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Kommunen

Gewitterwolken am Himmel

Klimawandel

Hier finden Sie Informationen, wie sich Kommunen an die Veränderungen anpassen können.

Die Auswirkungen des Klimawandels machen sich auch in Nordrhein-Westfalen bemerkbar. Im Durchschnitt sind zukünftig wärmere und trockenere Sommer sowie mildere und feuchtere Winter zu erwarten. Auch Extremereignisse werden öfter auftreten, wodurch mit häufigeren Starkregenereignissen und somit mit Hochwasser zu rechnen ist.

Aufgabe der Wasserwirtschaft und der Kommunen ist es, die möglichen Auswirkungen des Klimawandels abzuschätzen und gemeinsam mit allen relevanten Akteuren Strategien zu entwickeln, damit die Anpassung daran gelingt. In dieser Hinsicht werden z. B. Hochwasserschutzbauwerke bei der Errichtung oder Sanierung unter Hinzunahme eines Klimaänderungsfaktors bemessen.

Den Kommunen bietet das im Dezember 2016 durch das Kabinett beschlossenen "Konzept Starkregen " gebündelte Informationen zur Prävention und Bekämpfung der Folgen extremer Niederschläge. Es gibt einen Überblick über die rechtlichen Instrumente, Handlungsfelder und Fördermöglichkeiten. Die vor Ort Verantwortlichen können sich so gezielter auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten.

Die möglichen Maßnahmen, die Städte und Gemeinden ergreifen können, um wetter- und klimafest zu werden, sind vielfältig. Zum Beispiel können die besonders aufnahmefähigen Böden kartiert und gezielt offen gehalten werden. Die Aspekte der grünen und wassersensiblen Stadt sollten Kommunen in jedem ihrer Planungsprozesse berücksichtigen. So können Kommunen z. B. multifunktionale Flächennutzungen, den Bau von Regenrückhalteräumen oder Dachbegrünungen vorantreiben. Daneben muss klimaangepasstes Bauen noch mehr in den Fokus gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des NRW-Umweltministeriums:  https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/klimawandel-und-anpassung/klimaanpassung-in-nrw/

überflutete Straße und Auto, braunes ca. 50 cm tiefes Wasser, aus dem Mauern, Zäune, Bäume, mehrstöckige Häuser ragen,

Starkregen und Klimawandel

Wie können Kommunen und Privatpersonen dem Starkregenrisiko und dem Klimawandel begegnen?

Starkregenereignisse sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge und hoher Intensität. Sie sind meist von sehr geringer räumlicher Ausdehnung und kurzer Dauer (konvektive Niederschlagsereignisse) und stellen daher ein nur schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar.

Lokale Starkregenereignisse und die damit verbundenen hohen Schäden rücken immer stärker ins Blickfeld des öffentlichen Interesses. Auch in Zukunft ist infolge der Klimaerwärmung mit einer Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen zu rechnen. Daher sind Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden durch Starkregenereignisse zu vermeiden oder sie zumindest zu minimieren.

Steinbogenbrücke, Fluss, der schlammig-braunes Wasser führt, angeschwemmtes Holz und zerstörter Zaun am Ufer, Lastwagen, Müllcontainer

Nach dem Hochwasser

Nach dem Hochwasser sind die entstandenen Schäden zu bewältigen. Kommunen tragen die Verantwortung, sich für zukünftige Ereignisse wieder gut aufzustellen.

Nach einem Hochwasser müssen u. a. Aufräumarbeiten und Müllentsorgung koordiniert, mögliche Versorgungunterbrechungen wiederhergestellt sowie Schäden dokumentiert werden.
Je nach Schadensausmaß kann es erforderlich sein, Betroffene materiell und finanziell zu unterstützen.
 
Jedes Hochwasserereignis bietet die Möglichkeit, die Anfälligkeit der Kommune gegenüber zukünftigen Hochwassergefahren zu mindern.

Hierfür muss das Ereignis strukturiert aufgearbeitet und evaluiert werden. Ein erster Schritt dazu ist die Dokumentation des Ereignisses anhand von

  • Fotos und Videos der Abflusssituation
  • Sammlung von Presseinformationen
  • Fotos von Schäden an Gebäuden und Infrastruktur
  • Sammlung von Pegelaufzeichnungen
  • Befragung von betroffenen Anwohner*innen
  • Erfassung der Hochwassermarken an Häusern
  • ggf. Befliegung des Gewässers mit einer Kamera-Drohne, um auch unzugängliche Stellen zu erfassen
  • Einsatzdaten von Feuerwehr und THW

Durch eine gründliche Nachbereitung von Hochwasserereignissen können Schwachstellen des Hochwasserschutzes identifiziert, Maßnahmen angepasst und gewonnene Erkenntnisse in die Vorsorge einfließen.

Während des Hochwassers

Kommunales Krisenmanagement ist gefordert, um akute Gefahren abzuwenden und Leben und Gesundheit von Mensch und Tier und Umwelt zu schützen.

Im Rahmen des kommunalen Krisenmanagements und der Gefahrenabwehr ist im Fall eines akuten Hochwassers das strukturierte Zusammenwirken aller Akteure bei der Bewältigung der Gefahrenlage von Bedeutung.

Nur so können drohende Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren, für die Umwelt, für wesentliche Sachwerte und Infrastrukturen wirksam abgewendet werden.

Zuständige Behörden (wie z. B. das Tiefbauamt, das Straßenverkehrsamt, das Umweltamt) und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (wie Feuerwehr, Ordnungsamt, THW und Polizei) ergreifen auf Basis der Alarm- und Einsatzplanung alle erforderlichen Maßnahmen. Ggf. kann es sinnvoll sein, einen Krisenstab zu bilden, um Informationen zu bündeln und die Verteilung von Aufgaben zu koordinieren.

Grundlegende Maßnahmen sind u. a.

  • die Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen,
  • Maßnahmen im und am Gewässer und im öffentlichen Kanalnetz
  • Aufbau mobiler Schutzsysteme
  • Monitoring und Schutz wichtiger Infrastruktureinrichtungen.

Über das Flut-Informationssystem FLIWAS können Alarm- und Einsatzpläne durch die örtliche Einsatzleitung computergestützt ausgeführt werden. Damit lassen sich außerdem die Einsätze dokumentieren und auf Lagekarten visualisieren.

Vor dem Hochwasser

Hier findet Ihre Kommune Informationen und Angebote für wirkungsvolles Hochwasserrisikomanagement.

Vorbeugende Maßnahmen nehmen im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements eine priorisierte Rolle ein. Sie werden in Abstimmung mit den Bezirksregierungen für jede Kommune festgelegt und liegen in Form von Kommunensteckbriefen vor. Das Spektrum der darin enthaltenen planerischen, organisatorischen und technischen Handlungsmöglichkeiten ist vielfältig. Für Kommunen hat sich daher präventiver Hochwasserschutz zu einer ressortübergreifenden Querschnittsaufgabe entwickelt. Diese erfordert, das Handeln von Akteuren aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen über Verwaltungsgrenzen hinweg zielgerichtet zu koordinieren. Nur so kann die Umsetzung festgelegter Vorsorgemaßnahmen wie Bau- und Flächenvorsorge, natürlicher und technischer Hochwasserschutz, Katastrophenschutz oder ein entsprechendes Frühwarnsystem erfolgreich gelingen.

Zielführend ist zudem, dass die Maßnahmenplanung und -umsetzung in einem 6-Jahreszyklus evaluiert werden. Das sichert die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung dieses Vorsorgeprozesses. Weitere Informationen zur Maßnahmenplanung im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements finden Sie unter dem Thema „Hochwasserrisikomanagement in NRW“.

Risikoinformationen sind die Grundlage

Die Grundlage zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Hochwasservorsorge bilden detaillierte Informationen zu potenziellen Gefährdungen und Risiken durch Hochwasser. Wesentlich sind dabei die durch das Land NRW erarbeiteten Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten. Aus ihnen lassen sich über eine Adresssuche die als Risikogebiete eingestuften Gewässerabschnitte einer Kommune ermitteln. Aus den gewonnenen Informationen und Daten sind Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln und zu bewerten. Dabei können mögliche Interessenkonflikte aber auch Synergien identifiziert werden. Wird dieser Prozess konstruktiv und transparent geführt, bildet sich auf allen Ebenen das für einen nachhaltigen Erfolg notwendige Risikobewusstsein heraus.

Bauleitplanung

Um gesunde und gefahrlose Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern, sind Risikoinformationen über hochwassergefährdete Bereiche bei der Planung und der Abwägung über die Planung zu berücksichtigen. Diese Informationen fließen sowohl in den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) als auch den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) einer Kommune ein. Damit ist eine Siedlungsentwicklung möglich, die neue Risiken durch Hochwasser verhindert und bestehende reduziert.

Vor allem sind aber auch die wasserrechtlichen Verbote für die Bauleitplanung in festgesetzten Überschwemmungsgebieten sowie die Gebote für neue Baugebiete in Risikogebieten außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten zu beachten. Grundsätzlich sind neue Baugebiete gemäß Wasserhaushaltsgesetz in festgesetzten Überschwemmungsgebieten unzulässig (Ausnahmen siehe § 78 Abs. 3 WHG). Dies ist bei der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und bei der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) zu beachten.

Hochwasserschutz im Flächennutzungsplan

Für den Hochwasserschutz im Flächennutzungsplan gibt es folgende Darstellungsmöglichkeiten:

  • Flächen für den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses (z. B. Deiche, Dämme, Gräben, Kanäle, Vorfluter),
  • weniger hochwasserempfindliche Nutzungen in Überschwemmungsgebieten durch Flächen für Landwirtschaft und Wald (z. B. Auwälder oder Grünflächen) sowie
  • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

Aufstellung von Bebauungsplänen

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Gebieten, in denen gemäß Hochwassergefahrenkarten Gefahren durch Hochwasser vorhanden sind, die aber außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten liegen, müssen die Gefahren planerisch berücksichtigt und in der Abwägung behandelt werden. Das heißt, dass alle Möglichkeiten zur Risikovorsorge genutzt wurden und andere wichtige öffentliche Gründe für die Planung (z. B: keine anderen Entwicklungsflächen, standortgebundene Nutzungen) die bekannten und dargestellten Risiken überwiegen. Die Berücksichtigung der Hochwassergefahren geschieht beispielsweise durch:

  • Freihaltung von besonders gefährdeten Bereichen,
  • Festsetzung von Vorkehrungen gegenüber diesen Gefahren.

Sofern ein rechtskräftiger Bebauungsplan in einem von Hochwasser betroffenen Gebiet liegt, ist zu prüfen, ob Festlegungen zur Hochwasservorsorge möglich sind. Stellt sich nach Inkrafttreten eines Bebauungsplanes heraus, dass die vom Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen einer Überschwemmungsgefahr ausgesetzt sind, ist die Gemeinde gemäß § 1 Abs. 3 BauGB gehalten, ihre planerischen Festsetzungen zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es bereits zu einer Überflutung des Baugebiets gekommen ist. Dies geschieht z. B. durch die Festlegung der Höhenlage von Gebäudesohlen und von freizuhaltenden Bereichen oder durch die Festlegungen zur Ausführung von Gebäuden. Sofern noch keine Gebäude errichtet wurden, ist die Aufhebung des Bebauungsplanes, zumindest in Teilbereichen, eine effektive und gegebenenfalls erforderliche Risikominderungsmaßnahme.

Technischer Hochwasserschutz

Der Bau technisch-infrastruktureller Hochwasserschutzanlagen wie Deiche, Wehre oder mobile Schutzsysteme ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Hochwasserschutzes. Einen absoluten Schutz gewähren diese Anlagen jedoch nicht. Durch das Ineinandergreifen von Maßnahmen der Hochwasservorsorge, des Flächenmanagements und des technischen Hochwasserschutz kann das Restrisiko minimiert werden. Für Maßnahmen in diesem Bereich gewährt das Land NRW finanzielle Zuschüsse (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie).

Alarm- und Einsatzplan

Kommunen steht zur Vorbereitung auf den Ernstfall das Instrument der Alarm- und Einsatzplanung zur Verfügung. Je nach Ereignis und differenziert nach Vorlaufzeit des Ereigniseintritts sind darin erforderliche Maßnahmen, Abläufe und Verantwortlichkeiten in Abhängigkeit von den zu erwartenden Hochwasserpegeln festgehalten. Grundlegende Maßnahmen sind u. a. die Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Maßnahmen im und am Gewässer, im öffentlichen Kanalnetz oder der Aufbau von mobilen Schutzsystemen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz von Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen. Spezielle Szenarien helfen, adäquat auf die Anforderungen dieser Einrichtungen einzugehen. Die Kommunikation der Abläufe mit allen für die Hochwasserbewältigung relevanten Stellen trägt dazu bei, Verantwortungsgefühl zu etablieren. Regelmäßige Übungen der möglichen Erstfälle schärfen die Fähigkeit zu sicherem Verhalten in Gefahrensituationen.
Mit Hilfe des internetbasierten Flut-Informations- und Warnsystems FLIWAS lässt sich der Alarm- und Einsatzplanung eigenständig erstellen.

Unterstützung der Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen

Zur Unterstützung des Hochwasserrisikomanagements gibt es verschiedene Angebote des NRW Umweltministeriums sowie der Bezirksregierungen. Zahlreiche Broschüren und Informationen zu verschiedenen Themen des Hochwasserrisikomanagements stehen unter „Vertiefende Informationen“ zur Verfügung.

Für die Bewältigung einer zentralen Aufgabe der Kommunen – Vermittlung von Informationen über die Hochwassergefahren und Möglichkeiten zur Eigenvorsorge an die Bevölkerung – wurden Textbausteine für unterschiedliche Kommunikationswege (Internet, Presse, Broschüren/Flyer) erarbeitet. Die Idee für diese Textbausteine wurde im Rahmen eines Erfahrungsaustausches zum Thema „Kommunikation“ zwischen kommunalen Vertretern, Vertretern der Architekten- und der Ingenieurkammer, der Kommunalagentur und dem Ministerium entwickelt.

Hier sind die Textbausteine abrufbar:

Kommunen

Wie können Kommunen aktives und effektives Hochwasserrisiko-Management betreiben?

Kommunen tragen auf lokaler Ebene für die Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements eine besondere Verantwortung. Neben konkreten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos ist die Aufklärung und Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen über Hochwasserrisiken sowie individuelle Möglichkeiten zur Vorsorge eine wichtige Aufgabe.

Ein konstruktiver Dialog, verbunden mit zielführenden Angeboten der Unterstützung, schafft eine nachhaltige Sensibilisierung und fördert die notwendige Mobilisierung aller Akteure. Je aktiver und konsequenter diese an der Realisierung der festgelegten Maßnahmen mitwirken umso effektiver können bestehende Risiken verringert, neue Risiken vermieden und nachteilige Folgen während oder nach einem Hochwasserereignis verhindert werden.