flussgebiete.nrw

Institutionen

Nach dem Hochwasser

Wie können Institutionen Nachsorge betreiben und die entstandenen Schäden beheben?

Die Aufräumarbeiten und das Beseitigen von Schäden kann erst beginnen, wenn das Hochwasser vollständig abgeflossen und die Standfestigkeit der Gebäude sichergestellt ist. In dieser Zeit können wichtige Schritte durchgeführt werden, die die Arbeiten während der Nachsorge erleichtern.

Dies betrifft u. a. die Organisation notwendiger Geräte zur Reinigung oder die Feststellung von Ausweichflächen für die Einrichtung bzw. die beschädigten und der Nachsorge (Restaurierung/Reparatur) zuzuführenden Einrichtungsobjekte. Der Maßnahmenaufwand hängt dabei maßgeblich von der Betroffenheit und Nutzung der Einrichtung ab.

In der Phase nach einem Hochwasser gilt es, Folgendes zu beachten: 

  • Vor allen Maßnahmen ist eine gründliche Dokumentation der Schäden für die Festlegung der weiteren Vorgehensweise sowie für die Versicherung wichtig. Alle Schäden sind durch Foto- bzw. Videomaterial zu dokumentieren und  Überflutungshöhen im und am Gebäude zu markieren.
  • Handelt es sich bei der Einrichtung um eine Kulturinstitution (z. B. Museum, Archiv, Bibliothek), ist die Bergung von beschädigten beweglichen Kulturgütern zu priorisieren und diese in restauratorische Behandlung zu geben.
  • Mit dem Hochwasser gelangt oftmals Schlamm und Geröll in die überfluteten Bereiche des Gebäudes. Wenn diese nach dem Hochwasser trocknen, bildet sich eine betonharte Schicht, die nur sehr schwer zu entfernen ist. Hier ist schnelles, trotz allem umsichtiges Handeln gefordert, um den Reinigungsaufwand zu begrenzen.
  • Nasse Bauteile und feste Ausstattungen sollten zeitnah getrocknet werden, um Bauschäden, Schimmelpilz- und Schädlingsbefall zu verhindern. Die Trocknung wird durch eine gute Durchlüftung gefördert. Sollte eine natürliche Durchlüftung nicht möglich sein, helfen spezielle Trocknungsgeräte. Ebenfalls kann eine Fachfirma hinzugezogen werden. Die Trocknung kann mehrere Wochen bis Monate dauern und die Nutzung der Einrichtung in dieser Zeit einschränken oder verhindern.
  • Das Hochwasserereignis ist gründlich zu evaluieren, um Schwachstellen oder Handlungsdefizite zu identifizieren und die erhaltenen Erkenntnisse in die Vorsorge einfließen zu lassen.

 

Während des Hochwassers

Erfahren Sie hier, welche Schritte bei Hochwasser auszuführen sind, um Personen und Kulturgüter zu schützen.

Tritt ein Hochwasserereignis ein, gilt es, innerhalb der Vorwarnzeit und damit innerhalb des Erreichens des kritischen Pegels die im Notfallplan festgelegten Schritte besonnen durchzuführen. Eine Abstimmung mit der kommunalen Einsatzleitung zur aktuellen Lage hilft bei der Einschätzung der Gefahrensituation. Ebenso hilfreich sind hierbei aktuelle Informationen zu Wasserständen der Gewässer in Nordrhein-Westfalen sowie Hochwasserwarnungen und -meldungen des Hochwassermeldedienst NRW, des Deutschen Wetterdienstes und z. B. von Meteomedia. Siehe unter Aktuelle Hochwassersituation/Hochwasservorhersage

Liegt ein Notfallplan vor, der den Fall von Hochwasser einschließt, ist dieser konsequent anzuwenden. Ist ein solcher Notfallplan nicht vorhanden, sind folgende Schritte auszuführen:

  • Alle Personen, die keine Funktion im Rahmen des Krisenmanagements einnehmen, müssen aus dem Gefahrenbereich evakuiert werden.
  • Objekte, die für den Zweck sowie Benutzungsart und -umfang der Einrichtung wichtig sind (z. B. einzigartige Kulturobjekte), sind in Sicherheit zu bringen.
  • Wichtige Dokumente, Verträge und Inventare sollten außerhalb des Gefahrenbereichs verlagert werden.
  • In überflutungsgefährdeten Räumen sind der Strom abzuschalten sowie Hauptabsperrhähne für Gas und Wasser zu schließen.
  • Es sind Kommunikationswege zum örtlichen Krisenstab aufzubauen.
  • Durch Ad-Hoc-Maßnahmen ist das Eindringen des Wassers in die Einrichtung zu verhindern (z. B. mit Sandsäcken). Zur Unterstützung ist die Mobilisierung von Hilfskräften notwendig beispielweise über soziale Medien.
  • Bei austretenden Schadstoffen oder Gasgeruch ist umgehend die Feuerwehr bzw. der Versorgungsbetreiber zu informieren!
  • Bei kritischen Situationen sollte ebenfalls die Feuerwehr informiert werden. Zu beachten ist dabei, dass die Feuerwehren im Hochwasserfall durch zahlreiche Notrufe extrem belastet sind. Jeder Notruf ist daher abzuwägen und zu prüfen, ob die Problemlage durch Hinzuziehen von Anwohnern oder anderen Hilfskräften behoben werden kann. Zusätzlichen Risiken sind dabei zu vermeiden!
  • Kellerräume sind erst auszupumpen, wenn das Hochwasser wieder abgeflossen ist. Voreiliges Auspumpen kann die Standfestigkeit des Gebäudes beeinträchtigen, Mauerwerksschäden verursachen oder zum Aufschwemmen des Gebäudes führen.

Hochwasserschutzeinrichtungen können versagen, wenn sie beschädigt oder überflutet werden. In diesem Fall sind Sicherungsmaßnahmen sofort einzustellen und alle Personen zügig aus dem Gefahrenbereich zu bringen.

Innenraum, in dem ca. 20 gefüllte Sandsäcke in einer Reihe an der Wand lehnen

Vor dem Hochwasser

Hier erfahren Sie, was Sie für Ihre Einrichtung tun können, um gut auf den Hochwasserfall vorbereitet zu sein.

Die Grundlage einer umfassenden Hochwasservorsorge ist die Kenntnis der potentiellen Hochwassergefahren und -risiken, die sich aufgrund der geografischen Lage für eine Einrichtung ergeben. Dies kann aus den Hochwassergefahrenkarten und -risikokarten abgeleitet werden. Mit der Analyse der ermittelten Risiken lassen sich bauliche (z. B. Schutzmauern, Gebäudeabdichtungen, mobile Elemente) und nichtbauliche (z. B. Notfallplan, angepasste Nutzung der Räumlichkeiten, Hochwassernetzwerk) Maßnahmen planen, um Schäden durch Hochwasser oder Starkregen zu vermeiden oder zu reduzieren. Um ein drohendes Hochwasser oder Extremwetterereignis ohne Schäden zu bewältigen, empfehlen sich folgende Schritte:

  • Informationen über Wetter- und Hochwasserlagen sowie Unwetter- und Hochwasserwarnungen über den Hochwassermeldedienst NRW, die Informationsseiten des Deutschen Wetterdienstes oder z. B. von Meteomedia abrufen und regelmäßig aktualisieren.
  • Alle Aktivitäten sind mit dem Hochwasseralarm- und Einsatzplan der Stadt bzw. Gemeinde abzustimmen. Dabei sollte geklärt werden, wer in einem Notfall helfen kann und was für den Objektschutz an Materialien und Hilfsmitteln zur Verfügung steht. Außerdem sind Hochwasservorwarnzeiten als Vorlaufzeit für die Ausführung bzw. den Aktivierungsaufwand geplanter Schutzmaßnahmen sowie ggf. für Ad-Hoc-Maßnahmen zu kennen und zu berücksichtigen.
  • Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten sind in einem individuellen Alarm- und Einsatzplan bzw. Notfallplan klar zu benennen, um im Ernstfall ein strukturiertes Handeln zu ermöglichen.
  • Eine Abstimmung oder ein Erfahrungsaustausch mit anderen Institutionen – falls vorhanden über ein Hochwassernetzwerk – unterstützen den Vorsorgeprozess.
  • Befinden sich in der Institution wertvolle Kulturgüter, ist zu klären, welchen Schutz und welche sachgerechte Bewahrung das jeweilige Kulturgut benötigt. Außerdem sollte ermittelt werden, welche Restauratoren im Schadensfall das Kulturgut fachgerecht wiederherstellen.
  • Wenn es möglich ist, sind Einrichtung und/oder Güter zu versichern. Wichtige Dokumente sollten für den Fall einer Evakuierung griffbereit vorliegen.
  • Beachtet werden sollte im Besonderen, dass die Maßnahmen der Hochwasservorsorge nach Möglichkeit so geplant und ausgeführt werden, dass sie nicht dauerhaft auf Kosten der Nutzung der Einrichtung gehen. So sollte beispielsweise ein ortsfestes Kulturgut nicht dauerhaft aus dem Gefahrenbereich entfernt werden.
Zweistöckiges Gebäude aus Ziegelsteinen mit großen Fenstern hinter einer Wasserfläche, Bäume

Institutionen

Wie können Sie Schäden an Kulturgütern vermeiden und wertvolles Kulturerbe schützen? Haben Sie einen Krisenplan, der alle notwendigen Maßnahmen im Fall eines Hochwasser- oder Starkregenereignisses erfasst?

Im Fall eines Hochwassers konzentrieren sich die Feuerwehr- und Katastrophenabwehrkräfte zu allererst darauf, unmittelbare Gefahren für Leib und Leben abzuwenden sowie die Funktionsfähigkeit wichtiger Infrastruktureinrichtungen aufrechtzuerhalten. In diesen extremen Krisensituationen sind meist alle Kräfte für diese priorisierten Aufgaben gebunden.

Öffentliche und private Einrichtungen, wie Kulturinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Kunstgalerien u. a.), religiöse Institutionen ( Kirchen, Klöster) oder Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Universitäten etc.) können sich deshalb bei Hochwasserereignissen nicht darauf verlassen, dass in jedem Fall sofort Hilfe von außen möglich ist.

Um irreversible Schäden zu vermeiden ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen sowie Maßnahmen für das richtige Handeln in und nach einem Hochwasserfall parat zu haben.