Projekte zum Monitoring und der Bewertung
An dieser Stelle finden Sie Artikel zu begleitenden wissenschaftlichen Projekten, die sich mit dem Monitoring und der Bewertung der Wasserkörper befassen.
An dieser Stelle finden Sie Artikel zu begleitenden wissenschaftlichen Projekten, die sich mit dem Monitoring und der Bewertung der Wasserkörper befassen.
Der Monitoringleitfaden beschreibt die in NRW zugrunde liegende Konzeption der Grundwassermessstellennetze zur Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Der aktuell gültige Monitoringleitfaden Grundwasser zur Zustandsermittlung für den 3. Bewirtschaftungsplan (Stand: 12/2018) beschreibt die in NRW zugrunde liegende Konzeption der Grundwassermessstellennetze gemäß § 9 GrwV zur repräsentativen Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper. Darüber hinaus beschreibt der Monitoringleitfaden Grundwasser die für den 3. Bewirtschaftungsplan gültige Methodik zur Ermittlung von Zustand und Trend der Grundwasserkörper in mengenmäßiger und chemischer Hinsicht. Im Anhang 2 dieses Leitfadens ist die Vorgehensweise für den 2. Bewirtschaftungsplan dokumentiert. Anhang 1 enthält darüber hinaus die im Zeitraum 2003/2004 festgelegten Vorgaben und einige Anwendungsbeispiele zur Auswahl repräsentativer Messstellen aus dem insgesamt bedeutend umfangreicheren Grundwassermessstellenpool der Grundwasserdatenbank.
Alle sechs Jahre wird entsprechend den Vorgaben der Grundwasserverordnung eine umfassende Bestandsaufnahme der Grundwasserkörper vorgenommen. Die dritte Bestandsaufnahme war bis zum 22.12.2019 abzuschließen. Dabei wird ermittelt, ob ein Grundwasserkörper gefährdet ist, die Ziele der EG-WRRL zu erfüllen (hinsichtlich Menge oder Chemie).
Die Risikobeurteilung betreffend die Zustandsziele blickt in die Zukunft, während die Zustandsbeurteilung auf die Entwicklung zurückblickt (RBMP: River Basin Management Plan („Bewirtschaftungsplan für Flusseinzugsgebiete“)). Quelle: CIS -Leitfaden Nr. 18 und Nr. 26Diese sogenannte „Risikoanalyse“ bezieht sich jeweils auf die Frage, ob die Zielerreichung bis zum Ende der nächsten Bewirtschaftungsperiode (Prognose: bis 2027) ggf. gefährdet ist oder nicht. Im Gegensatz dazu wird bei der – ebenfalls alle sechs Jahre stattfindenden – Zustandsbewertung ermittelt, ob der aktuelle Status – ausgehend von dem jeweils vorausgehenden Monitoringzyklus (aktuell: 2013-2018) – gut ist oder nicht.
Die Vorgaben und fachliche Umsetzung für die Zustandsermittlung Grundwasser sind im oben genannten Monitoringleitfaden Grundwasser ausführlich erläutert.
Die Vorgaben und fachliche Umsetzung für die Durchführung der Bestandsaufnahmen Grundwasser und zur Ermittlung der gefährdeten Grundwasserkörper („Risikoanalyse“) sind im Leitfaden zur Bestandsaufnahme Grundwasser nachzulesen.
Das Rahmendokument „Leitfaden 3. Bestandsaufnahme Grundwasser“ enthält eine allgemeingültige Rahmenkonzeption zur Bestandsaufnahme Grundwasser nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie und deren Umsetzung im Land Nordrhein-Westfalen. Basierend auf der Arbeitshilfe der LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser aus dem Jahr 2013 zur Durchführung der Bestandsaufnahme Grundwasser werden allgemeingültige Informationen und NRW-spezifische Vorgehensweisen im Überblick beschrieben.
Spezifische Regelungen der einzelnen EG-WRRL-Planungszyklen werden in den Anlagen und zugehörigen Anhängen wiedergegeben, die nachfolgend aufgelistet sind. Die Methodik zur Durchführung der Risikoanalyse (aktuell: Dritte Risikoanalyse bzw. 3.Bestandsaufnahme) ist in Anlage 1 vollständig dokumentiert.
Mithilfe der gewählten Aufteilung in ein statisches Zentraldokument zur Rahmenkonzeption und Anlagen/Anhänge zu Methodik und Datengrundlagen ist eine Fortschreibung des Leitfadens für die jeweils gültigen Planungszyklen ebenso möglich wie eine rückblickende Betrachtung auf vergangene Planungszyklen und deren etwaige methodische Unterschiede.
Um die Vorgaben der Grundwasserverordnung (GrwV 2010, zuletzt geändert im Jahr 2017) zur Durchführung einer repräsentativen Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper an dafür geeigneten Grundwassermessstellen zu erfüllen, wurde im Zeitraum 2016-2018 ein „Leitfaden zur Anwendung von Qualitätsanforderungen an Grundwasserstands- und -gütemessstellen nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet. Dieser Leitfaden gliedert sich in ein Kerndokument, in dem die fachlichen Vorgaben und Erläuterungen zu den einzelnen Prüf- und Qualitätskriterien gegeben werden, und einen Anhang 1, der die Prüfschemata zu den 39 Qualitätskriterien enthält. Diese 39 Kriterien zur Prüfung der Qualitätsanforderungen an WRRL-Grundwassermessstellen untergliedern sich in die Bereiche
1: Lage & Ausbau
2: Dokumentation und
3: Funktionstüchtigkeit
Prüfkriterien für WRRL-Wasserstands- und Güte-Messstellen / © LANUV NRW
ELWAS-WEB ist ein öffentlicher Zugang zu den Daten der Wasserwirtschaft und Gewässerökologie in NRW. Mit ELWAS-WEB können Daten zu Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser und zur Wasserrahmenrichtlinie angezeigt und ausgewertet werden.
Ein guter Zustand für alle Gewässer in NRW, das ist eine Mammutaufgabe. So groß wie die Aufgabe ist auch die Vielfalt der Daten und Informationen, die dazu ermittelt und ausgewertet werden muss. Um diese Daten möglichst gut verfügbar zu machen, hat das Land NRW das Fachinformationssystem ELWAS geschaffen.
ELWAS steht für elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können im Internet auf die meisten wasserbezogenen Daten der Behörden zugreifen. Dazu wurde das System ELWAS-WEB eingerichtet.
Mit ELWAS-WEB können Daten der Fachbereiche Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser und zur Wasserrahmenrichtlinie angezeigt und ausgewertet werden.
Wenn Sie in Ihrem Browser die Adresse http://www.elwasweb.nrw.de aufrufen, gelangen Sie zur Startseite von ELWAS-WEB.
Von hier aus können Sie
ELWAS-WEB ist in erster Linie eine Fachanwendung und wird daher zumeist von Expertinnen und Experten genutzt, die jeden Tag damit arbeiten.
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, gibt es eine Online-Hilfe, die Sie als PDF-Datei speichern können:
Download hier: ELWAS-WEB-Online-Hilfe.pdf.
Anhand eines konkreten Beispiels können Sie selbst entdecken, welche Möglichkeiten ELWAS-WEB bietet.
Wenn es Sie interessiert, welche Kläranlagen es in Ihrer Gemeinde gibt, welche Betriebe in das Kanalnetz einleiten usw. gehen Sie folgendermaßen vor:
Rufen Sie ELWAS-WEB auf.
Klicken Sie auf den Reiter "Daten". Sie sehen nun die verschiedenen Themenbereiche (Abwasser, Grundwasser usw.).
Im Bereich "Abwasser" klicken Sie den Eintrag "Kläranlagen" in der Rubrik "Kommunales Abwasser" an. Es öffnet sich ein Suchfenster.
Wenn Sie zufällig die Gemeindekennziffer Ihres Wohnortes kennen, können Sie sie in das Suchfeld "BezReg/Kreis/Gemeinde" eingeben.
Wenn Sie aber (wie die allermeisten Menschen) nur den Namen Ihrer Gemeinde kennen, müssen Sie nach Eingabe des Namens auf "Freie Suche" klicken.
Wenn Sie hier einen Gemeinde- oder Kreisnamen in NRW eingegeben haben, wird der entsprechende Eintrag unter dem Suchfeld angezeigt und Sie können dort auf "Übernehmen" klicken. Sie können übrigens auch nur einen Teil eines Namens eingeben. Wenn Sie z. B. nur "Rhein" eingeben und dann auf "Freie Suche" klicken, werden Ihnen alle Namen angezeigt, in denen "Rhein" vorkommt wie z. B. Rhein-Sieg-Kreis, Monheim am Rhein usw.
Wir geben (als Beispiel) "Erkrath" ein, klicken auf "Freie Suche". Es erscheint ein Eintrag, bei dem wir auf "Übernehmen" klicken.
Statt des Gemeindenamens wird nun die Gemeindekennziffer von Erkrath angezeigt.
Wenn wir nun auf "Suchen" (unten links im Formular) klicken, werden uns die Kläranlagen in Erkrath mit einigen Kenndaten angezeigt.
Dieses Ergebnis können wir uns nun durch Anklicken der entsprechenden Schaltflächen unterhalb des Formulars in verschiedenen Formaten (Excel, PDF) ausgeben lassen oder wir lassen uns Detailinformationen anzeigen, indem wir auf die (unterstrichene) Anlagenummer klicken.
Schließlich können Sie auch eine oder mehrere Einträge in der Liste auswählen und auf "Karte" klicken. Dann wechselt ELWAS-WEB in die ebenfalls sehr leistungsfähige Kartenansicht und wählt einen Ausschnitt, sodass alle ausgewählten Kläranlagen angezeigt werden.
Durch Anklicken des Reiters "Daten" gelangen Sie wieder zurück zur Liste.
Dies war nur ein kleiner Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten, die Ihnen ELWAS-WEB bietet.
Lesen Sie die Online-Hilfe, probieren Sie die verschiedenen Funktionen aus und finden Sie viele interessante Informationen über die Gewässer und die Wasserwirtschaft unseres Landes!
Dieser Anhang enthält umfangreiche Informationen und Festlegungen zu den Probenahme- und Bewertungsverfahren im Bereich der Biologie.
In dieser Anlage sind Grundlagen und operative Arbeitsanleitungen für die Probenahme- und Bewertungsverfahren für biologische Qualitätskomponenten dargestellt. In der Regel wird dabei auf die Arbeiten der LAWA verwiesen. Zum Teil werden NRW-spezifische Konkretisierungen getroffen.
DIN EN ISO 5667-1: Wasserbeschaffenheit – Probenahme – Teil1: Anleitung zur Erstellung von Probenahmeprogrammen und Probenahmetechniken (ISO 5667-1: 2006); (A 4); Deutsche Fassung EN ISO 5667-1: 2006.
DIN EN ISO 5667-3: Wasserbeschaffenheit – Probenahme – Teil 3: Konservierung und Handhabung von Wasserproben (ISO 5667-3: 2012); (A 21); Deutsche Fassung EN ISO 5667-3: 2012.
DIN EN ISO 5667-6: Wasserbeschaffenheit – Probenahme – Teil 6: Anleitung zur Probenahme aus Fließgewässern (ISO 5667-6: 2014); (A 15): Deutsche Fassung EN ISO 5667-6: 2016.
DIN 38410-1: Biologisch-ökologische Gewässeruntersuchung - Gruppe M – Bestimmung des Saprobienindex in Fließgewässern (M1). Oktober 2004.
DIN EN ISO 10870: Wasserbeschaffenheit – Anleitung zur Auswahl von Probenahmeverfahren und –geräten für benthische Makro-Invertebraten in Binnengewässern (ISO 10870:2012); (M33); Deutsche Fassung EN ISO 10870: 2012.
DIN EN 16150: Wasserbeschaffenheit – Anleitung für die pro-rata Multi-Habitat-Probenahme benthischer Makroinvertebraten in Flüssen geringer Tiefe (watbar) (M 70); Deutsche Fassung EN 16150; 2012.
DIN CEN/TR 16151: Wasserbeschaffenheit – Anleitung zur Planung und Erstellung Multimetrischer Indices (M 71); Deutsche Fassung CEN/TR 16151: 2011.
Din EN 13946: Wasserbeschaffenheit – Anleitung zur Probenahme und Probenaufbereitung von benthischen Kieselalgen aus Fließgewässern und Seen (M 13); Deutsche Fassung EN 13946: 2014.
DIN EN 14407: Wasserbeschaffenheit – Anleitung zur Bestimmung und Zählung von benthischen Kieselalgen in Fließgewässern und Seen (M 14); Deutsche Fassung EN 14407:2014.
DIN EN 14184: Wasserbeschaffenheit – Anleitung für die Untersuchung aquatischer Makrophyten in Fließgewässern (M 30); Deutsche Fassung EN 14184: 2014.
DIN EN 15460: Wasserbeschaffenheit – Anleitung zur Erfassung von Makrophyten in Seen (M 31); Deutsche Fassung EN 15460: 2007.
DIN EN 15708: Wasserbeschaffenheit - Anleitung zur Beobachtung, Probenahme und Laboranalyse von Phytobenthos in flachen Fließgewässern (M 32); Deutsche Fassung EN 15708: 2009.
DIN EN 16695: Wasserbeschaffenheit – Anleitung zur Abschätzung des Phytoplankton-Biovolumens (M 37); Deutsche Fassung EN 16695: 2015.
DIN EN 16698: Wasserbeschaffenheit – Anleitung für die quantitative und qualitative Probenahme von Phytoplankton aus Binnengewässern (M 38); Deutsche Fassung EN 16698: 2015.
DIN EN 15204: Wasserbeschaffenheit – Anleitung für die Zählung von Phytoplankton mittels der Umkehrmikroskopie (Utermöhl-Technik) (M 41); Deutsche Fassung EN 15204: 2006.
DIN EN 14011: Wasserbeschaffenheit – Probenahme von Fisch mittels Elektrizität (M 20); Deutsche Fassung EN 14011:2003.
Fließgewässer
Für die korrekte und einheitliche Durchführung des Monitorings wurden in NRW Leitfäden entwickelt, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Der Monitoring-Leitfaden Oberflächengewässer NRW wurde zum dritten Bewirtschaftungsplan (4. Monitoringzyklus 2015-2018) vollständig überarbeitet und aktualisiert. Messprogramme, Probenahme-, Untersuchungs- und Bewertungsmethoden von Fließgewässern und Seen in NRW werden für alle Interessierten umfassend dokumentiert. Die darin beschriebenen Verfahren und Methoden gelten auch als Vorgabe für Institute, Wasserverbände oder weitere, die im Auftrag des Landes entsprechende Untersuchungen durchführen.
Der Monitoring-Leitfaden besteht aus mehreren Teilen: Aus einer Einführung und den Teilen A und B, die in einem Dokument zusammengefasst sind, sowie den Anhängen D1 bis D10.
In der Einführung werden die Grundlagen des WRRL-Monitorings, die Veränderungen der gesetzlichen Vorgaben seit 2000, die Voraussetzungen und die Überwachungsarten des Monitorings der Oberflächengewässer angesprochen. Die Änderungen zum vorherigen Leitfaden werden kurz thematisiert.
Dieser Teil beschäftigt sich mit der Konzeption von Messprogrammen. Es wird beschrieben, wie für die verschiedenen Aufgabenstellungen des Monitorings und den verschiedenen Überwachungsarten
Messprogramme aufzustellen sind und wie differenziert nach den drei Schutzgütern
vorgegangen wird. Die Festlegung der Messstellen, die Messfrequenzen und die jeweiligen monitoringrelevanten biologischen und chemischen Qualitätskomponenten werden beschrieben. In diesem Leitfaden werden alle für NRW relevanten Kategorien von Oberflächengewässern berücksichtigt.
Die drei Überwachungsarten decken neben den Erfordernissen der verschiedenen Rechtsvorschriften aus dem Bereich des Gewässerschutzes auch sonstige Überwachungspflichten, z. B. aus der Bund/Ländervereinbarung zum Datenaustausch, zu Vereinbarungen der Flussgebiete sowie die Erfordernisse der Alarmüberwachung ab.
Die Koordination und Gestaltung der Messprogramme wird vom LANUV NRW in Abstimmung mit den Bezirksregierungen durchgeführt. Die Durchführung des Gewässermonitorings liegt in der Verantwortung des LANUV.
Dieser Teil erläutert die Vorgehensweise bei der Probenahme, den messstellen- und qualitätskomponentenbezogenen Untersuchungen sowie den Bewertungen. Ausführlich erörtert wird sowohl die messstellenbezogene Bewertung als auch die Bewertung der Oberflächenwasserkörper.
Sämtliche Verfahren und Bewertungsvorgaben entsprechen den Empfehlungen der Rahmenkonzeption der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser LAWA.
Zur bundesweit einheitlichen Umsetzung verschiedener Bearbeitungsschritte der EG-WRRL hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine Rahmenkonzeption erarbeitet.
Dieser Anhang enthält die Links zu den aktuellen Arbeitspapieren .
In diesem Anhang sind alle Fachbegriffe erläutert, die in den Leitfäden verwendet werden.
Dieser Anhang enthält die trinkwasserspezifischen Bewertungskriterien.
In diesem Anhang sind alle relevanten Umweltqualitätsnormen und Orientierungswerte für chemische Parameter und ihre jeweiligen Rechtsgrundlagen aufgeführt.
Das landesweite Gewässerschutzmonitoring und die Bewertung der Gewässer erfolgt in NRW in sogenannten Monitoringzyklen, die in der Regel einen Zeitraum von jeweils drei Jahren umfassen:
Die Beurteilungsgrundlagen sind dabei einem stetigen Wandel unterworfen. Dies beruht zum einen auf der Änderung und Anpassung von gesetzlichen Regelungen (Oberflächengewässerverordnung – OGewV – letzte Änderung 2016), die auch eine verbindliche Festsetzung von Umweltqualitätsnormen für eine Reihe von Stoffen beinhaltet. Zum anderen werden durch das Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in NRW aus Vorsorgegründen auch gesetzlich nicht geregelte Stoffe in Gewässern untersucht und nach festgelegten Kriterien auf ihre Umweltrelevanz beurteilt (mittels sogenannter „Orientierungswerte“). Auch diese sind bei vorliegenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu aktualisieren. Insofern unterscheiden sich die Beurteilungsgrundlagen der verschiedenen Monitoringzyklen im Detail.
Pro Monitoringzyklus wird gegen Ende eine Liste der Beurteilungswerte für die in Oberflächengewässern untersuchten Parameter auf Basis der jeweils geltenden OGewV sowie der aktuellsten Orientierungswerte festgelegt (Anhang D4 x. Zyklus, D4-Liste), die Grundlage für die Bewertung der Monitoringergebnisse im jeweiligen Zyklus ist. Der Anhang ist Bestandteil des Leitfadens Monitoring Oberflächengewässer. Die Beurteilungswerte des Anhangs D4 beziehen sich auf das Schutzgut Aquatische Biozönose. Zum Schutz der Trinkwassergewinnung können andere Werte gelten, die an dieser Stelle nicht dargestellt werden
Nicht aufgeführt sind die Orientierungswerte für die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) gemäß Anlage 7 der OGewV 2016; diese befinden sich in Anhang D5.
Dieser Anhang enthält die Orientierungswerte für die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP).
Dieser Anhang enthält die Tabelle zu den Überblicks- und LAWA-Messstellen in Nordrhein-Westfalen.
Dieser Anhang enthält die Tabelle mit den Messstellen an Oberflächenwasserkörpern mit Entnahmen zur Trinkwassergewinnung in Nordrhein-Westfalen.
In diesem Anhang wird die Vorgehensweise bei der Frachtberechnung erläutert.
Dieser Anhang enthält umfangreiche Informationen und Festlegungen zu den Probenahme- und Bewertungsverfahren im Bereich der Biologie.
Dieser Anhang enthält neben der Erläuterung der Excel-Formulare die Excel-Dateien, durch die die verschiedenen Datenaustauschformate beschrieben werden.
Das Grundwasser wird in Nordrhein-Westfalen anhand eines Messnetzes von rund 1.400 Messstellen untersucht. Dabei werden Daten zur Beurteilung des mengenmäßigen und des chemischen Grundwasserzustands ermittelt. Zusätzlich werden beim Grundwasser in bestimmten Fällen auch noch Trendbetrachtungen durchgeführt.
Die Grundwassermenge wird anhand der Messung des Grundwasserstandes in Grundwassermessstellen gemessen. Durch Auswertung von Grundwasserstandsänderungen können die mengenmäßigen Zustände der Grundwasserkörper beurteilt werden.
Die Einstufung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper erfolgt aufgrund der regelmäßigen Untersuchung von Grundwasserproben der Messstellen. Dabei wird geprüft, ob alle Schwellenwerte der in der Grundwasserverordnung genannten Stoffe eingehalten werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass es keine Hinweise auf schädliche Einträge aus menschlichen Tätigkeiten gibt und dass vom Grundwasser keine schädlichen Einflüsse auf die Oberflächengewässer, auf grundwasserabhängige Landökosysteme (wie Flussauen oder Niedermoore) oder auf Grundwassernutzungen ausgehen.
Bei der Beurteilung des mengenmäßigen Zustandes werden verschiedene Aspekte betrachtet. Grundvoraussetzung ist eine ausgeglichene Mengenbilanz. Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung sollen sich die Waage halten. Außerdem wird anhand langjähriger Datenreihen geprüft, ob es Anzeichen dafür gibt, dass sich der Grundwasserstand durch menschliche Tätigkeiten ändert. Es muss auch ausgeschlossen werden, dass sich der Grundwasserzustand negativ auf Oberflächengewässer oder grundwasserabhängige Landökosysteme auswirkt. Ein weiterer Hinweis, dem die Behörden nachgehen, ist das Eindringen von Salz in das Grundwasser.
Der chemische Zustand ergibt sich grundsätzlich aus der Beurteilung der Messwerte für die in der Grundwasserverordnung genannten Stoffe: Nitrat, Nitrit, Ammonium, Phosphat, Sulfat, Chlorid, Pflanzenbehandlungsmittel und Biozide, Tri- und Tetrachlorethen, Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber. Neben dem Vergleich mit den dort festgelegten Schwellenwerten, wird zusätzlich durch die Expertinnen und Experten geprüft, ob es Gründe gibt, trotz Schwellenwertverletzungen einen guten Zustand zu vergeben oder trotz Einhaltung aller Schwellenwerte den chemischen Zustand als "schlecht" einzustufen. Für diese Experteneinschätzung werden verschiedene Kriterien, wie z. B. die flächenhafte Ausdehnung der Belastung oder das Vorhandensein von Altlasten, herangezogen.
Nur wenn mengenmäßiger und chemischer Zustand als "gut" eingestuft werden, ist insgesamt ein guter Zustand gegeben.
Detaillierte Grundlageninformationen zum Monitoring des Grundwassers finden Sie in der Grundwasserverordnung und im Monitoringleitfaden Grundwasser.
Alle Flüsse, größere Bäche und Seen werden mindestens einmal pro Monitoring-Zyklus hinsichtlich spezifischer Parameter untersucht. Hinzu kommt die intensive Überwachung an rund 50 Überblicksmessstellen.
Alle Flüsse, größere Bäche und Seen werden an fast 2.000 Messstellen mindestens einmal pro Monitoring-Zyklus hinsichtlich spezifischer biologischer und chemischer Parameter untersucht.
Außerdem wird an rund 50 Überblicksmessstellen die Überwachung besonders intensiv durchgeführt. Die Überblicksmessstellen liegen am Rhein, an der Weser und der Ems, an den Grenzen zu unseren Nachbarn und überall da, wo besonders viele Informationen über den Gewässerzustand benötigt werden.
Wenn sich an einem Gewässer etwas verändert hat oder verändern soll, wird bei Bedarf ergänzend ein „ermittelndes“ Monitoring durchgeführt,
Ein ermittelndes Monitoring ist oft auch dort notwendig, wo im Maßnahmenprogramm aufgrund fehlender Kenntnisse über Belastungsursachen "vertiefende Untersuchungen" vorgesehen sind.
Was wird untersucht?Für die Beurteilung des strukturellen Zustands der Fließgewässer wird seit den 1990er Jahren das Verfahren der Gewässerstrukturkartierung nach landesweit einheitlichen Kriterien angewendet. Im Jahr 2011 wurde die Methode noch weiter verfeinert. Mit diesem Verfahren wurden bis 2013 rund 14.000 km Fließgewässer untersucht. Die hierdurch gewonnenen Daten geben einen aktuellen Überblick darüber, inwieweit die Fließgewässerlebensräume in Nordrhein-Westfalen durch technische Befestigungen, Begradigungen und andere Eingriffe gestört sind. Gleichzeitig wurden landesweit alle Wehre, Verrohrungen und andere Querbauwerke aufgenommen, um ein möglichst vollständiges Bild der Durchgängigkeit der Gewässer zu bekommen. Nicht zuletzt zeigt die Kartierung aber auch, wo noch naturnahe Gewässerstrecken zu finden sind und wo Gewässerstrecken bereits erfolgreich renaturiert wurden.
Die Ergebnisse der biologischen Untersuchungen ergeben zusammen mit ausgewählten Daten der chemischen Untersuchungen eine Einstufung des ökologischen Zustands für jeden Wasserkörper. Es ergibt sich eine von fünf "Noten" zwischen "sehr gut" und "schlecht".
Die Ergebnisse der chemischen Untersuchungen liefern die Einstufung des chemischen Zustands. Hier gibt es nur zwei Klassen: Werden Konzentrationsgrenzwerte (sog. Umweltqualitätsnormen, UQN) bestimmter besonders problematischer Schadstoffe überschritten, ist der chemische Zustand "nicht gut". Werden alle UQN dieser "prioritären Stoffe" eingehalten, ist der chemische Zustand "gut".
Die Ergebnisse der hydromorphologischen Untersuchungen fließen als unterstützende Qualitätskomponente in die Beurteilung des ökologischen Zustands ein. Außerdem geben sie Hinweise auf Bereiche, in denen Renaturierungsmaßnahmen notwendig sind.
Sind bei einem Wasserkörper sowohl der ökologische als auch der chemische Zustand mindestens mit "gut" bewertet, ist das Bewirtschaftungsziel erreicht. Ansonsten müssen im Bewirtschaftungsplan Verbesserungsmaßnahmen vorgesehen werden. Welche Maßnahmen dies sind, können die Expertinnen und Experten der Landesbehörden in den meisten Fällen bereits aus den Monitoring-Ergebnissen ablesen.
Detaillierte Grundlageninformationen zum Monitoring der Oberflächengewässer finden Sie im Monitoringleitfaden.
Eine umfassende Übersicht über die biologischen Bewertungsverfahren bietet die Seite www.gewaesser-bewertung.de.
Weitere Erläuterungen z. B. zu den Qualitätskomponenten oder zur Gewässerstruktur finden Sie bei den Bewertungs- und Arbeitsgrundlagen.
Zur besseren gewässerökologischen Beurteilung der Fischfauna wurden für NRW Fischgewässertypen definiert.
In Nordrhein-Westfalen wurden im Auftrag des MKULNV und mit fachlicher Begleitung der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat für Fischerei, Albaum, in einem Projekt durch die Büros NZO und ifö Fischgewässertypen und -referenzen erarbeitet. Diese Fischgewässertypen sind nachfolgend veröffentlicht.
Bundesweit einheitlich wurden bisher 25 Fließgewässertypen (sogenannte „LAWA-Typen“) für Deutschland festgelegt: 4 für die Ökoregion der Alpen und des Alpenvorlandes, 8 für das Mittelgebirge, 9 für das Norddeutsche Tiefland sowie 4 Fließgewässertypen, die als „Ökoregion unabhängige“ Typen in verschiedenen Ökoregionen verbreitet sind.
Die Fließgewässer in Deutschland weisen in ihrer Gestalt (Morphologie), ihren chemischen und physikalischen Eigenschaften und ihrer Besiedlung mit Tieren und Pflanzen eine große Vielfalt auf. Für die ökologische Bewertung wurden sie systematisch nach gemeinsamen Merkmalen geordnet und sogenannten Fließgewässertypen zugeordnet.
Nach den folgenden Kriterien wurden die Fließgewässer kategorisiert:
Bundesweit wurden so insgesamt 25 "biozönotisch bedeutsame" Fließgewässertypen für Deutschland festgelegt und in "Typensteckbriefen" charakterisiert:
Sie werden auch als "LAWA-Typen" bezeichnet, weil die Festlegung von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) getroffen wurde.
Der Zustand der Wasserkörper und die Erreichung der Bewirtschaftungsziele wird in den Bächen, Flüssen und Seen sowie im Grundwasser regelmäßig überwacht. Hier finden Sie Informationen über die Messnetze, die angewandten Methoden und die Ergebnisse der Überwachung.
Die Oberflächengewässer und das Grundwasser werden in NRW systematisch und regelmäßig untersucht. Bei den Oberflächengewässern werden biologische und chemische Parameter betrachtet, das Grundwasser wird chemisch und mengenmäßig untersucht. Anhand der Ergebnisse dieses "Monitorings" können die Wasserkörper ermittelt werden, die nicht den Anforderungen des jeweiligen "guten Zustands" genügen. Somit besteht eine solide Grundlage für die Maßnahmenplanung an den Gewässern und für die Grundwasserkörper.
Verantwortlich für die Durchführung des Monitorings ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).
Aktuelle Ergebnisse des Monitorings finden Sie im Kartendienst des ELWAS-WEB, einem umfassenden Portal zu Gewässerdaten in Nordrhein-Westfalen.
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