den Hochwassermanagementplänen für die Flussgebiete in NRW.

Nordrhein-Westfalen ist an den Flussgebieten Ems, Maas, Rhein und Weser beteiligt. Die Bezirksregierungen als zuständige Behörden haben die nordrhein-westfälischen Beiträge zu den HWRM-Plänen erarbeitet. Für die Aufstellung der HWRM-Pläne waren die vier Flussgebietsgemeinschaften verantwortlich.

Die Veröffentlichung der Hochwasserrisikomanagementpläne am 22.12.2021 stellt den Abschluss des 2. Zyklus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie dar.

Die HWRM-Pläne werden im Anschluss an die EU gemeldet und gelten jeweils für sechs Jahre. Sie werden turnusgemäß aktualisiert.

Informationen zu den Inhalten und zur Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne in NRW finden Sie unter

Dokumente der Hochwasserrisikomanagementpläne 2021 - 2027 (2. Zyklus)

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Hochwasserrisikomanagementpläne, die NRW betreffen, sowie die zugehörigen Umweltberichte zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen zum HWRM-Plan der FGG Ems finden Sie unter https://www.ems-eems.de/hochwasserrichtlinie/berichte.

Weitere Informationen zum HWRM-Plan und Umweltbericht der FGG Rhein finden Sie unter https://fgg-rhein.de/servlet/is/100013/ .

Schauen Sie sich das informative Begleitvideo der FGG Rhein zur Veröffentlichung des HWRM-Plans zum Thema "Hochwasser-Risiko managen" an: https://fgg-rhein.de/servlet/is/100027/.

Weitere Informationen zum HWRM-Plan der FGG Weser finden Sie unter:

https://www.fgg-weser.de/oeffentlichkeitsbeteiligung/veroeffentlichungen/eg-hwrm-rl 


Dokumente der Hochwasserrisikomanagementpläne 2015 - 2021 (1. Zyklus)