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HWRM

Für die Hochwasserrisikomanagementpläne ist  gemäß § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Die SUP soll gewährleisten, dass aus der Durchführung von Hochwasserrisikomanagementplänen resultierende Umweltauswirkungen bereits frühzeitig bei der Ausarbeitung und vor der Annahme des Plans systematisch berücksichtigt werden.

Zentrales Element der SUP sind die Umweltberichte, in denen u. a. die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Hochwasserrisikomanagementpläne auf die im UVPG genannten Schutzgüter gemäß § 40 Abs. 1 UVPG ermittelt, beschrieben und bewertet werden.Die Umweltberichte zu den Hochwasserrisikomanagementplänen in den nordrhein-westfälischen Flussgebietseinheiten Rhein, Maas, Ems und Weser bilden zusammen mit den jeweiligen „Zusammenfassenden Umwelterklärungen“ gemäß § 44 Abs. 2 UVPG den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung.

Sie finden die Umweltberichte bei den jeweiligen Hochwasserrisikomanagementplänen  zum Herunterladen.

Für die 396 Kommunen in NRW finden Sie hier die Steckbriefe mit der Beschreibung des Hochwasserrisikos in der Kommune und mit den auf ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos.

Titelseiten von 5 Dokumenten, zu Maßnahmen zum Hochwasserschutz auf kommunaler Ebene

Die Kommunensteckbriefe beinhalten die auf dem jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtgebiet umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos. Diese Maßnahmen gilt es in den kommenden Jahren umzusetzen bzw. fortzuführen, damit sie gemeinsam zu einer wirksamen Reduzierung und Vermeidung von Hochwasserrisiken beitragen können.

Sie wurden im Dezember 2021 aktualisiert und hier veröffentlicht.

Auf den folgenden Internetseiten sind die Kommunensteckbriefe für die 396 Kommunen in NRW sortiert nach Regierungsbezirken zum Herunterladen verfügbar:

Kommunensteckbriefe konkretisieren die Hochwasserrisikomanagementpläne

In den Hochwasserrisikomanagementplänen wird die Maßnahmenplanung für die Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas in NRW auf der Basis von Maßnahmentypen – und somit auf einer relativ abstrakten Ebene – beschrieben. Das heißt, es wird hier lediglich angegeben, ob ein Maßnahmentyp innerhalb des Flussgebietes relevant ist und ob Maßnahmen aus diesem Typ bereits umgesetzt wurden bzw. bis wann eine Umsetzung von Maßnahmen geplant ist.

Zum besseren Verständnis werden die Hintergrundinformationen aus der Erhebung der Maßnahmen gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren als Steckbriefe für jede Kommune zur Verfügung gestellt.

Die kommunalen Steckbriefe enthalten alle für das Gebiet der Kommune relevanten Maßnahmen. Aufgeführt sind dabei nicht nur Maßnahmen der Kommune selbst, sondern auch die des Landes (z. B. Erstellung von Broschüren) und anderer Akteure wie z. B. der Regionalplanung (Berücksichtigung der Hochwasservorsorge im Regionalplan).

Collage: Foto überflutete Uferstraße, Bänke, Bäume, Absperrzaun, mit Titelseiten HWRM-Pläne

Hochwasserrisikomanagementpläne

Hier finden Sie die Dokumente zu den Hochwassermanagementplänen für die Flussgebiete in NRW.

Nordrhein-Westfalen ist an den Flussgebieten Ems, Maas, Rhein und Weser beteiligt. Die Bezirksregierungen als zuständige Behörden haben die nordrhein-westfälischen Beiträge zu den HWRM-Plänen erarbeitet. Für die Aufstellung der HWRM-Pläne waren die vier Flussgebietsgemeinschaften verantwortlich.

Die Veröffentlichung der Hochwasserrisikomanagementpläne am 22.12.2021 stellt den Abschluss des 2. Zyklus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie dar.

Die HWRM-Pläne werden im Anschluss an die EU gemeldet und gelten jeweils für sechs Jahre. Sie werden turnusgemäß aktualisiert.

Informationen zu den Inhalten und zur Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne in NRW finden Sie unter

Dokumente der Hochwasserrisikomanagementpläne 2021 - 2027 (2. Zyklus)

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Hochwasserrisikomanagementpläne, die NRW betreffen, sowie die zugehörigen Umweltberichte zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen zum HWRM-Plan der FGG Ems finden Sie unter https://www.ems-eems.de/hochwasserrichtlinie/berichte.

Weitere Informationen zum HWRM-Plan und Umweltbericht der FGG Rhein finden Sie unter https://fgg-rhein.de/servlet/is/100013/ .

Schauen Sie sich das informative Begleitvideo der FGG Rhein zur Veröffentlichung des HWRM-Plans zum Thema "Hochwasser-Risiko managen" an: https://fgg-rhein.de/servlet/is/100027/.

Weitere Informationen zum HWRM-Plan der FGG Weser finden Sie unter:

https://www.fgg-weser.de/oeffentlichkeitsbeteiligung/veroeffentlichungen/eg-hwrm-rl 


Dokumente der Hochwasserrisikomanagementpläne 2015 - 2021 (1. Zyklus)

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten

Die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrsikokarten sind im Internet öffentlich verfügbar. Über interaktive Kartenportale können Sie nach Adressen suchen und sich weitere Infomationen anzeigen lassen.

Interaktive GISCLOUD.NRW-Karte Hochwasserkarten.NRW

In den Online-Systemen haben sie u.a. die Möglichkeit nach Adressen zu suchen und zusätzliche Informationen anzuzeigen. Die integrierte PDF-Druckfunktion wird aktuell noch optimiert.

Erklärungen zu den Karten finden Sie hier auf Flussgebiete.NRW.

Hier öffnen Sie Kartenanwendung in einem neuen Fenster:

Weitere Kartenportale

Alternativ finden Sie die Karten online im Fachinformationssystem für die Wasserwirtschaft in NRW:

oder auf den interaktiven Internetseiten des Umweltministeriums:

Berichte zu den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten

Das Land NRW und die Flussgebietsgemeinschaften haben die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Kartenaktualisierung im 2. Zyklus in entsprechenden Berichten zusammenfassend beschrieben.

Sie stehen hier zum Download zur Verfügung.

Bericht zur erstmaligen Erstellung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten in NRW (2014)

Der Bericht gibt einen kurzen Abriss zu den Anforderungen an die Karten, die Vorgehensweise bei der Erstellung und Gestaltung der Karten sowie die Präsentation für die Öffentlichkeit. Besonderheiten des Vorgehens in NRW werden beschrieben.

Der Bericht wurde dem Landtag vorgelegt (Landtagsdrucksache 16/2242).

Mehrere Personen stehen auf einer Bühne, hinter ihnen eine Wand auf die eine Präsentation projiziert ist

Beteiligung der Öffentlichkeit

Welche Möglichkeiten gibt es, sich zu beteiligen und wie wird die Öffentlichkeit informiert?

Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und auch der Wasserrahmenrichtlinie. Sie erfolgt über Informationsveranstaltungen und -medien, Anhörungen und digitale Beteiligungsangebote sowie über regionale und überregionale Beteiligungsgremien.

Beteiligung bei der Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne

Die HWRM-Pläne gelten jeweils für sechs Jahre und werden turnusmäßig fortgeschrieben und aktualisiert. Die nächste Aktualisierung ist für Ende 2027 vorgesehen.

Im Rahmen der Beteiligung zu den Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRM-Plänen) erhält die breite Öffentlichkeit Gelegenheit sich in den Planungsprozess einzubringen. Die zuständigen Behörden veröffentlichen die Hochwasserrisikomanagementpläne mit den zugehörigen Umweltberichten und sind angehalten, eine aktive Beteiligung der interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Risikomanagementpläne zu fördern (§ 87 LWG und § 42 UVPG).

Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen erfolgt u. a. über die Internet-Plattform „Beteiligung Online NRW“.

Strategische Umweltprüfung (SUP)

Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurden bis Dezember 2021 die erstmals 2015 aufgestellten länderspezifischen Hochwasserrisikomanagementpläne fortgeschrieben. Abweichend zum 1. Zyklus werden im 2. Zyklus allerdings länderübergreifende, d.h. flussgebietsbezogene HWRM-Pläne erstellt. Entsprechend werden bei der Fortschreibung der nunmehr nationalen HWRM-Pläne von Ems, Maas, Rhein und Weser die nordrhein-westfälischen Belange mit berücksichtigt. Gemäß § 34 in Verbindung mit § 35 und Anhang 5 in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2020 (BGBl. I S.1328) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Fortschreibung und Aktualisierung von HWRM-Plänen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Diese hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden erheblichen Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.

Die Aufstellung dieser Pläne sowie die inhaltliche Bearbeitung der jeweils zugehörigen SUP wird durch die Geschäftsstellen der zuständigen Flussgebietsgemeinschaft (FGG) unter Einbindung der betroffenen Bundesländer koordiniert. Das deutsche Maaseinzugsgebiet liegt ausschließlich innerhalb von Nordrhein-Westfalen (NRW). Insofern ist die Bezirksregierung Köln für die Aufstellung des HWRM-Plans Maas inklusive der Durchführung der SUP zuständig, ohne dass eine länderübergreifende Koordination erfolgt.

Scoping-Prozess

Das notwendige Scoping, d. h. die Feststellung des Untersuchungsrahmens sowie die Ermittlung des Prüfinhalts und -umfangs, wurde in NRW durch die jeweils zuständige Bezirksregierung für alle vier genannten HWRM-Pläne zwischen Februar und April 2020 durchgeführt. Dabei wurden gemäß § 17 Abs. 1 UVPG die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch die HWRM-Pläne berührt werden, einbezogen. Zusätzlich zu den obligatorisch zu beteiligenden Stellen wurden auch Sachverständige, Behörden aus Nachbarstaaten, nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umweltvereinigungen sowie sonstige Dritte hinzugezogen (§ 15 Abs. 3 UVPG). Alle Akteure wurden Anfang Februar 2020 über die Beteiligungsmöglichkeit informiert. Im Rahmen dieser Information wurden ihnen die entsprechenden Dokumente (Scoping-Unterlagen) zur Verfügung gestellt.

Offenlegung der Entwürfe der HWRM-Pläne

Nach Fertigstellung der Entwürfe der HWRM-Pläne und der Umweltberichte erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 22. März 2021 durch die Bezirksregierungen (für die Weser bereits ab 22. Dezember 2020, siehe Aktuelles-Meldung vom 18.12.2020). Die Offenlage endete am 22. Juni 2021 (für den Umweltbericht Weser am 22. Mai 2021).

Es gab mehrere Möglichkeiten, die Entwürfe der HWRM-Pläne und der zugehörigen Umweltberichte einzusehen:

Stellungnahmen und Synopse

Insgesamt wurden in NRW 29 Stellungnahmen in schriftlicher Form bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen eingereicht. Sie wurden ausgewertet, innerhalb der Flussgebiete mit den anderen Ländern (außer bei der Maas) abgestimmt und unter Beachtung länderspezifischer Belange beim Entwurf der Umweltberichte berücksichtigt. Wie die Stellungnahmen im Einzelnen berücksichtigt werden, ist in den folgenden Dokumenten dokumentiert:

Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten

Wie im WHG verankert, erhält die Öffentlichkeit Zugang zur Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Hochwassergefahrenkarten, den Hochwasserrisikokarten und den Hochwasserrisikomanagementplänen.

Die in Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sind im Internet öffentlich verfügbar unter

Alternativ finden Sie die Karten online im Fachinformationssystem für die Wasserwirtschaft in NRW:

oder auf den interaktiven Internetseiten des Umweltministeriums:

Einen bundesweiten Überblick über die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erhalten Sie unter

Generelle Information der Bevölkerung

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium plant im 2-Jahres-Rhythmus Symposien zum Hochwasserrisikomanagement, zu denen die Fachöffentlichkeit, aber auch alle interessierten Bürger*innen eingeladen sind. Zusätzlich werden Informationen über Broschüren, Faltblätter und Internetpräsentationen bereitgestellt.

Sind Maßnahmen in einem größeren Umfang vorgesehen, finden – wenn möglich – regionale Informationsveranstaltungen statt. Unter Umständen werden diese Veranstaltungen durch digitale Alternativen ersetzt.

Informationen finden Sie unter Meldungen und Termine.

Hauswand an der eine Messlatte und drei Plaketten befestigt sind, die an Hochwassererignisse erinnern

Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko

Was bedeutet das signifikantes Hochwasserrisiko und welche Gebiete sind betroffen?

Was ist ein "signifikantes Hochwasserrisiko"?

Ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht dort, wo aufgrund möglicher Schäden durch Hochwasser davon auszugehen ist, dass ein öffentliches Interesse besteht, Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen. Als Kriterien dienen die Risiken für die vier Schutzgüter: menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Tätigkeit, Umwelt und Kulturerbe.

Für Gewässerabschnitte mit einem signifikanten Hochwasserrisiko werden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt.

Wie werden die Gebiete mit einem signifikanten Hochwasserrisiko ermittelt?

Die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko werden im Umsetzungsschritt "Vorläufige Bewertung" ermittelt. Dabei werden aus der Vielzahl der Flüsse und Bäche anhand der oben genannten Kriterien die Gewässer herausgefiltert, bei denen möglicherweise ein „signifikantes Hochwasserrisiko“ besteht.

Im 2. Zyklus der Umsetzung wurden die Daten bis Ende 2018 aktualisiert. Hier finden Sie die Ergebnisse der vorläufigen Risikobewertung 2018.
Ausgangsbasis war das bestehenden Risikogewässernetz aus dem 1. Zyklus. Die vorhandenen Risikogewässer sowie die bisher als nicht signifikant hochwassergefährdet eingestuften Gewässer wurden überprüft auf neue risikorelevante Erkenntnisse. Alle Ergebnisse dieser Überprüfung wurden von Experten vor Ort plausibilisiert und das Risikogewässernetz ggf. aktualisiert.

Im 1. Zyklus wurde die vorläufige Bewertung 2011 durchgeführt. Hier finden Sie die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung 2011.

Kriterien für ein signifikantes Hochwasserrisiko (2018)

Bei der Risikobewertung 2018 wurden bei der Bewertung bundesweit vereinbarte Kriterien zugrundegelegt:

LAWA 2017: Empfehlungen für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EU-HWRM-RL, PDF 1,1 MB.

Für Personen- und Sachgefährdungen wurde das Schadenspotenzial verwendet. Während bei der menschlichen Gesundheit keine Zahlen für die Bewertung herangezogen werden können, wurde für die anderen Schutzgüter jeweils eine bestimmte potenzielle Schadenssumme als Anhaltswert angesetzt, z. B. ein Wert von 500.000 Euro pro Siedlungsgebiet.

Für den Bereich Umweltgefährdungen wurde geprüft, ob an dem jeweiligen Gewässerabschnitt Anlagen mit umweltgefährdenden Stoffen, Schutzgebiete, Trinkwasserschutzgebiete oder Badegewässer liegen.

Für das Schutzgut Kulturerbe wurden Gewässerabschnitte überprüft, an denen eine UNESCO Weltkulturerbestätte von Hochwasser beeinträchtigt werden könnte.

Im Osten liegen die 2 TEZG der Maas Nord und Süd, im Westen und äußersten Süden der östlichen Hälfte von NRW liegt die FGE Weser. An die Weser schließt sich im Nordwesten die FGE Ems an. Den größten Bereich in der Mitte von NRW nimmt das TEZG des Rheins ein. Der Rheingraben Nord verläuft entlang des Rheins, westlich davon liegen von Nord nach Süd die TEZG: Deltarhein NRW, Lippe, Emscher, Ruhr, Wupper, Sieg NRW und im äußersten Süden die kleinen Bereiche von Mittelrhein/Mosel. Südöstlich liegt das TEZG Erft.

Zuständige Behörden und Bearbeitungsgebiete

Hier erfahren Sie, welche Behörden in NRW zuständig sind und wie die Umsetzung der HWRM-RL räumlich organisiert ist.

Die Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) erfolgt nicht innerhalb administrativer Grenzen, sondern staats- und länderübergreifend innerhalb großer Flusseinzugsgebiete.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Ems, Maas, Rhein, Weser. Für den Planungsprozess werden diese großen Flussgebiete in Teileinzugsgebiete unterteilt.

Die Zuständigkeit für die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne liegt bei den Bezirksregierungen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) steuert den Gesamtprozess.

Die Bezirksregierungen erarbeiten mit den zuständigen Akteuren (Kommunen, Kreise, Wasser- und Deichverbände und andere) einen gemeinsamen Plan für die jeweilige Gewässer-Region.

Übersicht der Zuständigkeiten der Bezirksregierungen für die Teileinzugsgebiete

TeileinzugsgebietFederführende BezirksregierungInternetseite
DeltarheinBezirksregierung Münsterwww.brms.nrw.de
EmsBezirksregierung Münsterwww.brms.nrw.de
EmscherBezirksregierung Münsterwww.brms.nrw.de
ErftBezirksregierung Kölnwww.brk.nrw.de
LippeBezirksregierung Arnsbergwww.bra.nrw.de
Maas NordBezirksregierung Düsseldorfwww.brd.nrw.de
Maas SüdBezirksregierung Kölnwww.brk.nrw.de
Rheingraben NordBezirksregierung Düsseldorfwww.brd.nrw.de
RuhrBezirksregierung Arnsbergwww.bra.nrw.de
SiegBezirksregierung Kölnwww.brk.nrw.de
WeserBezirksregierung Detmoldwww.brdt.nrw.de
WupperBezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Köln
www.brd.nrw.de
www.brk.nrw.de

Ahr, Kyll und Lahn

Die Erarbeitung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für Ahr und Kyll erfolgt durch das Land Rheinland-Pfalz. Nähere Informationen finden Sie auf der Hochwassergefahrenkarten-Seite der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz .

Die Lahn stellt in NRW kein eigenes Teileinzugsgebiet dar. Für die zum Einzugsgebiet der Lahn in NRW gehörenden Risikogewässer (Lahn und Banfe) hat die Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) Karten und Pläne erarbeitet.

Umsetzungszyklen und Flussgebiete

Der erste Zyklus dauerte von 2010 bis 2015. Der 2. Zyklus begann 2016 und endete 2021. Danach werden die Aktivitäten im 6-Jahres-Rhythmus fortgesetzt.

Das Umweltministerium hat im 1. Zyklus der HWRM-RL für jede Flussgebietseinheit in NRW (Ems, Maas, Rhein, Weser) den nordrhein-westfälischen Beitrag zum Hochwasserrisikomanagementplan erstellt. Für den Rhein gab es ergänzend dazu jeweils einen Beitrag aus den Teileinzugsgebieten mit einem detaillierteren regionalen Bezug.

Im 2. Zyklus wird nach einem Beschluss der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für jedes länderübergreifende Flussgebiet ein gemeinsamer Hochwasserrisikomanagement-Plan aufgestellt. NRW ist dabei an der Aufstellung der Pläne für den Rhein, die Ems und die Weser beteiligt. Die Aufstellung der Pläne erfolgt unter der Federführung der zuständigen Flussgebietsgemeinschaft (FGG) in Zusammenarbeit der beteiligten Länder (z.B. FGG Rhein zusammen mit acht Bundesländern). Der Plan für die Maas wird von NRW als einzigem beteiligten Deutschen Flussgebiet allein erstellt.

Die Flussgebiete Ems und Weser haben sich diesem Vorgehen angeschlossen. Für die Maas ist NRW das einzige Bundesland mit Anteil am Flussgebiet, daher wird NRW den deutschen Beitrag zum Hochwasserrisikomanagement-Plan erstellen.

Nationale und Internationale Ebene

Auf nationaler Ebene werden die Beiträge aus den Bundesländern innerhalb eines Flussgebietes koordiniert und in einem nationalen Hochwasserrisikomanagementplan für jedes Flussgebiet (z. B. Rhein, Ems, Weser) zusammengefasst. International findet eine weitere Zusammenfassung in den staatenübergreifenden Flussgebieten (z. B. Maas, Rhein, Ems) statt.

Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission zum Thema Flood Risk Management .

Gewitterwolken am Himmel

Klimawandel

Hier finden Sie Informationen, wie sich Kommunen an die Veränderungen anpassen können.

Die Auswirkungen des Klimawandels machen sich auch in Nordrhein-Westfalen bemerkbar. Im Durchschnitt sind zukünftig wärmere und trockenere Sommer sowie mildere und feuchtere Winter zu erwarten. Auch Extremereignisse werden öfter auftreten, wodurch mit häufigeren Starkregenereignissen und somit mit Hochwasser zu rechnen ist.

Aufgabe der Wasserwirtschaft und der Kommunen ist es, die möglichen Auswirkungen des Klimawandels abzuschätzen und gemeinsam mit allen relevanten Akteuren Strategien zu entwickeln, damit die Anpassung daran gelingt. In dieser Hinsicht werden z. B. Hochwasserschutzbauwerke bei der Errichtung oder Sanierung unter Hinzunahme eines Klimaänderungsfaktors bemessen.

Den Kommunen bietet das im Dezember 2016 durch das Kabinett beschlossenen "Konzept Starkregen " gebündelte Informationen zur Prävention und Bekämpfung der Folgen extremer Niederschläge. Es gibt einen Überblick über die rechtlichen Instrumente, Handlungsfelder und Fördermöglichkeiten. Die vor Ort Verantwortlichen können sich so gezielter auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten.

Die möglichen Maßnahmen, die Städte und Gemeinden ergreifen können, um wetter- und klimafest zu werden, sind vielfältig. Zum Beispiel können die besonders aufnahmefähigen Böden kartiert und gezielt offen gehalten werden. Die Aspekte der grünen und wassersensiblen Stadt sollten Kommunen in jedem ihrer Planungsprozesse berücksichtigen. So können Kommunen z. B. multifunktionale Flächennutzungen, den Bau von Regenrückhalteräumen oder Dachbegrünungen vorantreiben. Daneben muss klimaangepasstes Bauen noch mehr in den Fokus gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des NRW-Umweltministeriums:  https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/klimawandel-und-anpassung/klimaanpassung-in-nrw/

überflutete Straße und Auto, braunes ca. 50 cm tiefes Wasser, aus dem Mauern, Zäune, Bäume, mehrstöckige Häuser ragen,

Starkregen und Klimawandel

Wie können Kommunen und Privatpersonen dem Starkregenrisiko und dem Klimawandel begegnen?

Starkregenereignisse sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge und hoher Intensität. Sie sind meist von sehr geringer räumlicher Ausdehnung und kurzer Dauer (konvektive Niederschlagsereignisse) und stellen daher ein nur schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar.

Lokale Starkregenereignisse und die damit verbundenen hohen Schäden rücken immer stärker ins Blickfeld des öffentlichen Interesses. Auch in Zukunft ist infolge der Klimaerwärmung mit einer Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen zu rechnen. Daher sind Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden durch Starkregenereignisse zu vermeiden oder sie zumindest zu minimieren.